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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Jägerschaft

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  • Hoffe die Strafe fällt genau so aus wie wenn er eine Selbstschussanlage mit Bewegungsmelder installiert hätte, oder sich gleich mit dem Flobert auf die Lauer gelegt hätte, die potenziellen Auswirkungen wären nämlich ident.

    @Jga: Das wäre mir neu, dass die Errichtung, Sanierung, usw. von Forststraßen erst gefördert wird, seit es die EU gibt, oder habe ich da im Forstgesetz 1975 was falsch verstanden?

    Kommentar


    • Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen
      PS: Laut §33 des Forstgesetzes ist es gestattet, Wälder zu betreten. Nicht gestattet (bzw. nur mit Erlaubnis des Grundstücksbesitzers) sind Zelten, Reiten und Befahren (dies ist nicht näher definiert).
      Irgendwann wird eine österr. Bundesregierung die Eier besitzen, diesen (europäisch einzigartigen) Rechtsirrtum aus den Gesetzbüchern zu tilgen. Ich hoffe noch bevor ich Opa bin.
      carpe diem!
      www.instagram.com/bildervondraussen/

      Kommentar


      • Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen
        Jetzt muss ich zu dem Thema auch noch meinen Senf dazu geben:

        Es gibt mehrere Arten von Jägern. Die einen halten sich an die Jagdregeln, die anderen weichen kleinteilig davon ab und es gibt immer wieder "Ausnahmen", wie man in den letzten Posten lesen kann.

        Vorfälle, wie oben beschrieben, sind absolut nicht in Ordnung, da mutwillig ein Hindernis gelegt wurde. Doch was mich zu dem Thema auch anzipft, ist folgendes:

        Manche Mountainbiker (nicht alle, aber manche) betrachten Forststraßen als ihr "Jagdrevier" und bilden sich ein, hier fahren zu müssen. Wenn man diese dann anspricht bekommt man eine freche Antwort und weg ist der.

        Was hat der letzte Absatz jetzt mit gespannten Drähten zu tun, fragen sich sicher jetzt manche.

        Wenn so ein Mountainbiker jetzt nicht aufpasst, wo er hinfährt, kann er, über etwas, das nicht mutwillig dort liegt (z.B. Steine, umgestürzte Bäume) stolpern. Es kann dann sein, dass der Grundstücksbesitzer (meistens ein Jäger) sofort eine Anzeige am Hals hat, weil der Weg, auf dem sich der Mountainbikefahrer zu Unrecht bewegt hat (Fahrverbot, Forstgesetz §33) nicht ordentlich in Schuss gehalten ist!!!

        Dies ist absolut nicht in Ordnung. Um jetzt die, auf deutsch: Netiquette nicht zu verletzen, sage ich nicht, was mir alles durch den Kopf geht und bitte einfach alle Mountainbiker, sich möglichst an die Gesetze zu halten (§33 Forstgesetz: Das Befahren von Forststraßen ist nur mit Zustimmung des Wegerhalters gestattet). Ich bin kein Unmensch, wenn mir ein Mountainbiker begegnet, werde ich den nicht gleich zur Polizei schleppen. Doch das hängt alles von dem Umgangston ab, den man miteinander pflegt.

        Ich selber weiß, wovon ich rede. Eine Forststraße in Schuss zu halten, noch dazu wenn man wie ich an zwei unterschiedlichen Orten wohnt und nur alle dann und wann die Forststraße kontrollieren kann, ob alles in Ordnung ist, ist keine leichte Arbeit!!! Wer möchte, kann mit mir tauschen. Und bevor jetzt kommt, dass die Forststraße sicher gefördert wurde, kann ich sagen, dass diese Forststraße von ca. 1975 ist, also schon etwas älter und aus einer Zeit stammt, wo es die EU noch gar nicht gegeben hat!!!

        In diesem Sinne bitte ich um eine weiterhin freundliche Gesprächsbereitschaft zwischen der Jägerschaft und Mountainbikern.
        Danke!

