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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
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- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Taxi bitte

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  • Taxi bitte

    Quelle: ORF

    Bergsteiger von Hubschrauber „abgeholt“
    Zwei holländische Bergsteiger haben - wie erst jetzt bekannt wurde - am Montag offenbar Erschöpfung nur vorgetäuscht um sich den Abstieg zu ersparen und ins Tal geflogen zu werden. Sie ließen sich vom Kleinen Göll vom Hubschrauber „abholen“.

    Die beiden Niederländer, 27 und 30 Jahre alt, stiegen vom Gollinger Wasserfall (Tennengau) aus auf den Kleinen Göll auf. Die Freunde bahnten sich ihren Weg durch teilweise rutschiges und nasses Gelände. Noch beim Aufstieg hofften sie, dass vom Gipfel ein anderer Weg zum Wasserfall zurückführen würde. Oben angekommen stellte sich für die Wanderer allerdings heraus, dass sie denselben Weg zurück nehmen müssten, da keine andere Wanderroute ersichtlich war.

    „Zurück ‚gehen‘ wir mit dem Helikopter“
    Gegen 16.12 Uhr setzten die beiden schließlich wegen Erschöpfung einen Notruf ab. Der Polizeihubschrauber flog sie ins Tal. Zuvor verewigten sich die Holländer allerdings noch mit folgendem Eintrag im Gipfelbuch: „H. und M. aus Holland waren am Gipfel. Zurück ‚gehen‘ wir mit dem Helikopter.“

    Ob die zwei Holländer nun für die Bergung zahlen müssen, ist noch nicht bekannt. Ein derartiger Einsatz kostet etwa zweieinhalbtausend Euro. Die Bergsteiger könnten auch angezeigt werden.
    Weinviertelradler

  • #2
    AW: Taxi bitte

    Auch die Luftfahrtmagazine beschäftigen sich bereits mit dem Fall:

    Quelle: Austrian Wings

    Notarzthubschrauber-Missbrauch durch holländische Wanderer?
    Wie nun bekannt wurde, haben holländischer Urlauber am Montag im Salzburger Tennengau womöglich Erschöpfung vorgetäuscht, um nach einer Bergtour per Hubschrauber gerettet zu werden und sich so den Abstieg zu ersparen.

    Die beiden Niederländer, 27 und 30 Jahre alt, waren auf den “Kleinen Göll” aufgestiegen. Die Route erwies sich als für die beiden offensichtlich zu beschwerlich. Am Gipfel angekommen musste das Duo jedoch feststellen, dass es keine alternative Abstiegsmöglichkeit gibt.
    Somit verewigten die beiden sich im Gipfelbuch: “H. und M. aus Holland waren am Gipfel. Zurück ‘gehen’ wir mit dem Helikopter”, alarmierten via Notruf die Einsatzkräfte und ließen sich per ÖAMTC-Heli Christophorus 6 ins Tal fliegen.
    Nun wird geprüft, ob es tatsächlich eine gerechtfertigte Indikation für den Hubschraubereinsatz gegeben hat. Sollte sich herausstellen, dass die Holländer die Flugretter lediglich als “Alpintaxi” missbraucht haben, droht ihnen nicht nur eine saftige Rechnung, sondern möglicherweise auch eine Anzeige.

    Hier der Link zum Originalartikel
    Alle meine Beiträge im Tourenforum

    Kommentar


    • #3
      AW: Taxi bitte

      War selber vor kurzem am kleinen Göll, da muss man doch auch wenn man erschöpft wieder runter kommen (auch wenns dann länger dauert).
      Informiert waren die sicher nicht, ist ja nur ein weg eingezeichnet/vorhanden auf dem kleinen göll.
      sie hätten eventuell über den kuchler kamm & großen göll absteigen können! (*scherz*)

      Kommentar


      • #4
        AW: Taxi bitte

        Quelle: ORF

        Hubschrauber: Nachspiel nach Missbrauch?

        „Zurück gehen wir mit dem Hubschrauber“: Diese Eintragung im Gipfelbuch auf dem Kleinen Göll bei Kuchl (Tennengau) könnte zwei Holländer teuer zu stehen kommen. Sie sollen aus Bequemlichkeit den Polizeihubschrauber gerufen und Bergnot vorgetäuscht haben.

        Nun wird behördlich geprüft, ob die Wanderer aus den Niederlanden den Einsatz der Alpin- und Flugpolizei bezahlen müssen. Gesetzliche Grundlagen: Gibt es Verletzte im Gebirge, dann kommt bei entsprechendem Wetter und Bedarf ein Rettungshubschrauber von einer der Privatfirmen, die in Österreich diese Maschinen betreiben. Ihre Kosten werden mit Versicherungen der Geretteten über das Rote Kreuz abgerechnet.

        Alpin- und Flugpolizei bei Notrufen zuständig

        Braucht der Anrufer keine medizinische Hilfe, dann sind Alpin- und Flugpolizei nach dem Sicherheitspolizeigesetz verpflichtet, allgemeine Hilfe zu leisten - zum Beispiel Wanderer aus Bergnot zu retten. Das gilt als „bergetechnische Maßnahme“. Die Kosten trägt dann der Steuerzahler. In der Öffentlichkeit ist wenig bekannt, dass nicht private Firmen mit Rettungshubschraubern primär zuständig sind - sondern die Alpin- und Flugpolizei neben der ehrenamtlichen Bergrettung für Hilfeleistungen und Suchaktionen im Gebirge.

