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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Jägerschaft

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  • Hier der ganze Artikel von der Presse am 8.März 2018

    Jäger.png

    Kommentar


    • https://www.msn.com/de-at/finanzen/t...cid=spartandhp
      LGr. Pablito

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      • http://www.vienna.at/20-jaehriger-mo...rletzt/5741828

        http://www.heute.at/oesterreich/nied...aeger-54250198

        Es gilt klarerweise die Unschuldsvermutung !

        Wie schon mehrmals betont, brauchen Jäger keinerlei gesetzliche Vorgabe bzgl. Alkoholkonsum ! Wenn der Artikel stimmt wurde von 2 bsoffenen Jägern eine Schlägerei angezettelt - man muss ja direkt dankbar, dass kein Waffeneinsatz erfolgte ......

        In diesem Sinne ein fröhliches "Waidmanns Faustschlag"

        Kommentar


        • Grüß Euch!

          Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte:
          IMG_3226 (375x500).jpg

          Geknipst in der Steinwandklamm
          LG ein Ex - Büchsenmachergeselle!
          Zuletzt geändert von R. Jascha; 23.05.2018, 13:31. Grund: Sorry, leider zu patschert zum Bildeinfügen gewesen!

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          • Also nichts!

            Wo ist das Bild???

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            • Quelle: Kurier

              Jäger spannte Draht
              Glimpflich endete indes ein anderer Vorfall, den die Landespolizeidirektion Oberösterreich
              am Montag vermeldete: Bereits am 8. Mai hatte eine 36-jährige Radfahrerin aus Schwand im Innkreis angezeigt, dass sie auf einem Waldweg im Bereich Königsaich, Gemeinde Neukirchen an der Enknach, beinahe gegen einen zwischen zwei Bäumen gespannten Draht gefahren wäre. Ermittlungen ergaben, dass dort in 1,70 Metern Höhe ein 1 Millimeter starker und 4 Meter langer Draht gespannt war. Die Polizei forschte einen 47-jährigen Jäger aus. Er gab an, dass er sich durch Biker bei der Jagd gestört fühle. Der Mann wird wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit angezeigt.


              Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

              Kommentar


              • Siehe auch: http://ooe.orf.at/news/stories/2913991/

                Kommentar


                • "Der Mann wird wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit angezeigt."
                  Und solche Personen dürfen mit einer Waffe herum laufen? Ist das nicht eher geplanter Mord?

                  Kommentar


                  • Zitat von smotron Beitrag anzeigen
                    "Der Mann wird wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit angezeigt."
                    Und solche Personen dürfen mit einer Waffe herum laufen? Ist das nicht eher geplanter Mord?

                    Wird höchstwahrscheinlich sowohl Waffe als auch Jagdschein behalten, hat ja die charakterliche Eignung bewiesen ...... wird aller Voraussicht (wieder) ein Beispiel für die hochgradige "Selbstreinigungskraft" eines Landesjagdverbandes sein.

                    Ersuchen an den oö Landesjagdverband: Sollte ein Entzug von Jagdschein und/oder Jagdwaffe stattfinden, bin ich gerne bereit dies hier wieder zu posten - biite mir mitzuteilen ! Waidmanns Dank !

                    Laut "Krone":

                    Zitat "Dieser 47-jährige Waidmann gestand, den Draht bereits am 5. Mai gespannt zu haben, an mögliche Folgen für die Opfer hätte er nicht gedacht."

                    Der eigentliche Schlüssel zu dieser Problematik ist mit den Worten "nicht gedacht" ja vollinhaltlich auf den Punkt gebracht ! Conclusio: "Nicht denken und Jagdschein schliessen sich also nicht aus"
                    Weil ihn durchfahrende Motorrad- und Radfahrer ärgerten, spannte in Neukirchen an der Enknach im Bezirk Braunau (OÖ) ein Jäger einfach einen Draht ...
                    Zuletzt geändert von w56; 22.05.2018, 10:55.

                    Kommentar


                    • Bei solchen Anzeigen reagieren die Bezirkshauptmannschaften als zuständige Behörde in der Regel mit der Verhängung eines Waffenverbotes.
                      Weinviertelradler

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                      • Gefährdung? Ist ja arg, wie das verharmlost wird. Das ist wohl eher vorsätzliche Körperverletzung.

