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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
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7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Gerettete Schneeschuhwanderer drohen Bergrettern mit Klage

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  • #16
    Zitat von michinger Beitrag anzeigen

    Hoffentlich geht dieses Wei..ei von Rechtsanwalt NIE WIEDER auf einen Berg wo sowas passieren könnte !
    Und hoffentlich wird er diese Zeilen irgendwann zufällig lesen.
    Sei vorsichtig mit deinen Wünschen - der klagt dich noch glatt auf Schmerzensgeld wegen den seelischen Schmerzen, die diese Beleidigung bei ihm verursacht hat

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    • #17
      Die Bergrettung ist nun mal dafür da, Leuten in Not zu retten. Das sich da ein paar, na ja, nicht ganz ethisch korrekt verhalten, kommt leider immer vor.
      Beleidigungen sind bei solchen Leuten, welche alles und jeden vor Gericht ziehen wollen, unangebracht, sonst hat der/diejenige gleich die nächste Klage am Hals.

      Sollte der Klage des Geretteten tatsächlich standgegeben werden, wäre das das nächste "Schandurteil" nach der Kuh-Attacke und möglicherweise sogar der Anfang vom Ende der Bergrettung.

      Ich sehe halt den Sinn hinter der Klage nicht. Klagen tut man eigentlich nur dann, wenn man es sich leisten kann, einen Streitfall vor Gericht zu ziehen. Doch wenn man eh ausreichend Kies auf der hohen Kante hat, kann man die Kosten der Bergrettung ja eh selbst zahlen... Wie so oft, geht es bei den meisten Gerichtsurteilen nurmehr darum, ein Exempel zu statuieren.
      Frechheit.
      My Blogs > Meine bisher erstellten Tourenberichte

      Ein Gipfel gehört dir erst, wenn du wieder unten bist -
      denn vorher gehörst du ihm. (Hans Kammerlander)

      Hergott, d' Hoamat is schee (Aufschrift am Gipfelkreuz der Reisalpe)
      Im Höllengebirge wird einem nie langweilig ! ... (mein Leitspruch)

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      • #18
        Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen

        Ich sehe halt den Sinn hinter der Klage nicht.
        ich auch nicht. wenns um einen seiner Meinung nach nicht notwendigen teuren Hubschraubereinsatz - wo es in Richtung 10K Euro geht - würd ichs eventuell noch eher verstehen, aber so... einfach nur lächerlich und meiner Meinung nach persönliche Wichtigmacherei.

        .
        .
        .
        the future is just written

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        • #19
          Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen
          Ich sehe halt den Sinn hinter der Klage nicht. Klagen tut man eigentlich nur dann, wenn man es sich leisten kann, einen Streitfall vor Gericht zu ziehen. Doch wenn man eh ausreichend Kies auf der hohen Kante hat, kann man die Kosten der Bergrettung ja eh selbst zahlen...
          Sehe ich ähnlich.
          Ich frage mich, ob die vor der Klage versucht haben in einem vernünftigen Gespräche über die Kosten und deren Begleichung zu reden. - Wobei das bei einigermaßen gut situierten Geretteten auch etwas seltsam aussehen würde.

          "And the People bowed and prayed
          to the neon god they made."


          Simon&Garfunkel "The sound of silence"

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          • #20
            Mit ziemlicher Verzögerung scheint sich nun doch noch so etwas wie Einsicht durchgesetzt zu haben...


            Jurist begleicht doch Rechnung der Bergrettung

            Jener deutsche Jurist, der im Februar mit einem Kollegen im Tannheimertal aus einer Notlage gerettet werden musste, hat die Rechnung der Bergrettung nun doch beglichen. Zuvor beeinspruchte er die Rechnung mit dem Argument, es seien mehr Retter ausgerückt als nötig.

            Die Aufregung bei den Bergrettern war groß, als Ende März ein Email des geretteten Juristen eintraf. Dieser beeinspruchte die Rechnung für einen Rettungseinsatz im Februar. Damals mussten er und ein Kollege „erschöpft, stark durchnässt und frierend“ vom Berg geholt werden, die beiden hatten sich bei einer Schneeschuhwanderung verirrt und alarmierten übers Handy den Notruf. [...]