        LG Jgaordhelagenornres

        PS: Laut §33 des Forstgesetzes ist es gestattet, Wälder zu betreten. Nicht gestattet (bzw. nur mit Erlaubnis des Grundstücksbesitzers) sind Zelten, Reiten und Befahren (dies ist nicht näher definiert).
        Nochmal zu meinem Posting von vorher: Nicht falsch verstehen, ich selbst bin kein Jäger (auch wenn man das an meinem Namen vermuten könnte, J(a)ga...) doch ich wollte nur mal meine Sichtweise auf dieses Thema darlegen. Ich selber bin auch schon unerlaubt auf Forstwegen gefahren, möge man mir verzeihen...

        Zitat von Hard85 Beitrag anzeigen
        @Jga: Das wäre mir neu, dass die Errichtung, Sanierung, usw. von Forststraßen erst gefördert wird, seit es die EU gibt, oder habe ich da im Forstgesetz 1975 was falsch verstanden?
        Hallo Hard, die Errichtung dieser konkreten Forststraße hat mit dem Forstgesetz nichts zu tun. Manche Radfahrer und Mountainbiker versuchen als Argument anzugeben, dass die Straße sicher gefördert wurde. Mit meiner Aussage wollte ich nur darlegen, dass diese konkrete Forststraße sicher nicht gefördert wurde.

        Noch was zu den Forststraßenförderungen: Laut dem Land Oberösterreich kosten Forststraßen durchschnittlich 43 Euro pro Laufmeter. Das bedeutet: 43.000 Euro für einen einzigen Kilometer. Für Nostalgiker: 591.693 Schilling. Gewisse Leute, welche mit dem Geld um sich werfen können mag das durchschnittlich erscheinen doch für andere Leute ist das viel Geld! Die Forststraßen, von denen ich spreche, sind jetzt insgesamt rund 5 Kilometer lang und nicht gefördert. Das entspricht - zur Bauzeit gesehen - 2 958 195 Schilling. Das ist nicht wenig Geld!

        Ach ja: bei den 43 Euro pro Laufmeter fehlt noch was: Wenn die Straße durch unwegsames Gelände führt oder Sprengungen durchgeführt werden müssen, wird es gleich nochmal teurer!

        Zitat von Gamsi Beitrag anzeigen
        Irgendwann wird eine österr. Bundesregierung die Eier besitzen, diesen (europäisch einzigartigen) Rechtsirrtum aus den Gesetzbüchern zu tilgen. Ich hoffe noch bevor ich Opa bin.
        Gamsi : In gewisser Weise ist diese Regelung ja unsinnig, das stimmt schon. Doch ich halte mich lieber ans Gesetz und das sagt derzeit, was ich schon oben geschrieben habe. Sollte diese Regelung geändert werden mag das bei gewissen Bevölkerungsschichten zu Unverständnis führen, doch egal, wie der entsprechende Gesetzestext dann lautet: Ich werde mich immer um ein höfliches Gesprächsklima bemühen und hoffen, dass dies der andere auch tut. Egoismus ist in diesem Fall völlig fehl am Platz, aber natürlich gibt es immer wieder "schwarze Schafe"...

        LG
        Zuletzt geändert von Jgaordhelagenornres; 22.05.2018, 20:25.
        My Blogs > Meine bisher erstellten Tourenberichte

        Ein Gipfel gehört dir erst, wenn du wieder unten bist -
        denn vorher gehörst du ihm. (Hans Kammerlander)

        Hergott, d' Hoamat is schee (Aufschrift am Gipfelkreuz der Reisalpe)
        Im Höllengebirge wird einem nie langweilig ! ... (mein Leitspruch)

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        • Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen
          Jetzt muss ich zu dem Thema auch noch meinen Senf dazu geben:


          Manche Mountainbiker (nicht alle, aber manche) betrachten Forststraßen als ihr "Jagdrevier" und bilden sich ein, hier fahren zu müssen. Wenn man diese dann anspricht bekommt man eine freche Antwort und weg ist der.


