Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Tödliche Lawine: Strafantrag gegen Führerin (Unfall v. 2. März 2012)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Tödliche Lawine: Strafantrag gegen Führerin (Unfall v. 2. März 2012)

    Zitat von orf.at
    Tödliche Lawine: Strafantrag gegen Führerin

    Nach einem Lawinenabgang mit einem Toten am 2. März bei Neukirchen auf dem Großvenediger gibt es jetzt einen Strafantrag der Staatsanwaltschaft gegen eine 46-jährige Wanderführerin. Die Anklagebehörde wirft ihr fahrlässige Gemeingefährdung vor.

    Die Staatsanwaltschaft hat mehrere Vorwürfe gegen die Pinzgauer Wanderführerin: Die 14-köpfige Gruppe sei unzureichend ausgerüstet gewesen. Die Beschuldigte soll trotz der im Lawinenlagebericht enthaltenen Warnung bezüglich des Anstiegs der Lawinengefahr auf „erheblich“ um 10.30 Uhr und damit „deutlich zu spät“ zu der zweistündigen Tour im Dürnbachtal aufgebrochen sein. Außerdem habe sie es verabsäumt, bei Betreten des Hanges außerhalb des gesicherten Skiraumes das erforderliche Risikomanagement durchzuführen, nämlich das in Abständen zu erfolgende „Einzelgehen“ der Teilnehmer.
    Gleitschneelawine erfasste Gruppe, ein Toter

    Die mächtige Gleitschneelawine, die sich mittags rund 200 Meter oberhalb der Gruppe auf der rund 40 Grad steilen Südwestflanke des Braunkogels löste, erfasste die Wanderführerin und sechs Mitglieder der Gruppe, die aus deutschen und Schweizer Urlaubern bestand. Sie wurden mitgerissen und bis zu zwei Meter tief verschüttet. Sieben weitere Teilnehmer „wurden durch Zufall nicht erfasst“, steht in dem Strafantrag.
    Lawine bei Neukirchen am Großvenediger, die sieben Schneeschuhgeher unter sich begrub

    ORF

    Die Staatsanwaltschaft macht die 46-Jährige für den Tod eines 40-jährigen Touristen aus dem deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen und für die Körperverletzungen von fünf Schneeschuhwanderern verantwortlich. Im Falle einer Verurteilung droht der Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Eine Prozesstermin ist noch nicht fixiert.

    Der Obmann des Salzburger Bergführerverbandes, Günter Karnutsch, hatte nach dem Unglück kritisiert, dass die Pinzgauerin über keine Bergführerlizenz verfüge. Offenbar war nur die Wanderführerin mit einer Lawinenausrüstung ausgestattet - mehr dazu in Lawine: War Führerin nicht zugelassen? (salzburg.ORF.at, 2.3.2012)
    QUELLE

    Hier die Vorgeschichten dazu:
    Riesenlawine: Ein Toter, sechs Verletzte

    Bei Neukirchen (Pinzgau) sind Freitag sieben Schneeschuhwanderer von einer Riesenlawine komplett verschüttet worden. Ein Mann starb im Spital, die anderen Wanderer kamen mit leichten Verletzungen davon. Die Gruppe hatte offenbar keine Notausrüstung dabei.

    Haarscharf an einer Katastrophe ist am Freitag in den Mittagsstunden im Salzburger Pinzgau diese 14-köpfige Gruppe von Schneeschuhwanderern vorbeigeschrammt.

