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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Tödlicher Klettersteigunfall: Freispruch

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  • Tödlicher Klettersteigunfall: Freispruch

    Mit einem Freispruch hat am Mittwoch der Prozess um einen tödlichen Klettersteigunfall eines 17-jährigen Deutschen in Walchsee geendet. Angeklagt wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen war der 33-jährige Begleiter des Jugendlichen.

    Der Physiotherapeut aus Bayern hat den unerfahrenen 17-Jährigen vergangenen August zu einer Tour in den Ottenalm-Direttissima-Klettersteig in Walchsee mitgenommen. Die beiden kannten sich lose, weil sie in derselben Pension wohnten. Der Jugendliche - er war Dachdecker in Ausbildung - hatte zwar keine Klettererfahrung, war aber sehr sportlich. Er spielte seit Jahren in einem Verein in der Handballliga.
    Klettersteigset riss bei Sturz

    Der Klettersteig, den der Angeklagte dann auswählte, sei zu schwer gewesen für einen Anfänger, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

    Er habe jedoch ständig nachgefragt, ob alles in Ordnung sei, habe den 17-Jährigen eingewiesen, ihn beobachtet und festgestellt, dass er sich sehr geschickt anstelle, rechtfertigte sich der Angeklagte.

    Nach etwa 100 Metern, den Großteil des Steiges hatten die beiden schon hinter sich, verließen den Jugendlichen laut Staatsanwaltschaft die Kräfte, weil er überfordert war. Er stürzte rund drei Meter in die nächste Seilverankerung. Dann passierte, was später für so viel Aufregung in der Fachwelt sorgte: Die Karabineräste des Klettersteigsets rissen und der junge Mann stürzte tödlich ab. Mehr dazu in Unfall am Klettersteig: 17-Jähriger tot. Ursache war ein bis dahin unbekannter Materialfehler.

    Staatsanwalt: Zusätzliche Seilsicherung notwendig

    Dennoch musste sich der Begleiter wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verantworten. Er hätte laut Anklage als faktischer Kletterführer den unerfahrenen Klettersteiggeher zusätzlich mit einem Seil von oben sichern müssen, so die Anklage. Vor Gericht meinte der Angeklagte allerdings, er habe nie daran gedacht, ein Seil mitzunehmen und selbst nicht wirklich gewusst, wie er im Klettersteig ein Seil anwenden hätte sollen. Er selbst sei zwar schon oft in der Halle und manchmal am Felsen geklettert, Klettersteigerfahrung hatte er allerdings kaum.

    Der Unfall im Klettersteig löste auch in der Fachwelt große Bestürzung aus. Der Materialfehler war bis dahin nicht für möglich gehalten worden und hatte eine großangelegte Rückrufaktion des betroffenen Klettersteigsets zur Folge.
    Richter sah kein Verschulden

    Richter Norbert Hofer sah heute keine Fahrlässigkeit gegeben und sprach den Deutschen frei. Er habe die Situation nicht vorhersehen können und sei nicht zum faktischen Kletterführer geworden, so Hofer. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

    Quelle ORF Tirol
    Meine Touren in Europa

    Nicht was wir erleben, sondern wie wir es empfinden, macht unser Schicksal aus.
    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • #2
    AW: Tödlicher Klettersteigunfall: Freispruch

    Gott sei Dank in diesem Fall ein Freispruch. Wäre anders entschieden worden, hätte mich das stark an amerikanische Verhältnisse erinnert und ich wüsste ehrlich gesagt nicht mehr, ob ich noch guten Gewissens mit meiner Freundin klettern gehen kann

    Kommentar


    • #3
      AW: Tödlicher Klettersteigunfall: Freispruch

      Für den konkreten Fall finde ich wenigstens das Urteil richtig. Dass aber der Staatsanwalt den offensichtlich und für jedermann klar erkennbar am Tod des Opfers völlig unschuldigen Begleiter überhaupt vor ein Strafgericht zerren kann, ist absurd.
      Im vorliegenden Fall ist ausschliesslich der Hersteller des Klettersteigsets für den Tod des Opfers verantwortlich. Wenn wegen einem für Klettersteigsets "generell zu erwartenden" Sturzes von nur 3 Metern wegen eines Konstruktionsfehlers bzw. offensichtlich völlig unzureichender Produkttests gleich beide Karabineräste reissen, ist das absolut untragbar. Ein "Sicherheits"-Produkt, das die grundlegendste Produkt-Eigenschaft nicht erfüllt! Da gehört angeklagt und gerichtlich vorgegangen!

