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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

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- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Am Beispiel Etrachsee

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  • Am Beispiel Etrachsee

    Nach dem Unglück am Etrachsee fordere ich diese Resolution vom AV :

    Text :

    "Jeder Nichtschwimmer ist verpflichtet,
    sobald er auch nur in die Nähe eines Teiches oder gar Sees kommt,
    eine Schwimmweste zu tragen !
    "

    Oder er seilt sich beim Partner an.
    Angehängte Dateien
    TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

    Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

  • #2
    AW: Am Beispiel Etrachsee

    Wo ist der Etrachsee? Was für ein Unglück?
    LG, Eli

    Kommentar


    • #3
      AW: Am Beispiel Etrachsee

      Zitat von alice58
      Wo ist der Etrachsee? Was für ein Unglück?
      Die erste Frage kann ich dir beantworten, die zweite leider nicht.

      Der Etrachsee (1374 m) liegt in den Schladminger Tauern, Südseite, und zwar 56 Kilometer nördlich von Feldkirchen. Wunderschöne Gipfel wie Süßleiteck (2507 m) und Predigtstuhl (2543 m) können von diesem mit dem Auto erreichbaren Ausgangspunkt begangen werden.

      Kommentar


      • #4
        AW: Am Beispiel Etrachsee

        Zitat von alice58
        Was für ein Unglück?
        ORF TELETEXT SEITE 139

        Ein kleiner Tipp für Nichtschwimmer, die z. B. zum Klafferkessel gehen wollen :
        http://www.wien.gv.at/sportamt/frau/...hwimmkurse.htm
        oder
        http://www.vhs.at/Dokument.do?id=682714

        ... oder eben zum stimmungsvollen (aber gefährlichen) Etrachsee :
        Angehängte Dateien
        Zuletzt geändert von Willy; 30.07.2005, 19:30.
        TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

        Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

        Kommentar


        • #5
          AW: Am Beispiel Etrachsee

          Hier ist die ORF-Berichterstattung zum Fund der Wasserleiche. Nichtschwimmertum, Kreislaufkollaps und Etrachsee haben zum tragischen Ertrinken der Frau geführt.


          Nach Kreislaufkollaps in See ertrunken
          In der Steiermark hat die Hitze am Samstag offenbar ein erstes Todesopfer gefordert: Eine Pensionistin erlitt in der Obersteiermark beim Wandern einen Kreislaufkollaps, stürzte in einen See und ertrank.


          Wanderer fanden die Leiche der 71-Jährigen am Ufer des Etrachsees im Wasser treibend. Sie alarmierten sofort die Einsatzkräfte, doch konnte die Pensionistin nur noch tot aus dem See geborgen werden.

          Frau war Nichtschwimmerin
          Die Polizei geht davon aus, dass die 71-Jährige durch die Hitze eine Kreislaufschwäche erlitt und in der Folge am steilen Ufer des Sees ins Wasser fiel. Da die Frau Nichtschwimmerin war und das Wasser an dieser Stelle recht tief ist, hatte sie keine Chance.

          Kommentar


          • #6
            AW: Am Beispiel Etrachsee

            Mein Gott, das kann ihr auch in der Badewanne passieren. So what? Wenn man alle Kreislaufkollapse von Wanderern in den Alpen zählen wollte, hätte man viel zu tun...

            deconstruct
            lg deconstruct

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            • #7
              AW: Am Beispiel Etrachsee

              Zitat von master0max
              Die erste Frage kann ich dir beantworten, die zweite leider nicht.

              Der Etrachsee (1374 m) liegt in den Schladminger Tauern, Südseite, und zwar 56 Kilometer nördlich von Feldkirchen. Wunderschöne Gipfel wie Süßleiteck (2507 m) und Predigtstuhl (2543 m) können von diesem mit dem Auto erreichbaren Ausgangspunkt begangen werden.
              Etrachsee ist in unmittelbarer Nähe von Krakaudorf/Krakauebene, Präber und Grazer Hütte sind auch noch in der Nähe, liegt an der Stmk./Slzb.Grenze,nächst Tamsweg.

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              • #8
                AW: Am Beispiel Etrachsee

                Danke für die Aufklärung bez. der Lage des Etrachsees. Schladminger kenn ich nur von Norden, die Südseite nicht. Preber sagt mir aber was.
                LG, Eli

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                • #9
                  AW: Am Beispiel Etrachsee

                  Nur wenn die Frau bewusstlos in den See gefallen ist
                  hätte ihr ein Schwimmkurs auch nichts mehr gebracht!!

                  oder,...?

                  lg
                  Erst wenn der letzte Lift abgetragen, die letzte Schneekanone vernichtet ist und die Schipisten bewaldet sind, werdet ihr merken das Greenpeace es auch nicht schneien lassen kann!

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                  • #10
                    AW: Am Beispiel Etrachsee

                    blöde gschicht. aber hat nix mit der eigentlichen gefährlichkeit mancher seen zu tun. einer dieser art ist der Ödsee bei Bad Mitterndorf (südl. Taupliz). der ist in einer senke im wald und im sommer sehr warm. allerdings nur am ufer. im tieferen bereich gibt es ganz kalte strömungen (aus kalkkarstquellen) direkt aus dem toten gebirge. ich bin sonst nicht anfällig, aber da hatte ich arg mit der unterdrückung von akuten krämpfen zu kämpfen.
                    servus, andré
                    http://www.carto.net/andre.mw/photos/places/

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                    • #11
                      AW: Am Beispiel Etrachsee

                      Ödensee.

                      Nur für die, die es ganz genau wissen wollen...

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