    Nach Angaben der Salzburger Bergrettung wurden bei dem Unfall insgesamt sieben Personen der Wandergruppe aus Deutschen, Schweizern und einer Österreicherin komplett verschüttet - ohne die empfohlene Notausrüstung dabei zu haben. Das ist normalerweise für Ersthelfer und reguläre Einsatzkräfte ein Horrorszenario.
    Lawinen Lawinenunglück Neukirchen Dürnbachtal

    ORF / Gerhard Trattner

    Überblick aus dem Hubschrauber: Ungefähr 300 Höhenmeter über dem Lawinenkegel im engen Talboden (blaue Punkte) liegt der Anrissbereich der Riesenlawine (roter Punkt)
    „Hände, Beine ragten aus dem Schnee“

    „Nach derzeitigem Stand hatte niemand ein Lawinen-Verschütteten-Suchgerät dabei“, sagte Josef Herzog, Bezirksleiter der Bergrettung, „Als unsere Leute hinkamen, ragten zum Teil Hände und Beine aus dem Schnee. Als wir den ersten Verschütteten geborgen hatten, ging es dann auch bei den anderen schnell, weil alle so nahe beisammen stehend verschüttet wurden.“

    Die sieben Opfer konnten ausschließlich durch gutes Sondieren und großes Glück so rasch gefunden werden, sagte Bergretter Herzog weiter. Auch das ist ein sehr außergewöhnliches Phänomen bei diesem Unfall, weil Sondieren auf großen Lawinenkegeln normalerweise viel Zeit erfordert, die Verschütteten zum Überleben fehlen kann.
    Lawine bei Neukirchen am Großvenediger, die sieben Schneeschuhgeher unter sich begrub

    ORF

    Unterster Teil der ca. 300 x 120 Meter großen Rutschfläche dieser Schneemassen, die nun den ohnehin tief verschneiten Sommerweg des Tales noch meterhoch verlegen
    40-Jähriger starb im Spital

    Laut Einsatzkräften wurde bei dem Unfall ein 40 Jahre alter Deutscher aus Nordrhein-Westfalen in kritischem Zustand geborgen und reanimiert. Er wurde ins Spital nach Salzburg geflogen, wo er gegen 14.00 Uhr starb. Die sechs weiteren Verschütteten kamen mit leichten Verletzungen davon.
    Lawine an die 300 Meter lang

    Laut Maria Riedler, Sprecherin der Salzburger Bergrettung, handelte es sich im Dürnbachtal um eine sehr große und schwere Nassschneelawine mit etwa 300 Metern Länge und 120 Metern Breite.
    Hubschrauber Lawine Neukirchen

    Bergrettung Salzburg

    Notarzt- und Polizeihubschauber beim Fußballplatz Neukirchen: Bergretter vor Abflug.

    Die von einer Österreicherin geführte Gruppe von Schneeschuhgehern war von der Gensbichl-Seilbahn in Richtung Steineralm unterwegs. Trotz Lawinenwarnstufe 3 hatten sie sich laut Alpinpolizei mit ihrer Führerin ins Gelände gewagt. Auf einer Seehöhe von rund 1.600 Metern kam es dann zum Unglück. Die Gruppenteilnehmer waren ersten Informationen zufolge nicht mit LVS-Geräten ausgerüstet, die zur dringend empfohlenen Notausrüstung bei solchen Touren gehören.
    Legale Tourenführung?

    Ungeklärt ist bisher, ob die Führerin ein Zertifikat als staatlich geprüfte Berg- und Skiführerin oder als staatlich geprüfte Skilehrerin mit Zusatzausbildung besitzt. Nur solchen Fachkräften wäre es laut Gesetz und Alpinpolizei erlaubt, im Freigelände des winterlichen Hochgebirges Touren mit Kunden oder touristischen Gruppen zu unternehmen.
    Einsatz Neukirchen Lawine

    ORF / Gerhard Trattner

    Bergretter warten auf Hubschraubertransport auf den Berg.
    Nicht weit vom letzten Unfallort

    Bergretterin Riedler ergänzte, dass sich der Lawinenabgang nicht unweit jener Stelle ereignet, wo am 19. Februar ein 29 Jahre alter Skifahrer aus Finnland in ungesichertem Gelände von einem Schneebrett verschüttet worden war. Der Mann konnte damals nur noch tot geborgen werden - mehr dazu in Lawine: Finne tot, viele Rettungseinsätze.