          LG Jgaordhelagenornres

          PS: Laut §33 des Forstgesetzes ist es gestattet, Wälder zu betreten. Nicht gestattet (bzw. nur mit Erlaubnis des Grundstücksbesitzers) sind Zelten, Reiten und Befahren (dies ist nicht näher definiert).
          Hallo, mir ist letztens sogar eine Forststraße aufgefallen, die wohl nur von (Rad)fahrern zu verwenden ist, da der Pfeil zwar schreibt "zur ..Hütte / Forststraße", aber dafür ist es Fußgängern nicht erlaubt sie zu benützen.
          Also vermutlich eine nur zu befahrende aber nicht zu begehende Forststraße - ob das in Zukunft öfter sein wird? Forststraßen geh ich aber eh nicht so gern, aber überrascht war ich trotzdem das es sowas schon gibt. Sonnwendstein Kummerbauer 20052018 (46).jpg

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          • "Wenn so ein Mountainbiker jetzt nicht aufpasst, wo er hinfährt, kann er, über etwas, das nicht mutwillig dort liegt (z.B. Steine, umgestürzte Bäume) stolpern. Es kann dann sein, dass der Grundstücksbesitzer (meistens ein Jäger) sofort eine Anzeige am Hals hat, weil der Weg, auf dem sich der Mountainbikefahrer zu Unrecht bewegt hat (Fahrverbot, Forstgesetz §33) nicht ordentlich in Schuss gehalten ist!!!"

            Also was ich dazu auf die Schnelle finde:
            "Eine Forststraße dient der Bringung und dem wirtschaftlichen Verkehr im Wald und der Verbindung zum öffentlichen Verkehrsnetz. Sie muss für diese Zwecke geeignet und auch für einen Fußgänger gefahrlos zu benützen sein (Betretung des Waldes zu Erholungszwecken)."

            "Der Wegerhalter haftet für vorsätzlich und grob fahrlässig verschuldete Schäden. Räumt man jemandem ein Wegerecht oder etwa ein Recht zum Fahrradfahren ein, dann haftet man auch für leichte Fahrlässigkeit, die man jedoch vertraglich ausschließen kann."

            Also grob in Schuß halten müssen Sie sie sowieso. Ich fände es aber auch mehr als ok, wenn man Fahrradfahrer zulässt und Sie dafür von jedweder Haftung entbindet, auch für Fußgänger. Das driftet jetzt aber eigentlich eh vom Thema ab.

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            • @ Jgaordhelagenornres:
              Mir gefällt nicht nur was Du hier schreibst, sondern auch wie Du es schreibst. Danke.
              Grüße vom Graddler

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              • Nur dass das mit der Haftung wieder mal falsch ist. Eine Anzeige gibt's in so einem Fall sowieso nicht, und auch keine Haftung bei unbefugter Benutzung der Forststraße (siehe diesbezügliche OGH-Entscheidungen, die schon öfter zitiert wurden). Haftung nur bei GROBER Fahrlässigkeit, der klassischer Fall dazu passt zum Thema: wenn man einen quasi unsichtbaren Draht über die Straße spannt.

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                • Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen
                  Egoismus ist in diesem Fall völlig fehl am Platz, aber natürlich gibt es immer wieder "schwarze Schafe"...
                  Da bin ich vollkommen deiner Meinung - ich versuche immer die Interessen des Grundeigentümers zu wahren. Ich schriebe wenn ich einen Hof durchquere. Ich verzichte auf einen Straße wenn gerade Forstarbeiten am laufen sind. Ich begrüße Einheimische freundlich und fahre im Schritttempo vorbei.

