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Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

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  • Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

    Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) hat am Mittwoch in Innsbruck den Einspruch eines Mountainbikers gegen eine Verwaltungsstrafe abgelehnt. Der Biker war wegen des Befahrens eines Waldsteiges bei Telfs angezeigt worden.

    Der 43-jährige Mountainbiker und der 52-jährige Jäger – beide stammen aus Telfs – waren im Bereich des Kochentalsteigs im südlichen Bereich der Hohen Munde mehrmals aufeinander getroffen. Beim dritten Mal - Mitte Mai – meldete der Jäger den Biker beim Jagdpächter. Es kam zu einer Anzeige bei der BH Innsbruck Land. Gegen den Mountainbiker wurde ein Strafbescheid in Höhe von 100.- Euro ausgesprochen. Die Höhe der Strafe befand der Mountainbiker als nicht gerechtfertigt, er legte daher Berufung ein.

    Keine ausgewiesene Mountainbike-Strecke
    Die Verhandlung vor dem UVS war dann ein klassisches Beispiel für die Situation der Mountainbiker in Tirol. Der Jäger war mit seinem Hund auf dem Steig als Wanderer unterwegs und hatte keine offizielle Funktion. Der Mountainbiker, der fast täglich in dem Gebiet radelt, wusste zwar, dass er sich auf keiner ausgewiesenen Mountainbike-Strecke befand, er ging aber davon aus, dass es geduldet sei, den Steig zu befahren. Letztlich war er im Unrecht und muss 100.- Euro Strafe und die Gerichtskosten bezahlen.

    Quelle: http://tirol.orf.at/news/stories/2613360/
    Over every mountain there is a path, although it may not be seen from the valley.

  • #2
    AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

    Hallo, bin selbst Wanderer u Mountainbiker. Die Strafe war nach Gesetz her sicher richtig. Aber war sie es wirklich?
    In Österreich ist ja biken überall verboten wo es nicht ausdrücklich erlaubt ist. Darum wird oft das Befahren auf div. Querverbindungen od. Zufahrten zu Schutzhütten toleriert.
    Wenn dann ein Jäger od. Förster dennoch einen Biker anhält und anzeigt ist der Ärger schon wieder vorprogrammiert. Meist mit dem Hinweis auf Flurschädigung oder Ruhestörung.
    Aber was ist mit der explodierenden Anzahl an neuen Forststrassen, die oft bei einem Jagdhaus oder Hochstand enden?
    Was ist mit der großflächigen Zerstörung der Waldoberfläche durch die Harvester?
    Was ist mit dem Lärm den die SUV-s machen wenn der Jäger um 4 Uhr morgends zum Hochstand fährt?
    Was ist mit dem Lärm den die Motorsägen und Forstmaschinen verursachen?
    Leider hat es Österreich als Fremdenverkehrsland bisher nicht geschafft, eine Änderung der Gesetze aus Kaisers Zeiten zu vollziehen.
    Und Wanderer u. andere Naturbenutzer wie auch Biker gesetzlich "gleichzustellen"
    Das funktioniert ja auch in unseren Nachbarländern wie der Schweiz, Italien, Slowenien usw.

    Tourismusorganisationen, Fremdenverkehrsgemeinden, Bergvereine - lasst euch das nicht gefallen, sonst werden in Kürze auch Wanderer wieder ausgesperrt.
    Biken boomt noch immer - auf den Schutzhütten wo die Bikezufahrt erlaubt ist, sind 50 % der Gäste schon Biker. Dort wo die Zufahrt über autobahnbreite Strassen möglich - aber für Biker verboten ist, klagt man bereits über Gästemangel.Besonders im Osten Österreichs.

    Österreich wirbt mit bunten Prospekten für Mountainbiker, sind sie dann im Land werden sie beschimpft und abgezockt.
    Ich möchte nicht wieder in einem deutschen Magazin lesen "Bikeurlaub in Österreich - Urlaub bei Feinden"

    Angehängte Dateien
    [B] MENSCHEN, die die Berge lieben, widerspiegeln Sonnenlicht.
    Die anderen, die im Tal geblieben, verstehen ihre Sprache nicht![CENTER][/CENTER][/B]

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    • #3
      AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

      Zitat von alpinfredi Beitrag anzeigen
      Leider hat es Österreich als Fremdenverkehrsland bisher nicht geschafft, eine Änderung der Gesetze aus Kaisers Zeiten zu vollziehen.
      Bei der Zusammensetzung der gesetzgebenden Körperschaften ist das kein Wunder. Ich gehe jede Wette ein, dass im Nationalrat und in allen Landtagen außer dem in Wien, mehr Abgeordnete sitzen die zu Hause ein Jagdgewehr haben als solche die Eigentümer eines MTB sind. Ich halte dazu aber ausdrücklich fest, dass ich nichts gegen Jäger habe.
      Weinviertelradler

