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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wildkamera zur Forstweg-Überwachung und Datenschutz

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  • Fleisch
    antwortet
    So in etwa..

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  • mcmer
    antwortet
    Ob Deiner Unternehmungen ungläubige Jäger kennst ja schon :-)
    Also weisst, dass die kamera von ihm ist, aber nicht wofür...?

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  • Fleisch
    antwortet
    Ich kenne den Jäger sogar.. Netter Kerl eigentlich der es mal schlicht nicht glauben konnte dass wer der Totengraben im Winter probiert. .Wir grüßen uns wenn er mit oligarchischen Jagdgästen an mir vorbei die Forststrasse raufschottert.. Vielleicht macht er ja selfies.. Hihihi

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  • mcmer
    antwortet
    Bin ich da eh noch nicht hineingelatscht? Danke für die Warnung @fleisch!

    Leider wissen wir weder, WER das Ding aufgestellt hat, noch, WOZU er das gemacht hat.
    Oder hast Du den Jäger dabei gesehen, wie er sie aufgehängt hat?
    Gibt's in der Gegend vielleicht Fälle von Wilderei?
    Geht's vielleicht *wirklich* um das Wild? Oder ist die Kamera offensichtlich auf die Strasse gerichtet?
    Ist die Auflösung der Kamera überhaupt hoch genug, um Personen identifizieren zu können? Sonst ist das Datenschutzgesetz gar nicht anzuwenden!
    Vielleicht ist es ja auch der Eigentümer, der Angst vor der Wegehalterhaftung hat und Gegenmaßnahmen ergreifen _muss_, damit er vor Gericht glaubwürdig dasteht?

    Meiner Kenntnis nach kann man aber in diese professionell angelegte Forststrasse (nicht irgendein Ziehweg!) nicht mehrspurig einfahren, weil permanent durch Schranken verhindert.
    Bleiben die Mountainbiker, die sich dort aber wohl eher aus den Bergsteigern rekrutieren, die den Zu- und Abstieg vermeiden. Eine schöne Runde kann man dort nämlich nicht drehen, soweit ich weiss.
    Jetzt gibt's bei den Moutainbikern das Problem, dass die keine Kennzeichen bei sich führen, eine Videoüberwachung daher wohl eher nicht zu einer Ausforschung führen wird.
    Ausser natürlich, der/die Betreffende ist persönlich bekannt. In diesen Fall bezweifle ich aber, dass eine Anzeige bei den Behörden erfolgt. Ausser in Ausnahmefällen wie einer persönlichen Fehde.

    Also, was soll die Überwachung erreichen?!
    - Den autofahrenden Wilderer/Schwammerlsammler/Bergsteiger erwischen, der unten das Schloss aufzwickt?
    Das würde man wohl besser beim Schloß machen.
    - Den Radfahrer erwischen, der kein Kennzeichen hat?
    Wie stellt man sich da die konkrete Ausforschung vor? Wär das nicht auch unten gscheiter, wo jeder durch muss?

    Ansonsten fällt mir da jetzt kein legitimer Zweck der Herstellung von Bildaufnahmen der Vorbeikommenden ein, der Aussicht auf erfolg hat!
    Somit bleibt das Prinzip der Datensparsamkeit und damit eine Unzulässigkeit der Bildaufnahmen.
    Wenn ich da heuer noch vorbei komme, darf ich dann den rechtmässigen Zustand (keine Videoüberwachung) wieder herstellen?

    Stell Dir vor, der macht unbeabsichtigt Bilder von einem Holzarbeiter! Dann ist das nämlich Überwachung am Arbeitsplatz und ganz Tabu... :-)

    Ich glaub' ja fast, dass da einfach eine/r wissen will, was da oben so los ist - und keine Ahnung hat, auf welches juristisches Glatteis er sich begeben hat.

    Aja, laut DSB ist "Die Überwachung [...] zu kennzeichnen (§ 13 Abs. 5 DSG).". Immer noch.
    Ist schon noch aktuell, unter "Videoüberwachung durch Private"...

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  • MKDS
    antwortet
    Ich sehe das auch von drei mir bekannten Seiten: der des Bergsportlers, des Jägers und des Anwaltes. Meine Auffassung dazu entspricht der, die Bernhard Mayr, pablito und auch Gamsi dargestellt haben.

    Generell ist Rücksichtnahme geboten. Ich verstehe es bspw als Tourengeher sehr gut, dass man durch einen wunderbar verschneiten Jungwald abfahren möchte und habe das (früher) auch gemacht. Als Jäger weiß ich aber (heute), dass damit eine tödliche Gefahr für das Wild (insb Rehwild) verbunden ist, das im Hochwinter tendenziell geringe Energiereserven hat und für das eine längere Flucht in so einer Situation regelmäßig tödlich endet. Als Anwalt weiß ich, dass so eine Abfahrt (aus guten Gründen) verboten war und ist.

    Was mich stört, ist, dass die Beteiligten - und ich nehme die Bergsportler da ausdrücklich auch in die Pflicht - sich benehmen wie kleine und nur auf sich bezogene Kinder und alle zusammen zu oft völlig uneinsichtig und (dies hauptsächlich an die Jäger) unangemessen unhöflich sind.

    Wie auch immer, zum Thema:

    Rechtlich ist der eingangs verlinkte Artikel nicht mehr zutreffend!
    Das DSG 2000 wurde aufgehoben und das DSG (ohne „2000“) iZm der Anwendbarkeit der DSGVO (ihr erinnert euch an die zahllosen Mails) erlassen.