                  Wenn dieses Verhalten respektiert wird, bin ich der letzte der auf eine gesetzliche Lösung pocht. Aber wenn man fast aus dem Sattel geschossen wird, und mit Klagen bedroht wird ist das natürlich etwas anderes....

                  carpe diem!
                  www.instagram.com/bildervondraussen/

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                  • Das ändert sich sowieso gerade schleichend, weil man E-Biker als neuen Tourismusmarkt entdeckt hat.
                    http://www.wetteran.de

                    Kommentar


                    • Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen
                      Wenn so ein Mountainbiker jetzt nicht aufpasst, wo er hinfährt, kann er, über etwas, das nicht mutwillig dort liegt (z.B. Steine, umgestürzte Bäume) stolpern. Es kann dann sein, dass der Grundstücksbesitzer (meistens ein Jäger) sofort eine Anzeige am Hals hat, weil der Weg, auf dem sich der Mountainbikefahrer zu Unrecht bewegt hat (Fahrverbot, Forstgesetz §33) nicht ordentlich in Schuss gehalten ist!!!
                      Das ist falsch. Dieser Unsinn wird zwar gebetsmühlenartig von diversen Jagdverbänden und Waldbesitzervereinigungen wiederholt, wahr wird das dadurch aber noch lange nicht. Vielmehr gibt es eine eindeutige gesetzliche Regelung im AGBG:

                      § 1319a. (1) Wird durch den mangelhaften Zustand eines Weges ein Mensch getötet, an seinem Körper oder an seiner Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so haftet derjenige für den Ersatz des Schadens, der für den ordnungsgemäßen Zustand des Weges als Halter verantwortlich ist, sofern er oder einer seiner Leute den Mangel vorsätzlich oder grobfahrlässig verschuldet hat. Ist der Schaden bei einer unerlaubten, besonders auch widmungswidrigen, Benützung des Weges entstanden und ist die Unerlaubtheit dem Benützer entweder nach der Art des Weges oder durch entsprechende Verbotszeichen, eine Abschrankung oder eine sonstige Absperrung des Weges erkennbar gewesen, so kann sich der Geschädigte auf den mangelhaften Zustand des Weges nicht berufen.

                      Wer also einen "verbotenen" Weg befährt, hat Pech gehabt, wenns ihn aufprackt.

                      Selbst bei erlaubter Befahrung sind die Risiken für einen Wegerhalter minimalst, da sich die Rechtsprechung an der Zumutbarkeit der Überwachung orientiert. Und niemand kann vom Besitzer einer Forststraße verlangen, dass er täglich kontrolliert, ob nicht ein umgefallener Baum oder ein Stein auf der Straße liegt. Selbst bei Klettersteigen wird eine ein- bis zweimalige Kontrolle pro Jahr (!) als ausreichend erachtet.

                      Es wäre daher höchst an der Zeit, wenn auf das ständig wiederholte Haftungsmärchen verzichtet wird.

                      Und wenn Du schon so auf die Einhaltung von Gesetzen - die Du zwar selbst nicht hinreichend zu kennen scheinst - pochst: Jedes österreichische Jagdgesetz schreibet Folgendes vor (hier am Beispiel des NÖ Jagdgesetzes) :
                      § 2 Hege, Weidgerechtigkeit und Jagdwirtschaft
                      (1) Mit dem Jagdrecht ist die Berechtigung und Verpflichtung verbunden, das Wild unter Rücksichtnahme auf die Interessen der Land- und Forstwirtschaft zu hegen, damit ein artenreicher und gesunder Wildstand sich entwickeln kann und erhalten bleibt. Die Jagdausübung und die Wildhege haben insbesondere so zu erfolgen, dass die Erhaltung des Waldes und seiner Wirkungen nicht gefährdet wird.

                      Abgesehen davon, dass ein artenreicher Wildbestand durch Minimierung von Raubwild als Konkurrenz sowieso unterbunden wird, stellt der Wildschadensbericht des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit der Jägerschaft ein sehr schlechtes Zeugnis aus. Nachzulesen hier. Was in den eigenen Jagdgesetzen steht, wird von einem Großteil der Jägerschaft also schlichtweg ignoriert - zum erheblichen Nachteil der Waldeigentümer und der gesamten Bevölkerung. Wanderer, Skifahrer, Radfahrer oder Schwammerlsucher sind jednfalls nicht die Feinde des Waldes.