            17 Bergretter „nicht notwendig“
            Der Rettungseinsatz musste bei Dunkelheit und Schneetreiben durchgeführt werden. 17 Bergretter waren losgezogen, sie bildeten drei Suchtrupps, um die Schneeschuhwanderer zu finden. Dazu herrschte Lawinenwarnstufe 3, die Stufe, bei der die meisten tödlichen Lawinenunfälle passieren. Angesichts der widrigen Verhältnisse sei die Größe der Suchmannschaft angemessen und notwendig gewesen, so die Bergrettung.

            2.261 Euro wurden den Deutschen in Rechnung gestellt. Der Jurist, einer der beiden, ortete laut Email offenbar „Touristenabzocke“: Es seien „offensichtlich bewusst überhöhte Kosten bei Einsätzen für Touristen angesetzt“, schrieb er. 17 Bergretter wären für diesen Einsatz nicht nötig gewesen. Die Bergrettung drohte daraufhin an, die Kosten auch gerichtlich eintreiben zu wollen.

            Welle der Empörung
            Doch der gerettete Jurist dürfte noch einmal in sich gegangen sein, vor allem nach einer Welle der Empörung, die ihm auch in Bayern entgegengeschlagen sein dürfte. Wie die Bergrettung Ortsstelle Tannheim am Donnerstag bekanntgab, sei die Rechnung jetzt bezahlt worden.

            Die Bergretter seien allerdings tief beeindruckt, wie groß die Unterstützung gewesen sei. So haben „einige Leute aus Deutschland spontan Spenden zugesagt. Ein Herr habe via Bayern 1 sogar angekündigt, die gesamte Rechnung begleichen zu wollen“. Für die Bergrettung ist die Sache damit erledigt.


            Quelle: https://tirol.orf.at/news/stories/2980651/
            Lg, Wolfgang


            Für mich ist Dankbarkeit ein Weg,
            der sowohl für den Einzelnen
            wie für die Welt zukunftsweisend ist.
            (David Steindl-Rast)

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            • #21
              Na da bin ich ja froh, dass die Angelegenheit doch noch gut ausgegangen ist

              LG Helwin

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              • #22
                Ich gehe mal davon aus dieses A...loch wird mitbekommen haben was wohl fast jeder von seinem Vorhaben hält. War ja fast in jeder Zeitung und sogar im Radio davon zu lesen. Passt genau, dass so einer Jurist geworden ist...

                Was muss das für ein armseliges Würstchen und menschliche Katastrophe sein, der nach seiner Rettung zuerst ans das Geld denkt und dann auch noch an das Verklagen. Da hilft eigentlich nur eine Tracht Prügel.

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                • #23
                  Die Berichterstattung zu dieser fast skurrilen Geschichte ist bemerkenswert. Irgendein Medium behauptet, dass der Bergrettung mit Klage gedroht würde und alle schreiben das ab. Wie soll das gehen? Die Bergrettung hat eine Forderung gegen die geretteten Personen, die deren Höhe bestreiten. Sollten sie nicht zahlen müsste die Bergrettung eine Klage auf Zahlung einbringen. Umgekehrt gibt es nicht einmal eine theoretische Klagemöglichkeit.
                  @ Jga....: Deine Wortwahl "Schandurteil" zum sog. Kuhurteil des LG Innsbruck zeigt, dass Du Dir bislang nicht die Mühe gemacht hast die Entscheidung oder die Presseaussendung des LG Innsbruck dazu zu lesen. Beides kann ich sehr empfehlen.
                  Beide Geschichten sind ein Schulbeispiel dafür wie ungefiltert und ohne jegliche Auseinandersetzung mit dem Thema Unsinn im www verzapft wird.
                  Weinviertelradler

                  Kommentar


                  • #24
                    Derart cerebral befreite Handlungen und das rasche Einknicken bei etwas Gegenwind lassen vermuten, dass der gute Mann keine besondere Zierde für seinen Berufsstand darstellt. Aber auch seine "bergsteigerischen Fähigkeiten" dürften überschaubar sein, wenn er sich auf einen 1600 m hohen Gras- bzw. Waldhügel verirrt.
                    https://www.almenrausch.at/touren/su...blick2936.html
                    It's hard to fly like an eagle when you work with turkeys.