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      • #4
        AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

        Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigen
        Ich gehe jede Wette ein, dass im Nationalrat und in allen Landtagen außer dem in Wien, mehr Abgeordnete sitzen die zu Hause ein Jagdgewehr haben als solche die igentümer eines MTB sind. .
        BINGO -
        zu meinem Posting möchte ich noch hinzufügen, dass auch ich grundsätzlich nichts gegen Jäger u Förster habe, zähle auch welche zu meinem Freundeskreis.
        [B] MENSCHEN, die die Berge lieben, widerspiegeln Sonnenlicht.
        Die anderen, die im Tal geblieben, verstehen ihre Sprache nicht![CENTER][/CENTER][/B]

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        • #5
          AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

          wurde letztens wieder einmal im kiental/anninger beim bergauffahren auf de selben forststrasse von einem im pick -up bergabfahrenden förster angehalten und belehrt - eigentliche schon eine für sich belustigende situation.

          im gegensatz zu seinem revierleiter, konnte die "diskussion" zivilisiert geführt werden, was aber am reinen festhalten an der gesetzlichen vorgabe ( ist verboten , egal warum) nix geändert hat . und wenn er mich nochmal erwischt, dann holt er die polizei (tschuldigung, dass ich beim sport meistens/immer keinen ausweis dabei habe) .. oder so.

          meine frage in dem zusammenhang wäre eigentlich, weil es auch immer wieder vorkommt- müssen des försters hunderl eigentlich eine leine und/oder beisskorb tragen oder geniessen diese auch wieder eine sonderstellung. und in wie fern darf er mich wirklich an einem weiterfahren hindern (festhalten, niederschiessen, rad zerstören usw)
          Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
          ein Mensch (E. Kästner)

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          • #6
            AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

            Zitat von lado Beitrag anzeigen
            .... dann holt er die polizei
            Das kann er ja ruhig machen, wenn er glaubt, dass die wegen ihm in den Wald fahren, aber er kann Dich nicht zwingen auf die Polizei zu warten. Und Lust dazu wirst ja eher nicht haben


            Zitat von lado Beitrag anzeigen
            (tschuldigung, dass ich beim sport meistens/immer keinen ausweis dabei habe)
            Das ist eher nicht gut. Die Polizei nimmt Dich dann - falls sie Dich erwischt - zur Feststellung der Identität mit.
            Viel blöder: Du hast einen Unfall und bist nicht ansprechbar. Da wird Dir zwar auch geholfen, der Familie steht aber eine längere Zeit der Ungewisseit bevor.

            Zitat von lado Beitrag anzeigen
            und in wie fern darf er mich wirklich an einem weiterfahren hindern (festhalten, niederschiessen, rad zerstören usw)
            Nur wenn er ein beeidetes Forstschutzorgan ist, darf er Dich festhalten, einen Ausweis verlangen und Dich sogar der Behörde vorführen. Solche Organe müssen auf der linken Brustseite ein Abzeichen tragen "beeidete Wache" + Wappen und sie müssen auf Verlangen den Dienstausweis vorzeigen.
            Jagdaufsichtsorgane (steht im Dienstausweis) dürfen in Sachen des Forstrechtes nicht amtlich tätig werden.
            Wenn Dich also jemand anders als ein Forstschutzorgan oder ein Polizist zum Stehenbleiben nötigt, Dich festhält, bedroht oder sonstwas, macht er sich selbst bereits strafbar (z.B Nötigung).
            Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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            • #7
              AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

              hier gibst auch eine diskussion dazu.
              mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

              bürstelt wird nur flüssiges

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              • #8
                AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

                Zitat von lado Beitrag anzeigen
                wurde letztens wieder einmal im kiental/anninger beim bergauffahren auf de selben forststrasse von einem im pick -up bergabfahrenden förster angehalten und belehrt - eigentliche schon eine für sich belustigende situation.
                Österreich hoid.. do was ma net ob ma lochn oder rean soi..

                Was ich auch nicht verstehe ist, warum so viele Wanderer Probleme mit Mountainbikern haben. Mir hätte noch nie ein Radlfahrer gestört und als Radler stören mich die Fußgeher ja auch net.
                Warum auf autobahnbreiten Forststraßen 5 köpfige Familien mit 2 Kinderwägen nebeneinander gehen dürfen, aber ein Radlfahrer nicht sein Bike schieben darf, wird sich mir sowieso nie erschließen...