                      Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                      • Zitat von Gamsi Beitrag anzeigen
                        Irgendwann wird eine österr. Bundesregierung die Eier besitzen, diesen (europäisch einzigartigen) Rechtsirrtum aus den Gesetzbüchern zu tilgen. Ich hoffe noch bevor ich Opa bin.
                        Das kommt alles wieder auf den Gesetzestext an, wie er abgeändert wird: Wenn man jetzt aus dem Forstgesetz nur das Wort "Befahren" wegstreicht, sämtliche Fahrzeuge (von Einrädern bis hin zu Zehnachsern) sehen sich dann im Recht, auf allen Forststraßen zu fahren. Dies führt zu einer massiven Belastung der entsprechenden Grundstücksbesitzer, den den Weg müssen immer noch sie erhalten! Und so ein Weg wird schneller kaputt, als man "Forum Gipfeltreffen" sagen kann.

                        Wenn man die Forststraßen allerdings jetzt für unmotorisierte Zweiräder ausgenommen E-Bikes öffnet, wird in einigen Jahren darüber diskutiert, die Forststraßen für Mofas und Motorräder zu öffnen. Jede Öffnung von Forststraßen für einen bestimmten Verkehrsteilnehmer bedingt somit eine Diskussion, die Forststraße auch für andere Verkehrsteilnehmer zu öffnen...

                        Zitat von smotron Beitrag anzeigen
                        Also was ich dazu auf die Schnelle finde:
                        "Eine Forststraße dient der Bringung und dem wirtschaftlichen Verkehr im Wald und der Verbindung zum öffentlichen Verkehrsnetz. Sie muss für diese Zwecke geeignet und auch für einen Fußgänger gefahrlos zu benützen sein (Betretung des Waldes zu Erholungszwecken)."

                        "Der Wegerhalter haftet für vorsätzlich und grob fahrlässig verschuldete Schäden. Räumt man jemandem ein Wegerecht oder etwa ein Recht zum Fahrradfahren ein, dann haftet man auch für leichte Fahrlässigkeit, die man jedoch vertraglich ausschließen kann."

                        Also grob in Schuß halten müssen Sie sie sowieso. Ich fände es aber auch mehr als ok, wenn man Fahrradfahrer zulässt und Sie dafür von jedweder Haftung entbindet, auch für Fußgänger. Das driftet jetzt aber eigentlich eh vom Thema ab.
                        Hallo smotron, wie definiert man: Für einen Fußgänger gefahrlos zu benutzen? Wenn man einen Draht spannt, ist das wohl klar aber wenn auf einer Forststraße jetzt ein größerer Stein liegt, kann den der Fußgänger umgehen. Ein Radfahrer, der in Schuss daherkommt, übersieht den vielleicht. Das meine ich.

                        Die Forststraße, von der ich konkret rede, führt durch einen Wald mit Schutzfunktion (lt. NÖ Atlas). Doch, wie bereits oben geschrieben, bin ich nicht 365 Tage im Jahr dort und kann die Forststraße vollständig in Schuss halten. In Grundzügen ist diese Forststraße (solange kein Baum drüber fällt) eh befahrbar.

                        Zitat von bike&amp;ski Beitrag anzeigen
                        Nur dass das mit der Haftung wieder mal falsch ist. Eine Anzeige gibt's in so einem Fall sowieso nicht, und auch keine Haftung bei unbefugter Benutzung der Forststraße (siehe diesbezügliche OGH-Entscheidungen, die schon öfter zitiert wurden). Haftung nur bei GROBER Fahrlässigkeit, der klassischer Fall dazu passt zum Thema: wenn man einen quasi unsichtbaren Draht über die Straße spannt.
                        Hallo bike&ski, es ist eh noch nix passiert, nur ich als besorgter Bürger beobachte immer mehr eine Tendenz in Richtung der USA (gerichtlich gesehen). Kurz OT: Die Burggrabenklamm am Attersee ist ein beliebtes Ausflugsziel und wurde vor Jahren sogar saniert. Doch zu dieser Sanierung kam es erst, weil sich ein Besucher aufregte, dass ihm ein Steinchen auf den Kopf fiel. Das Gericht hat dann dieser Person recht gegeben! Ein bisschen gesunder Menschenverstand wäre in diesen Belangen schon sinnvoll. Wenn jetzt der Kläger hier recht bekommt, wieso auch nicht bei dieser Forststraße?

