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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Alpinorganisationen setzen auf Bewusstseinsbildung

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  • Alpinorganisationen setzen auf Bewusstseinsbildung

    Quelle: ORF


    Der 13-stündige Großeinsatz von Bergrettung und Bundesheer am Warschenek hat erneut die Forderung laut werden lassen, fahrlässiges Verhalten im Gebirge unter Strafe zu stellen. Die Alpinorganisationen setzen aber auf verstärkte Aus- und Bewusstseinsbildung.

    Die beiden Niederösterreicher waren am Sonntag erst gegen 13.30 Uhr, also für die Jahreszeit zu spät aufgebrochen, hatten die Wetterbedingungen falsch eingeschätzt und waren nicht für eine Übernachtung am Berg ausgerüstet - Mehr dazu in Tourengeher: Tödliche Nacht auf Berg (ooe.ORF.at).

    Einsatz „grenzwertig“

    Ihren Einsatz bezeichnen die Bergretter als grenzwertig, halten aber nichts von einer zukünftigen Ahndung fahrlässigen Verhaltens, so der Landesleiter der Bergrettung, Arthur Rohregger: „Wir sind zum Helfen da. Und wie immer im Leben, macht man einfach Fehler. Die beiden haben das leider mit dem Leben bezahlen müssen. Was wir noch mehr machen müssen, ist einfach aufzuklären und zu informieren, dass der Berg eigene Gesetze hat.“
    „Bergrettung als Taxi-Dienst missbraucht“

    Auch Thomas Pultura vom Alpenverein setzt auf Information und Bewusstseinsbildung. Er ortet allerdings steigende Nachlässigkeit im Vertrauen auf elektronische Hilfsmittel und die Qualität der Bergrettung: „Die Bergrettung hat im letzten Jahr auch in ihrem Bericht geschrieben, dass sie durchaus als Taxi-Dienst missbraucht wird. Und die neuen GPS-Geräte verleiten dazu, dass man sich einfach zu sicher fühlt.“
    Zuletzt geändert von Bassist; 09.01.2013, 07:34.
    Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

  • #2
    AW: Alpinorganisationen setzen auf Bewusstseinsbildung

    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
    Der 13-stündige Großeinsatz von Bergrettung und Bundesheer am Warschenek hat erneut die Forderung laut werden lassen, fahrlässiges Verhalten im Gebirge unter Strafe zu stellen. Die Alpinorganisationen setzen aber auf verstärkte Aus- und Bewusstseinsbildung.
    Wie so oft schreit der "Zeitgeist" nach Verboten. Die Bereitschaft, Eigenverantwortung zu übernehmen wird einfach an den Gesetzgeber delegiert, dabei sieht die Natur bei krassem Fehlverhalten ohnehin manchmal die Todesstrafe vor (wie auch in diesem Fall).
    So tragisch der Fall auch ist - kein Gesetz und keine Strafe hätten das verhindert. Niemand geht in die Berge mit der Absicht zu verunglücken.
    Auch die Rettungsorganisationen rennen nicht blind in ihr Verderben um jemanden zu bergen.
    Außerdem ist der Terminus "fahrlässig" sehr schwammig für ein Gesetz. Muß z.B. jemand, der mit Turnschuhen unterwegs ist, aber weiß, was er tut mit einer Anzeige rechnen?
    Die Berge sind gefährlich und werden es immer bleiben. Niemand kann von Anfang an alle Gefahren kennen und damit wissen, was jetzt fahrlässig ist oder was einfach unter Restrisiko fällt.
    Natürlich gibts auch Leute, die sich nicht darum kümmern und durch krasses Fehlverhalten in Not geraten, oder welche, die aus Bequemlichkeit die Möglichkeiten der neuen Geräte nützen und quasi ein "Taxi" rufen. Die müssen ohnehin die Bergungskosten bezahlen.
    In letzter Konsequenz würden solche Verbote früher oder später zur Totalsperre des Gebirges führen und dagegen sollten wir wehren.
    Brauchst eh nur do auffi

    Kommentar


    • #3
      AW: Alpinorganisationen setzen auf Bewusstseinsbildung

      Zitat von Guru Beitrag anzeigen
      Wie so oft schreit der "Zeitgeist" nach Verboten. Die Bereitschaft, Eigenverantwortung zu übernehmen wird einfach an den Gesetzgeber delegiert, dabei sieht die Natur bei krassem Fehlverhalten ohnehin manchmal die Todesstrafe vor (wie auch in diesem Fall).
      Das sehe ich auch so. Überdies nützen Gesetze, deren Einhaltung nicht überwacht wird (wie z.B. das Handytelefonieren beim Autofahren) exakt nix und wie sollte so ein Gesetz exekutiert werden? Steht dann irgend ein Spinatwachter am Preiner Gscheid und verpasst Leuten, die mit Schlapfen aufs Waxriegelhaus gehen wollen einen Strafzettel?


      Zitat von Guru Beitrag anzeigen
      Außerdem ist der Terminus "fahrlässig" sehr schwammig für ein Gesetz.
      Im Strafrecht gibts damit kaum Probleme, dort heißt es:

      § 6. (1) Fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt außer acht läßt, zu der er nach den Umständen verpflichtet und nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt ist und die ihm zuzumuten ist, und deshalb nicht erkennt, daß er einen Sachverhalt verwirklichen könne, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht.

      (2) Fahrlässig handelt auch, wer es für möglich hält, daß er einen solchen Sachverhalt verwirkliche, ihn aber nicht herbeiführen will.


      Es gab ja auch schon Verurteilungen, wenn jemand durch das Fehlverhalten anderer zu Schaden oder zu Tode gekommen ist. Das ist ja schon jetzt völlig zu Recht strafbar. Das genügt meiner Ansicht nach. Extraregelungen braucht es da nicht mehr.
      Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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