                Meine ums Eck-Laufstrecke ist auch so eine Straße. Ewig lang, ewig breit, am Fuße des Untersbergs, keine Sau dort unterwegs außer hier und da 2-3 Anreiner beim Spazieren und die hätten sicher kein Problem wenn man da mal mit dem Radl durchfährt. Ich habe noch nie dort einen Jäger oder Forstabeiter gesehen. Aber explizit Radfahrverbot. Und damit ja alles seine Richtigkeit hat ist Reiten auch noch verboten.
                Over every mountain there is a path, although it may not be seen from the valley.

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                • #9
                  AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

                  Zitat von Mileean Beitrag anzeigen
                  Was ich auch nicht verstehe ist, warum so viele Wanderer Probleme mit Mountainbikern haben. Mir hätte noch nie ein Radlfahrer gestört und als Radler stören mich die Fußgeher ja auch net.
                  Meine Vermutung: einzelne Negativerlebnisse, die man sich dann ewig merkt.

                  Zitat von Mileean Beitrag anzeigen
                  aber ein Radlfahrer nicht sein Bike schieben darf
                  Schieben darfst immer, ist dann kein Radfahren. Nur, wer will schon schieben?

                  Zitat von Mileean Beitrag anzeigen
                  Ewig lang, ewig breit, am Fuße des Untersbergs, keine Sau dort unterwegs außer hier und da 2-3 Anreiner beim Spazieren und die hätten sicher kein Problem wenn man da mal mit dem Radl durchfährt. Ich habe noch nie dort einen Jäger oder Forstabeiter gesehen. Aber explizit Radfahrverbot. Und damit ja alles seine Richtigkeit hat ist Reiten auch noch verboten.
                  Ich glaube, ich weiß welche du meinst. Erst illegal erbauen, und dann mit Gewalt Mountainbiker verfolgen...
                  Da wurden schon Radler abgedrängt (!), bedroht usw.
                  War auch groß in den Medien, ein paar Links:
                  http://www.mtb-news.de/forum/showthread.php?t=334128
                  http://sbgv1.orf.at/stories/346335
                  http://sbgv1.orf.at/stories/276103
                  http://sbgv1.orf.at/stories/228719

                  Dass in Ö. sogar ForstSTRASSEN verboten sind, ist echt der Gipfel der Lächerlichkeit.

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                  • #10
                    AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

                    Zitat von alpinfredi Beitrag anzeigen
                    Leider hat es Österreich als Fremdenverkehrsland bisher nicht geschafft, eine Änderung der Gesetze aus Kaisers Zeiten zu vollziehen.
                    welcher Kaiser hat denn 1975 regiert ? In diesem Jahr wurde, wimni, das Forstgesetz eingeführt, das der Öffentlichkeit Rechte im Wald einräumt, die bei Weitem international nicht selbstverständlich sind.
                    LG
                    Erich K.

                    Chi va piano, va sano e va lontano

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                    • #11
                      AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