                        Und wie genau definiert man jetzt GROBE Fahrlässigkeit? Tritt diese schon ein, wenn Bäume in einem Wald mit Schutzfunktion umfallen? In einem Wald, der nur teilweise wirtschaftlich genutzt wird?

                        Zitat von Gamsi Beitrag anzeigen
                        Wenn dieses Verhalten respektiert wird, bin ich der letzte der auf eine gesetzliche Lösung pocht. Aber wenn man fast aus dem Sattel geschossen wird, und mit Klagen bedroht wird ist das natürlich etwas anderes....
                        Die "feudalen Herren", wie sie am manchen Stellen in diesem Beitrag genannt werden, muss man auch verstehen. Korrigiert mich, wenn ich etwas falsches schreibe aber so weit ich das im Kopf hab wurde das Recht, sich frei im Wald aufhalten zu dürfen, erst in den 70er Jahren eingeführt. Viele Jäger gibt es jetzt schon bevor dieses Gesetz eingeführt wurde und natürlich gefällt ihnen das nicht! Ich kenne jedoch nichts anderes und für mich ist das eine Selbstverständlichkeit, sich frei in allen Wäldern aufhalten zu dürfen. Es geht sozusagen um das Schwelgen in alten Erinnerungen, denn früher war alles besser...


                        Noch kurz was Persönliches dazu: Mir fällt es nicht leicht, alle gleich zu behandeln. Denn wenn auf einer öffentlichen Straße zwei Rennradfahrer nebeneinander fahren und man die darauf hinweist, das dies nicht erlaubt ist und sie dir dann den Mittelfinger zeigen... Da verliere ich natürlich eher das Vertrauen in alle Radfahrer, obwohl ich auf ein paar schwarze Schafe gestoßen bin...

                        LG

                        PS: Nach dem Post von Bassist freut es mich, dass ich endlich Klarheit darüber habe. Doch mein Standpunkt dazu ist: Es wird immer irgendwelche "schwarzen Schafe" geben, die um jeden Preis ihre Schuld nicht eingestehen wollen und durch alle möglichen Instanzen klagen.

                        Noch ein Beispiel dazu: Am Muckenkogel in Niederösterreich, gar nicht weit von dieser konkreten Forststraße weg, von der ich spreche, ist ein Radfahrer den Berg hinuntergefahren. Am oberen Rand einer Weidefläche blieb er stehen und fuhr danach direkt auf eine Kuh zu und direkt in diese hinein. Der Polizei gegenüber behauptete er, dass die Kuh sich bewegt hätte und ihm den Weg abgeschnitten hätte. Leider (für den Radfahrer) saß ein Jäger auf einem Hochstand und konnte das ganze richtig stellen. Und exakt das meine ich! Solange es solche schwarzen Schafe gibt, ist man selbst in einem Rechtsstaat nicht sicher!!!
                        Zuletzt geändert von Jgaordhelagenornres; 23.05.2018, 07:43.
                        My Blogs > Meine bisher erstellten Tourenberichte

                        Ein Gipfel gehört dir erst, wenn du wieder unten bist -
                        denn vorher gehörst du ihm. (Hans Kammerlander)

                        Hergott, d' Hoamat is schee (Aufschrift am Gipfelkreuz der Reisalpe)
                        Im Höllengebirge wird einem nie langweilig ! ... (mein Leitspruch)

                        Kommentar


                        • Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen
                          Denn wenn auf einer öffentlichen Straße zwei Rennradfahrer nebeneinander fahren und man die darauf hinweist, das dies nicht erlaubt ist und sie dir dann den Mittelfinger zeigen...
                          Von denen gibts mehr als genug. Auch wenn sich direkt daneben ein schöner, kieselsteinfreier, Radweg (für alle anderen) befindet