      Im Übrigen finde ich auch die Reaktion vieler Klettersteigset-Hersteller nach dem Unfall keineswegs in Ordnung. Neben dem teilweisen kostenlosen Austausch bzw. der Nachbesserung bestimmter Klettersteigsets haben sich ja viele damit begnügt, "darauf hinzuweisen, dass viele ihrer Produkte nicht mehr verwendet werden dürfen, bieten aber nicht an, die untauglichen Sets gratis gegen neue, (hoffentlich) taugliche auszutauschen. Oh nein, die Kunden werden ein zweites mal abgecasht und sollen einfach nocheinmal kaufen! Zum Vollpreis, eh klar! Sowas ist kein "Rückruf", das ist eine totale Frechheit. Schade, dass der Konsumentenschutz sich da nicht massiv eingeschaltet hat.

      Kommentar


      • #4
        AW: Tödlicher Klettersteigunfall: Freispruch

        Zitat von nimbi Beitrag anzeigen
        .....

        Im Übrigen finde ich auch die Reaktion vieler Klettersteigset-Hersteller nach dem Unfall keineswegs in Ordnung. Neben dem teilweisen kostenlosen Austausch bzw. der Nachbesserung bestimmter Klettersteigsets haben sich ja viele damit begnügt, "darauf hinzuweisen, dass viele ihrer Produkte nicht mehr verwendet werden dürfen, bieten aber nicht an, die untauglichen Sets gratis gegen neue, (hoffentlich) taugliche auszutauschen. Oh nein, die Kunden werden ein zweites mal abgecasht und sollen einfach nocheinmal kaufen! Zum Vollpreis, eh klar! Sowas ist kein "Rückruf", das ist eine totale Frechheit. Schade, dass der Konsumentenschutz sich da nicht massiv eingeschaltet hat.
        Ist das nur eine Behauptung? Um welche Hersteller bzw. Produkte handelt es sich konkret?
        In meinem Freundeskreis wurden die Mammut Sets kostenlos gegen nagelneue ausgetauscht. Das ging sehr unproblematisch zB beim Bergfuchs in Wien/Graz, aber auch Einschicken wäre kein Problem gewesen.
        "Bergsteigen ist mehr als Sport.
        Es ist eine Leidenschaft." Hermann Buhl

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        • #5
          AW: Tödlicher Klettersteigunfall: Freispruch

          Zitat von mountainrabbit Beitrag anzeigen
          ...Richter Norbert Hofer...
          Gottseidank ist dieser Fall von einem Richter entschieden worden, der eine Ahnung von der Materie hat.
          Hier eine sehr gute Publikation von ihm als Mitautor: http://www.manz.at/list.html?isbn=978-3-214-00793-5

          Hoffen wir, dass das Urteil hält.

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          • #6
            AW: Tödlicher Klettersteigunfall: Freispruch

            Sehe ich genauso! Das KS-Set ist die absicherung, dass es reißt damit kann niemand rechnen. Wenn man klettern geht, hat man nun mal ein sturzrisiko und das ist jedem normal denkendem bewusst! Aber irgendwie muss man anwälte ja beschäftigen, wären wir in amerika gäbe es wsl die konterklage wegen verursachung seelischer schmerzen vom angeklagten, aber zum glück ists in ö noch nicht so weit gekommen dass man mio schadenersatz bekommt nur weil man sich mit kaffee verbrennt

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            • #7
              AW: Tödlicher Klettersteigunfall: Freispruch

              Ach wären nur alle Richtersprüche so in Ordnung!
              Zuletzt geändert von Wolfgang A.; 05.06.2013, 23:44. Grund: verlinkter Text entfernt: steht bereits im Eröffnungsposting
              TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

              Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

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              • #8
                AW: Tödlicher Klettersteigunfall: Freispruch

                Zitat von kärntner1 Beitrag anzeigen
                Ist das nur eine Behauptung? Um welche Hersteller bzw. Produkte handelt es sich konkret?
                In meinem Freundeskreis wurden die Mammut Sets kostenlos gegen nagelneue ausgetauscht. Das ging sehr unproblematisch zB beim Bergfuchs in Wien/Graz, aber auch Einschicken wäre kein Problem gewesen.
                hier der link auf die (mir zuletzt bekannte) rückruf-übersicht vom alpenverein. ein paar hersteller geben eine max. lebensdauer an, andere verweisen auf die gesetzl. gewährleistung (z.b. austrialpin, auf der homepage liest man aber auch von 'verschrottungsprämien' als kulanzlösungen).
                somit ist das verhalten der hersteller natürlich von produkt zu produkt unterschiedlich ...
                NixTun gibt's ned!

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