                    Norbert

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                    • #25
                      Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigen
                      Die Berichterstattung zu dieser fast skurrilen Geschichte ist bemerkenswert. Irgendein Medium behauptet, dass der Bergrettung mit Klage gedroht würde und alle schreiben das ab. Wie soll das gehen? Die Bergrettung hat eine Forderung gegen die geretteten Personen, die deren Höhe bestreiten. Sollten sie nicht zahlen müsste die Bergrettung eine Klage auf Zahlung einbringen. Umgekehrt gibt es nicht einmal eine theoretische Klagemöglichkeit.
                      Danke!
                      Alle meine Beiträge im Tourenforum

                      Kommentar


                      • #26
                        Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigen
                        Die Berichterstattung zu dieser fast skurrilen Geschichte ist bemerkenswert. Irgendein Medium behauptet, dass der Bergrettung mit Klage gedroht würde und alle schreiben das ab. Wie soll das gehen? Die Bergrettung hat eine Forderung gegen die geretteten Personen, die deren Höhe bestreiten. Sollten sie nicht zahlen müsste die Bergrettung eine Klage auf Zahlung einbringen. Umgekehrt gibt es nicht einmal eine theoretische Klagemöglichkeit.
                        Es geht nicht um die copy paste Kultur von Journalisten gleich für welches Medium sie schreiben, es geht auch nicht darum, dass eine Klage gar nicht möglich wäre. Es geht darum, dass zwei Ahnungslose sich auf einem Grashügel verirrt haben, sich angeschissen haben, vermutlich erfroren werden, hätte sie die Bergrettung nicht runtergeholt. Und das einer davon die Chuzpe hat, die Retter noch zu belehren. Genau darum geht es und nicht um semantische Ungenauigkeiten.
                        It's hard to fly like an eagle when you work with turkeys.

                        Norbert

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                        • #27
                          Nein, es geht auch nicht um semantische Ungenauigkeiten. Es geht darum, dass die Tätigkeit 2er österreichischer Säulenheiliger (einmal die heile Almwirtschaft und einmal die - ja eh segensreiche - Tätigkeit der Bergrettung) in Frage gestellt wurde und aus den Postings dazu rinnt teilweise ein bißl zu viel Geifer......

                          Kommentar


                          • #28
                            Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigen
                            Die Berichterstattung zu dieser fast skurrilen Geschichte ist bemerkenswert. Irgendein Medium behauptet, dass der Bergrettung mit Klage gedroht würde und alle schreiben das ab.
                            "Irgendein Medium" war in dem Fall die APA.

                            Ich zitiere aus der Pressemeldung:

                            "Dass jetzt die Retter sogar mit einer Klage bedroht werden, geht gar nicht, dazu fehlt mir jegliches Verständnis", sagte [.....] Anton Mattle [.....] seines Zeichens auch stellvertretender Leiter der Tiroler Bergrettung."

                            Die Info kam also, vorausgesetzt es wurde richtig und vollständig zitiert, von der Bergrettung selbst. Juristisch ist das natürlich nicht korrekt, klar...aber natürlich steht es jedem jederzeit frei, jeden

                            wegen was auch immer zu klagen. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Geschichte.

                            Am Skurillitätsgehalt ( "") der Geschichte ändert das genau gar nix.

                            LG Helwin

                            Kommentar


                            • #29
                              Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigen
                              @ Jga....: Deine Wortwahl "Schandurteil" zum sog. Kuhurteil des LG Innsbruck zeigt, dass Du Dir bislang nicht die Mühe gemacht hast die Entscheidung oder die Presseaussendung des LG Innsbruck dazu zu lesen. Beides kann ich sehr empfehlen.
                              Beide Geschichten sind ein Schulbeispiel dafür wie ungefiltert und ohne jegliche Auseinandersetzung mit dem Thema Unsinn im www verzapft wird.
                              Grias di Firngleiter ,

                              ja, du hast recht, ich habe nur oberflächlich das Bergrettungs Thema überflogen - und dabei überlesen, dass "nur" mit einer Klage gedroht wurde und es überhaupt keine Klage gibt.

                              Ich versuche einen besseren Ausdruck zu finden:
                              Positiv ausgedrückt, mir gefällt es nicht, dass gleich mit einer Klage gedroht wird, wenn etwas nicht in dem Interesse von jemandem ist.
                              Negativ ausgedrückt - lasse ich jetzt besser mal weg, bevor ich irgendjemanden ungerechtfertigt beleidige.
                              My Blogs > Meine bisher erstellten Tourenberichte

                              Ein Gipfel gehört dir erst, wenn du wieder unten bist -
                              denn vorher gehörst du ihm. (Hans Kammerlander)

                              Hergott, d' Hoamat is schee (Aufschrift am Gipfelkreuz der Reisalpe)
                              Im Höllengebirge wird einem nie langweilig ! ... (mein Leitspruch)

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