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                          • Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen
                            Das kommt alles wieder auf den Gesetzestext an, wie er abgeändert wird: Wenn man jetzt aus dem Forstgesetz nur das Wort "Befahren" wegstreicht, sämtliche Fahrzeuge (von Einrädern bis hin zu Zehnachsern) sehen sich dann im Recht, auf allen Forststraßen zu fahren. Dies führt zu einer massiven Belastung der entsprechenden Grundstücksbesitzer, den den Weg müssen immer noch sie erhalten! Und so ein Weg wird schneller kaputt, als man "Forum Gipfeltreffen" sagen kann.
                            Wenn man die Forststraßen allerdings jetzt für unmotorisierte Zweiräder ausgenommen E-Bikes öffnet, wird in einigen Jahren darüber diskutiert, die Forststraßen für Mofas und Motorräder zu öffnen. Jede Öffnung von Forststraßen für einen bestimmten Verkehrsteilnehmer bedingt somit eine Diskussion, die Forststraße auch für andere Verkehrsteilnehmer zu öffnen...
                            Das ist aber schon ein bissi gar weit hergeholt. Und wenn die Tant Radeln hätt, wärs ein Autobus.....



                            Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen
                            Noch kurz was Persönliches dazu: Mir fällt es nicht leicht, alle gleich zu behandeln. Denn wenn auf einer öffentlichen Straße zwei Rennradfahrer nebeneinander fahren und man die darauf hinweist, das dies nicht erlaubt ist und sie dir dann den Mittelfinger zeigen... Da verliere ich natürlich eher das Vertrauen in alle Radfahrer, obwohl ich auf ein paar schwarze Schafe gestoßen bin...
                            Tja, Du und das Gesetz:
                            StVO, § 68. Verhalten der Radfahrer
                            (2) Radfahrer dürfen nur auf Radwegen, in Fahrradstraßen, in Wohnstraßen, in Begegnungszonen sowie – auf sonstigen Straßen mit öffentlichem Verkehr – bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern nebeneinander fahren; beim Nebeneinanderfahren darf nur der äußerste rechte Fahrstreifen benützt werden. In Fußgängerzonen dürfen Radfahrer nebeneinander fahren, wenn das Befahren der Fußgängerzone mit Fahrrädern erlaubt ist.

                            Ergo: Wenn man jemand etwas Erlaubtes als falsch vorhält, sollte man sich über den Mittelfinger nicht all zu sehr wundern.


                            Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen
                            Noch ein Beispiel dazu: Am Muckenkogel in Niederösterreich, gar nicht weit von dieser konkreten Forststraße weg, von der ich spreche, ist ein Radfahrer den Berg hinuntergefahren. Am oberen Rand einer Weidefläche blieb er stehen und fuhr danach direkt auf eine Kuh zu und direkt in diese hinein. Der Polizei gegenüber behauptete er, dass die Kuh sich bewegt hätte und ihm den Weg abgeschnitten hätte. Leider (für den Radfahrer) saß ein Jäger auf einem Hochstand und konnte das ganze richtig stellen. Und exakt das meine ich! Solange es solche schwarzen Schafe gibt, ist man selbst in einem Rechtsstaat nicht sicher!!!
                            1) Zum Zeitpunkt dieses Vorfalls war das Befahren der Straße am Mucki noch lange nicht erlaubt.
                            2) Der Kuh wars wurscht, sie hat keinen Schaden genommen. Der Radler war verletzt.
                            3) Dort ist nirgendwo ein Hochstand.
                            4) Der Radler hat niemand angezeigt oder zu klagen versucht.
                            5) Der Radler wurde wegen des unerlaubten Befahrens angezeigt und bestraft, obendrein mit einer Besitzstörungsklage verfolgt.

                            Und überhaupt - egal obs Radeln erlaubt ist oder nicht, wer in eine Kuh donnert, ist selber schuld.

                            Mir ist auch kein einziger Vorfall bekannt, wo ein Radler einen Jäger angefahren hätte. Hingegen gibt es Vorfälle, wo auf einen Radler geschossen (und getroffen) wurde, Drähte, Angelschnüre oder Seile gespannt oder Nagelfallen gelegt wurden.