                      Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
                      Nur wenn er ein beeidetes Forstschutzorgan ist, darf er Dich festhalten, einen Ausweis verlangen und Dich sogar der Behörde vorführen. Solche Organe müssen auf der linken Brustseite ein Abzeichen tragen "beeidete Wache" + Wappen und sie müssen auf Verlangen den Dienstausweis vorzeigen.
                      Und dann kannst du froh sein, wenn du mit 100.- davonkommst. Wie hoch waren eigentlich deine "Nebengebühren"? Ich meine, das Besitzstörungsverfahren o. ä. ist ja in der Regel auch nicht gratis, wenn man den Prozess verliert...
                      Hier mein Erlebnis mit einem solchen "Organ":
                      Um sechs Uhr morgens, mutterseelenalein, die Vögel zwitschern, fahre ich einen Forstweg hoch zu einem Bergziel. Noch nie gab es hier Probleme, zwanzig Jahre nicht. Plötzlich hinter mir ein Fahrzeug, überholt mich, bremst, dass es nur so staubt, das alles obwohl ich eh bereits abgestiegen und zur Seite gegangen bin, um das Fahrzeug passieren zu lassen.
                      Der Fahrer steigt aus und herrscht mich an: "Des kost di 400.- Euro!" Sofort macht er auch zwei Bilder von mir.
                      Ich stehe leicht verdattert da, weiß eigentlich überhaupt nicht, was die Aufregung soll, versuche freundlich zu beruhigen, erkläre, dass ich hier eigentlich niemand störe, auch niemanden stören will und ob wir nicht wie Bergkameraden miteinander auskommen könnten usw.... kein böses Wort.
                      Er schreitet zur Amtshandlung, zeigt Ausweis, Abzeichen fordert mich zur Ausweisleistung auf. Ich, wohl etwas zu naiv, glaube noch immer mit gutmütigem Reden etwas auszurichten. Selbst seine Rechte, die er hat, liest er mir vor, auch dass er mich festnehmen könnte. Ich selbst bin irgendwie wie benebelt, glaube gar nicht recht, was hier vor sich geht an diesem wunderschönen Morgen in den friedlichen Bergen, nehme einfach die Situation nicht ernst. Schließlich frage ich sogar, ob man in den Bergen die Dinge nicht etwas menschlicher regeln könnte. Darauf erklärt er mir, er sei ein Beamter.
                      Schließlich erklärt er mir, ich hätte jetzt drei Mal die Ausweisleistung verweigert und das sei nun Widerstand gegen die Staatgewalt.
                      Ich schüttle nur noch den Kopf und als der "Beamte" sich seinem Fahrzeug zuwendet und ich meine, die Sache sei nun abgeschlossen, wende ich halt mein Fahrrad, um ins Tal zurückzukehren.
                      Da schießt er blitzschnell vor, stellt sich breit vor mein Fahrrad und erklärt, dies sei nun ein Fluchtversuch gewesen.

                      Fazit: Lenkerfeststellung war nicht schwer, hab auch nicht bedacht, dass ich alleine am einsamen Parkplatz unten stehe.
                      Nach ein paar Wochen kommt der Brief vom (bekannterweise forstfreundlichen) Rechtsanwalt: Besitzstörungsklage...etc., dann folgt die nette Erpressung: "Mein Mandant kann sich vorstellen, bei Hinterlegung eines Betrages von 250.- von der Klage Abstand zu nehmen, zuzüglich wären noch die Anwaltskosten von 150.- zu hinterlegen". Zugestellt war der Brief natürlich knapp vor Fristablauf.
                      Was wäre mir teurer gekommen? Das Verfahren samt Strafe oder 400.-?
                      Was ich mich bis heute frage, ist, ob diese Form der Erpressung oder Nötigung ebenfalls ein einklagbares Delikt gewesen wäre...
                      Die Schlüsse aus dem Vorfall mag jeder selbst ziehen, eine Reklame für eine Urlaubsgegend ist dieser Hilfssheriffeinsatz jedenfalls sicher nicht.

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                      • #12
                        AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

                        Zitat von tauernfuchs Beitrag anzeigen
                        Um sechs Uhr morgens, mutterseelenalein, die Vögel zwitschern, fahre ich einen Forstweg hoch zu einem Bergziel. Noch nie gab es hier Probleme, zwanzig Jahre nicht. Plötzlich hinter mir ein Fahrzeug, überholt mich, bremst, dass es nur so staubt, das alles obwohl ich eh bereits abgestiegen und zur Seite gegangen bin, um das Fahrzeug passieren zu lassen.
                        Der Fahrer steigt aus und herrscht mich an: "Des kost di 400.- Euro!" Sofort macht er auch zwei Bilder von mir.
                        Ich stehe leicht verdattert da, weiß eigentlich überhaupt nicht, was die Aufregung soll, versuche freundlich zu beruhigen, erkläre, dass ich hier eigentlich niemand störe, auch niemanden stören will und ob wir nicht wie Bergkameraden miteinander auskommen könnten usw.... kein böses Wort.
                        Er schreitet zur Amtshandlung, zeigt Ausweis, Abzeichen fordert mich zur Ausweisleistung auf. Ich, wohl etwas zu naiv, glaube noch immer mit gutmütigem Reden etwas auszurichten. Selbst seine Rechte, die er hat, liest er mir vor, auch dass er mich festnehmen könnte. Ich selbst bin irgendwie wie benebelt, glaube gar nicht recht, was hier vor sich geht an diesem wunderschönen Morgen in den friedlichen Bergen, nehme einfach die Situation nicht ernst. Schließlich frage ich sogar, ob man in den Bergen die Dinge nicht etwas menschlicher regeln könnte. Darauf erklärt er mir, er sei ein Beamter.
                        Schließlich erklärt er mir, ich hätte jetzt drei Mal die Ausweisleistung verweigert und das sei nun Widerstand gegen die Staatgewalt.
                        Ich schüttle nur noch den Kopf und als der "Beamte" sich seinem Fahrzeug zuwendet und ich meine, die Sache sei nun abgeschlossen, wende ich halt mein Fahrrad, um ins Tal zurückzukehren.
                        Da schießt er blitzschnell vor, stellt sich breit vor mein Fahrrad und erklärt, dies sei nun ein Fluchtversuch gewesen.
                        Danke für die Schilderung! Fast unglaublich, liest sich wie ein Sketch ausm Kabarett Simpl, nicht wie die reale Welt...