        Im Fall der beiden Holländer auf dem Kleinen Göll bei Kuchl (Tennengau) könnte laut Experten ein illegaler Missbrauch von Notsignalen vorliegen. Geklärt werden muss auch, ob eine Bergnot vorgetäuscht wurde, um zu einem kostenlosen Hubschrauberflug ins Tal zu kommen.
        „Missbrauch von Notzeichen ist Delikt“

        Werner Senn ist Chef der Flugpolizei im Wiener Innenministerium, Jurist, Pilot und auch ehrenamtlicher Bergrettungsmann in seiner Tiroler Heimat Landeck: „Grundsätzlich kommt der Polizeihubschrauber, wenn Bergsteiger klassich um Hilfe rufen und noch nicht verletzt sind. Aber der Missbrauch von Notzeichen ist auch ein Gerichtsdelikt, und wir hängen uns im Regress mit den Kosten an.“

        Der Alpinpolizist aus Hallein, der zum kleinen Göll mitgeflogen ist, um die beiden Holländer abzuholen, wird Anzeige erstatten. Die Bezirkshauptmannschaft wird den Akt bearbeiten, und das Innenministerium wird die beiden Wanderer nach Möglichkeit zur Kasse bitten: „Der Polizeihubschrauber ist kein kostenloses Luftfahrzeug. Er kommt wirklich nur dann, wenn er gebraucht wird, um Verletzungen oder Todesfälle zu vermeiden.“

        Kosten für den bequemen Flug der Holländer von Kleinen Göll ins Tal: ca. 2.500 Euro.
        Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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        • #5
          AW: Taxi bitte

          Wenn's so war sollen die ruhig blechen ... die Gipfelbucheintragung ist schon ein starkes Stück.
          Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

          Kommentar


          • #6
            AW: Taxi bitte

            Nicht nur unverschämt (Flug) sondern auch noch deppert. (Gipfelbuch)

            Kommentar


            • #7
              AW: Taxi bitte

              Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
              ...„Missbrauch von Notzeichen ist Delikt“...[/I]
              Dazu § 1 Notzeichengesetz:
              Wer vorsätzlich ein in den Verkehrsvorschriften festgesetztes Notzeichen mißbraucht oder durch eine falsche Notmeldung den Dienst der Feuerwehr oder eine andere der Rettung bei Unfällen dienende Einrichtung in Anspruch nimmt, wird, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger strafbar ist, vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bestraft.

              Im konkreten Fall könnte man statt der Strafe die Erbringung gemeinnütziger Leistungen auftragen, etwa die Sanierung von Wanderwegen, z.B. am Kleinen Göll.
              Weinviertelradler

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              • #8
                AW: Taxi bitte

                Zitat von FloImSchnee Beitrag anzeigen
                Nicht nur unverschämt (Flug) sondern auch noch deppert. (Gipfelbuch)
                Dem ist nichts hinzuzufügen!
                mfbg
                MR

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                • #9
                  AW: Taxi bitte

                  Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                  Wenn's so war sollen die ruhig blechen ... die Gipfelbucheintragung ist schon ein starkes Stück.
                  Offensichtlich wird's für die richtig teuer:

                  Hubschraubereinsatz hat teure Konsequenzen
                  Zwei niederländische Urlauber wollten im vergangenen Juni nach einem vierstündigen Aufstieg auf den Kleinen Göll (Tennengau) nicht mehr zu Fuß ins Tal gehen. Also verständigten sie den Rettungshubschrauber. Nun wird es teuer für sie.

                  Das Paar hat nach eigenen Angaben zufolge bereits mehrere 6.000er bestiegen, beim Kleinen Göll im Göllmassiv aber ist es an einer Höhe von 1.753 Metern gescheitert. Im Gipfelbuch hatten die beiden bereits eingetragen, „zurück gehen wir mit dem Helikopter“. Der verständigte Polizeihubschrauber hat sie dann vom Gipfel geholt.

                  Helmut Fürst, Bezirkshauptmann in Hallein, hat nun selbst die Regressforderung ausgearbeitet. In einer Notlagen werde selbstverständlich geholfen, aber Gratis-Lufttaxi gebe es keines, so Fürst.
                  „Um zu signalisieren, dass In- und Ausländer gleich behandelt werden und eben die Kosten von ihnen auch zu zahlen sind, darum haben wir diese Maßnahmen jetzt auch getroffen“, erklärt Fürst.

                  Auch Staatsanwaltschaft ermittelt
                  Vorgetäuschte Ausnahmesituation haben finanzielle Konsequenzen. „Grundsätzlich wollen wir diese Tendenz verstärken und klar signalisieren, Hilfsmaßnahmen, Rettungsmaßnahmen und Suchflüge sind nur dann in die Wege zu leiten, wenn es unbedingt erforderlich ist. Denn für die Einsatzkräfte ist das auch immer mit einem Risiko verbunden“, sagt der Halleiner Bezirkshauptmann.

                  Für die beiden Niederländer ist die Angelegenheit trotz Überweisung noch nicht vorbei. 2.300 Euro müssen sie bezahlen. Denn nach der Zahlung an die Republik ermittelt auch die Staatsanwaltschaft, ob es ein Strafverfahren wegen Missbrauchs von Notzeichen gibt. Es drohen bis zu sechs Monate Haft oder eine Geldstrafe.


                  Quelle: http://salzburg.orf.at/news/stories/2597654/

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                  • #10
                    AW: Taxi bitte

                    Strafrechtlich ist die Sache abgehakt, Verfahren ist eingestellt. Siehe letzter Absatz des verlinkten ORF-Artikels: http://salzburg.orf.at/news/stories/2597654/

                    Strafrechtlich brauchen die beiden Niederländer wegen ihres Abtransportes vom Kleinen Göll mit dem Polizeihubschrauber nichts mehr befürchten. „Bei uns ist zwar tatsächlich am 12. Juli eine Anzeige wegen Missbrauchs von Notzeichen eingegangen, das Verfahren wurde aber inzwischen eingestellt“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Marcus Neher, Montagmittag.

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