                            Der Vorteil der Jäger ist eine ungeheuer starke Lobby bis in allerhöchste Kreise. Anders ist auch nicht zu erklären, dass sich zur Klärung der (nicht einmal sehr gründlichen) Sprengung dreier Hochhstände im Weinviertel der Verfassungsschutz (!!!) eingeschaltet und den Täter ermittelt hat. Oder haben die geglaubt, dass hier ein Dschihadist für ein Attentat auf unsere Staatsführung übt?

                            Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                            • Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen
                              Denn wenn auf einer öffentlichen Straße zwei Rennradfahrer nebeneinander fahren und man die darauf hinweist, das dies nicht erlaubt ist ...
                              Kleine Korrektur, auch wenn es mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun hat: zwei Rennradler auf Trainingsfahrt (dazu steht was in der FahrradVO und es gibt auch Rechtsprechung dazu) dürfen das durchaus.
                              Dass es oft unsinnig und präpotent ist, ist aber genauso richtig.

                              Zurück zum Thema.

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                                Zitat von michinger Beitrag anzeigen
                                Von denen gibts mehr als genug. Auch wenn sich direkt daneben ein schöner, kieselsteinfreier, Radweg (für alle anderen) befindet.
                                Ja eben, das stört mich ja. In AutoTouring (Magazin des ÖAMTC) steht, dass Radfahrer einen Radweg benützen müssen, wenn einer vorhanden ist, außer bei Trainingsfahrten mit Rennrädern. Diese Klausel stört mich. Das ist allerdings nur meine Meinung!

                                Zitat von FloImSchnee
                                Zurück zum Thema.
                                Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
                                Tja, Du und das Gesetz:
                                StVO, § 68. Verhalten der Radfahrer
                                (2) Radfahrer dürfen nur auf Radwegen, in Fahrradstraßen, in Wohnstraßen, in Begegnungszonen sowie – auf sonstigen Straßen mit öffentlichem Verkehr – bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern nebeneinander fahren; beim Nebeneinanderfahren darf nur der äußerste rechte Fahrstreifen benützt werden. In Fußgängerzonen dürfen Radfahrer nebeneinander fahren, wenn das Befahren der Fußgängerzone mit Fahrrädern erlaubt ist.

                                Ergo: Wenn man jemand etwas Erlaubtes als falsch vorhält, sollte man sich über den Mittelfinger nicht all zu sehr wundern.
                                Frage: Wie sind sonstige Straßen zu definieren? Der Vorfall hat sich auf einer Bundesstraße ereignet. Die würde ich nicht unter sonstige Straßen einordnen.

                                Mir ist auch kein einziger Vorfall bekannt, wo ein Radler einen Jäger angefahren hätte. Hingegen gibt es Vorfälle, wo auf einen Radler geschossen (und getroffen) wurde, Drähte, Angelschnüre oder Seile gespannt oder Nagelfallen gelegt wurden.
                                Es ist auch nicht okay, dass man auf Radfahrer schießt, oder Drähte oder ähnliches spannt. Das ist die eine Seite. Doch es ist auch nicht okay, dass Mountainbiker auf Straßen fahren, wo sie nicht fahren dürfen! Das ist die andere Seite. Selbstjustiz ist keine Lösung, da stimme ich dir zu, doch nur die "Fehler" der Jäger zu sehen gibt auch kein vollständiges Bild.

                                Meine Meinung ist: Um diese reichlich komplizierte Situation zu verstehen, sollte man sich mit beiden Parteien (Mountainbiker und Jäger) zusammensetzen und beide Standpunkte diskutieren.

                                LG
                                Zuletzt geändert von Jgaordhelagenornres; 23.05.2018, 11:27.
                                My Blogs > Meine bisher erstellten Tourenberichte

                                Ein Gipfel gehört dir erst, wenn du wieder unten bist -
                                denn vorher gehörst du ihm. (Hans Kammerlander)

                                Hergott, d' Hoamat is schee (Aufschrift am Gipfelkreuz der Reisalpe)
                                Im Höllengebirge wird einem nie langweilig ! ... (mein Leitspruch)

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