                        Zitat von tauernfuchs Beitrag anzeigen
                        ...dann folgt die nette Erpressung: "Mein Mandant kann sich vorstellen, bei Hinterlegung eines Betrages von 250.- von der Klage Abstand zu nehmen, zuzüglich wären noch die Anwaltskosten von 150.- zu hinterlegen". Zugestellt war der Brief natürlich knapp vor Fristablauf.
                        Was wäre mir teurer gekommen? Das Verfahren samt Strafe oder 400.-?
                        Was ich mich bis heute frage, ist, ob diese Form der Erpressung oder Nötigung ebenfalls ein einklagbares Delikt gewesen wäre...
                        Meines Wissens nicht. Das ist ja DER Klassiker in Österreich, mit dem sich (moralisch nicht ganz sattelfeste) Anwälte teilweise wohl ein ordentliches Zusatzeinkommen sichern, indem Sie bspw. bei jedem Verparken auf ihrem Grund die Besitzstörungsklagen-Erpressung machen.
                        Mein Bruder und sein gesamter MTB-Club haben wegen Befahren einer Forststraße auf Gründen von Prinz Ernst August (Gegend Gmunden) auch schon mal 130 Euro pro Person abgelegt. Es waren 28 Personen.
                        Ein Serienbrief den die Sekretärin ausschickt, bringt dem Anwalt also mal schnell 3640 Euro.
                        Ach nein, 3610 Euro. Nachdem mein Vater den Anwalt angerufen hat, ob das wirklich sein Ernst ist, von einem 15jährigen Schüler 130 Euro für ein bissl falsch Radlfahren zu verlangen, hat der gemeint: "überweisen's halt 100 Euro..."

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                        • #13
                          AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

                          Zitat von tauernfuchs Beitrag anzeigen
                          Schließlich erklärt er mir, ich hätte jetzt drei Mal die Ausweisleistung verweigert und das sei nun Widerstand gegen die Staatgewalt.
                          Schwachsinn! Der Tatbestand des § 269 StGB (Widerstand gegen die Staatsgewalt) setzt Gewalt oder Drohung mit Gewalt als Mittel eine Amtshandlung zu verhindern voraus.

                          Zitat von tauernfuchs Beitrag anzeigen
                          Was wäre mir teurer gekommen? Das Verfahren samt Strafe oder 400.-?
                          Die Frage wie so ein Verfahren ausgeht ist schwer zu beantworten ohne auch die Darstellung Deines Kontrahenten, nämlich des in seinem Besitz angeblich GESTÖRTEN zu kennen. Für das Vorliegen einer Besitzstörung wird ein wirklicher oder möglicher Nachteil des Besitzers verlangt. Fügt man sich sofort - aufgefordert (z.B.: Schleich di oder steig owe von der Kraxn) oder nicht - dem Besitzwillen des Besitzers setzt man seinem Besitzwillen keinen eigenen Besitzwillen entgegen. Stören muss man also den Besitz und nicht den Besitzer. Wenn Du also sofort vom Rad steigst und ausweichst und dann zu Fuss weitergehst - was ja erlaubt ist - wird´s für eine Besitzstörung wohl nicht reichen.
                          Zuletzt geändert von Firngleiter; 08.11.2013, 13:27.
                          Weinviertelradler

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                          • #14
                            AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

                            Anwalt vom Jäger ist auch im Vorstand vom Alpenverein Hohe Munde fühl mich verraten

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                            • #15
                              AW: Mountainbiker zahlt 100 Euro Strafe wegen der Befahrung eines Singletrails

                              Also wenn ich mir diese Schilderungen durchles bekommt das Wort Besitzstörung eine etwas andere Bedeutung - eher in Richtung gestörte Besitzer

                              Im Ernst: eigentlich sollten v.a. dir Tourismusverbände mit diesen Vorkommnissen massiv konfrontiert werden (evtl auch über Artikel in großen MTB Zeitschriften) - die wären die einzigen, die noch halbwegs soviel Lobbymacht haben wie die Jäger

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