    § 12 DSG liberalisierte dabei die Zulässigkeit der Bildaufnahme und erlaubt sie insbesondere auch bei einem Überwiegen der „berechtigten Interessen“ des Verantwortlichen. Das argumentiert dir der Jäger leicht, zumal eine Forststraße rechtlich keine Verkehrsfläche sondern Wald ist und die rechtswidrige Nutzung derselben (zB durch motorisierte Schwammerlsucher) regelmäßig notorisch sein wird.

    LG M
    Zuletzt geändert von MKDS; 29.10.2018, 16:42.

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  • helwin
    antwortet
    Zitat von bernhardmayr Beitrag anzeigen

    Bei der akutellen, sich verstärkenden "sono io" Kultur lösen wir das Dreick nur auf, wenn alle Seiten tolerant sind und die Rechte der jeweils anderen respektieren. Wir haben nur eine Natur und die ist mancherorts - gerade in Mitteleuropa - beschränkt. Irrtum ist verzeihlich, aber das Verharren im Irrtum ist unverzeihlich.
    Schön, schön. Und das hat jetzt was genau mit dem Thema zu tun?

    LG Helwin

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  • Gamsi
    antwortet
    Zitat von bernhardmayr Beitrag anzeigen
    ...
    Das legitime verhalten eines Jägers wir hier kaum jemand anprangern. Der Missbrauch von überwachungstechnik unter dem Vorwand der Wildbeobachtung, das monatelange Überziehen von Sperrgebieten und die damit verbundene Schaffung von Privatrefugien vermögender Großwildkiller steht ja wohl auf einer anderen Karte.

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  • pablito
    antwortet

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  • bernhardmayr
    antwortet
    Das Dreieck JAGD - LAND-/FORSTWIRTSCHAFT - WANDERER (hier nur synonym für jede Art von Freizeitaktivität) ist komplexer als es schicht aussieht. Dabei will ich gar nicht auf den konkret angesprochenen Fall der Wildkamera im Totengraben eingehen - das scheint mit den Erläuterungen der Datenschutzkommission prima vista eindeutig ... dann aber doch nicht ... denn was ist der Zweck der Camera? Wer soll das feststellen? Lokalaugenschein ... *LOL*

    Zurück zum Dreieck - ich kenne es vom Standpunkt zweier Ecken aus: Wanderer und Jäger.
    Als Wanderer war ich vielfach über die Einschränkungen von Grundeigentümern und/oder Jagdpächtern verärgert, vermutlich habe ich mich über Verbote, die per se rechtmäßig sind (zB jagdliches oder forstliches Sperrgebiet) auch hinweg gesetzt, weil diese meinen Zielen entgegenstanden. Verantwortlich bin ich dann selbst ...
    Auch als Jäger habe ich entsprechende Erlebnisse: Wanderer sind vollkommen unbelehrbar und gehen bar jeglicher Ortskenntnis und gut gemeintem Rat lieber in die Dickung im Wald, als dass sie sich unter Inkaufnahme einer kleinen Strecke zurück auf den korrekten Weg leiten lassen .... es war Herbst und nahe am Sonnenuntergang ... die Wanderer hatten es dann in der Dickung vermutlich wirklich lustig, denn das Dornengestrüpp ist schon bei Tageslicht eine Herausforderung.

    Bei der akutellen, sich verstärkenden "sono io" Kultur lösen wir das Dreick nur auf, wenn alle Seiten tolerant sind und die Rechte der jeweils anderen respektieren. Wir haben nur eine Natur und die ist mancherorts - gerade in Mitteleuropa - beschränkt. Irrtum ist verzeihlich, aber das Verharren im Irrtum ist unverzeihlich.

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  • HansS
    antwortet
    Genau, wenn die Wildkamera ordnungsgemäß beschildert ist, dann kann er(sie) dich belangen.
    Falls nicht, hat der Kamerabetreiber das gleiche Problem mit der Illegalität wie du als MTB-er
    Eine Kamera ist keine Wildkamera, kein Automat, deshalb ist es auch nicht illegal wenn du jemanden bei etwas Verbotenen erwischt, und ihn(sie) belangst.
    Mit einer Wildkamera siehe oben.

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  • tauernfuchs
    antwortet
    Zitat von HansS Beitrag anzeigen
    Es ist dann erlaubt, wenn vor dem Passieren des Kameraerfassungsbereiches eine sichtbare Tafel steht, das Videoaufnahmen gemacht werden.
    Heimlich geht gar nichts.
    Beispiel: Bei Autobahnauffahrten steht auch eine ähnliche Tafel.
    Nein, das meine ich nicht. Ich meine: Darf jemand, der mich beim Radfahren "erwischt" ein Bild von mir zwecks Ausforschung meiner Identität machen?
    Und umgekehrt: Wenn ich (jetzt ohne Rad) weglos irgendwo gehe und ein Jäger regt sich darüber auf etc. etc.... Darf ich dann ein Bild von ihm machen? Zwecks Anzeige?

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  • HansS
    antwortet
    Es ist dann erlaubt, wenn vor dem Passieren des Kameraerfassungsbereiches eine sichtbare Tafel steht, das Videoaufnahmen gemacht werden.
    Heimlich geht gar nichts.
    Beispiel: Bei Autobahnauffahrten steht auch eine ähnliche Tafel.

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  • tauernfuchs
    antwortet
    Gerade überlege ich, weil auch hier Radfahrer angesprochen werden:
    Ist es nun noch erlaubt, zum Zweck einer Einleitung einer Besitzstörungsklage ein Bild der betroffenen Person anzufertigen bzw. mit Hilfe des Fotos die Identität der Personen auszuforschen?

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  • slunecka
    antwortet
    Von hinten indianermäßig anschleichen und Objektiv zudecken.

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  • raintom
    antwortet
    Lachen!

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