    Ob sich das Schneebrett am Freitag selbst gelöst hatte oder von einem Alpinisten abgetreten worden war, war vorerst unklar. Zur Bergung der verschütteten Schneeschuhwanderer standen ein Großaufgebot an Bergrettern, mehrere Suchhunde, Alpinpolizisten, Feuerwehrleute sowie drei Rettungshubschrauber und ein Polizeihubschrauber im Einsatz.
    Übersichtskarte Lawine Neukirchen Rettenstein Dürnbachtal

    openmtbmap.org - Montage: Gerald Lehner

    Übersichtskarte vom letzten Unfall im Dürnbachtal bei Neukirchen - mit dem durch ein Schneebrett getöteten Finnen. Der aktuelle Lawinenunfall mit einem weiteren Toten und sechs Verletzten geschah im Nahbereich der alten Unfallstelle auf der anderen Talseite.
    Quelle

    Lawine: War Führerin nicht zugelassen?

    Nach dem Lawinen-Unfall von Neukirchen (Pinzgau) mit einem Toten kommt nun Kritik von den staatlich geprüften Berg- und Skiführern. Nach bisherigen Informationen habe eine fachlich nicht zugelassene Frau die Deutschen und Schweizer geführt.
    Wintersportler im Schnee mit Schneeschuhen

    ORF

    Schneeschuh-Wanderer

    Wenn Männer oder Frauen ohne entsprechende staatliche Ausbildung Kunden und Gäste bzw. Gruppen ins freie Gelände der winterlichen Berge führen, dann sei das gegen geltendes Recht, heißt es beim Verband der staatlich geprüften Berg- und Skiführer.
    „Gesetzeslage eindeutig“

    Günter Karnutsch ist Obmann des Salzburger Bergführerverbandes: „Führer oder Führerin ist nicht jeder, der eine Gruppe anführt. Wenn die Informationen stimmen, die mir derzeit zur Verfügung stehen, dann handelt es sich mutmaßlich um eine illegale Geschichte im Vorfeld dieses Unfalls. Wir haben in Salzburg ein Bergsportführer-Gesetz. Da ist genau definiert, wer zum Führen berechtigt ist - besonders auch im Winter und im freien Gelände. Die Schuldensfrage kann und will ich absolut nicht beurteilen, aber für mich ist ganz klar, wenn sich jemand nicht an die Gesetze hält, dann hat man auch mit Folgen zu rechnen. Die Gesetzeslage dazu ist eindeutig.“
    Günter Karnutsch Berg- und Skiführer, Obmann des Salzburger Bergführerverbandes

    Salzburger Bergführerverband

    Karnutsch
    Bereits früher Kritik im Radio

    Günter Karnutsch hatte bereits vor einigen Tagen in ORF Radio Salzburg kritisiert, dass es immer wieder Hinweise gebe, besonders in der Tauernregion würden illegale Touren angeboten. Seine Kolleginnen und Kollegen würden solche Dinge beobachten - auch auf sommerlichen Gletschern.

    Zum konkreten Fall der sechs Verschütteten mit einem Toten von Freitag in Neukirchen betont der Berg- und Skiführer, dass mit massiven Nassschnee-Lawinen in den letzten Tagen bis in große Höhen jederzeit zu rechnen gewesen sei - besonders bei Steilhängen. Ursache sei das sehr warme Wetter. Hier noch dazu mit einer Gruppe, die keine LVS-Geräte habe, unterwegs zu sein, verstoße gegen Grundregeln, sagt Karnutsch.

    Auch staatlich geprüfte Bergführer seien nicht vor Unfällen gefeit. Wesentliche Punkte seien aber auch langjähriges Training bei fachlich sehr anspruchsvollen Kursen und regelmäßiger Fortbildung, jahrelange Erfahrung in der Praxis und der Versicherungsschutz für Gäste, falls doch etwas passieren sollte - trotz professioneller Tourenplanung. Der Versicherungsschutz sei nur bei geführten Touren mit zertifizierten Fachkräften gegeben.
    Quelle
    Zuletzt geändert von LampisBerge; 17.12.2012, 17:34.
    lampi
    ________________________________________
    Jetzt auch bei mir - Lampis Berge
Lädt...
X