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                        • Die Anzeige wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit (§ 89 StGB) ist genau richtig. Man ist danach schon strafbar, wenn man durch ein qualifiziert gefährliches Verhalten eine konkrete Gefährdung schafft. Im vorliegenden Fall ist die Radfahrerin (angeblich zufällig) vor dem Draht stehen geblieben und er ist jetzt wohl beseitigt. Aber auch wenn (noch) kein Radfahrer oder Motorradfahrer gekommen wäre, wäre das Verhalten strafbar. Die Sache wäre nur dann anders zu bewerten, wenn tatsächlich jemand verletzt worden wäre.
                          Weinviertelradler

                          Kommentar


                          • Alles nur (einer von vielen) Einzelfälle(n) ....

                            http://www.krone.at/1711707
                            Das hätte richtig böse ausgehen können: Jutta Thuri (50) wäre bei einem Ausritt im Wienerwald beinahe von einem in Kopfhöhe gespannten, dünnen Draht ...
                            Zuletzt geändert von w56; 22.05.2018, 15:05.

                            Kommentar


                            • Jetzt muss ich zu dem Thema auch noch meinen Senf dazu geben:

                              Es gibt mehrere Arten von Jägern. Die einen halten sich an die Jagdregeln, die anderen weichen kleinteilig davon ab und es gibt immer wieder "Ausnahmen", wie man in den letzten Posten lesen kann.

                              Vorfälle, wie oben beschrieben, sind absolut nicht in Ordnung, da mutwillig ein Hindernis gelegt wurde. Doch was mich zu dem Thema auch anzipft, ist folgendes:

                              Manche Mountainbiker (nicht alle, aber manche) betrachten Forststraßen als ihr "Jagdrevier" und bilden sich ein, hier fahren zu müssen. Wenn man diese dann anspricht bekommt man eine freche Antwort und weg ist der.

                              Was hat der letzte Absatz jetzt mit gespannten Drähten zu tun, fragen sich sicher jetzt manche.

                              Wenn so ein Mountainbiker jetzt nicht aufpasst, wo er hinfährt, kann er, über etwas, das nicht mutwillig dort liegt (z.B. Steine, umgestürzte Bäume) stolpern. Es kann dann sein, dass der Grundstücksbesitzer (meistens ein Jäger) sofort eine Anzeige am Hals hat, weil der Weg, auf dem sich der Mountainbikefahrer zu Unrecht bewegt hat (Fahrverbot, Forstgesetz §33) nicht ordentlich in Schuss gehalten ist!!!

                              Dies ist absolut nicht in Ordnung. Um jetzt die, auf deutsch: Netiquette nicht zu verletzen, sage ich nicht, was mir alles durch den Kopf geht und bitte einfach alle Mountainbiker, sich möglichst an die Gesetze zu halten (§33 Forstgesetz: Das Befahren von Forststraßen ist nur mit Zustimmung des Wegerhalters gestattet). Ich bin kein Unmensch, wenn mir ein Mountainbiker begegnet, werde ich den nicht gleich zur Polizei schleppen. Doch das hängt alles von dem Umgangston ab, den man miteinander pflegt.

                              Ich selber weiß, wovon ich rede. Eine Forststraße in Schuss zu halten, noch dazu wenn man wie ich an zwei unterschiedlichen Orten wohnt und nur alle dann und wann die Forststraße kontrollieren kann, ob alles in Ordnung ist, ist keine leichte Arbeit!!! Wer möchte, kann mit mir tauschen. Und bevor jetzt kommt, dass die Forststraße sicher gefördert wurde, kann ich sagen, dass diese Forststraße von ca. 1975 ist, also schon etwas älter und aus einer Zeit stammt, wo es die EU noch gar nicht gegeben hat!!!

                              In diesem Sinne bitte ich um eine weiterhin freundliche Gesprächsbereitschaft zwischen der Jägerschaft und Mountainbikern.
                              Danke!

                              LG Jgaordhelagenornres

                              PS: Laut §33 des Forstgesetzes ist es gestattet, Wälder zu betreten. Nicht gestattet (bzw. nur mit Erlaubnis des Grundstücksbesitzers) sind Zelten, Reiten und Befahren (dies ist nicht näher definiert).
                              Zuletzt geändert von Jgaordhelagenornres; 22.05.2018, 20:13.
                              My Blogs > Meine bisher erstellten Tourenberichte

                              Ein Gipfel gehört dir erst, wenn du wieder unten bist -
                              denn vorher gehörst du ihm. (Hans Kammerlander)

                              Hergott, d' Hoamat is schee (Aufschrift am Gipfelkreuz der Reisalpe)
                              Im Höllengebirge wird einem nie langweilig ! ... (mein Leitspruch)

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                              • "Unverständnis nach Drahtfalle für Mountainbiker

                                Verärgert ist die Jägerschaft über einen Waidmann, der über einen Waldweg in seinem Revier in Neukirchen an der Enknach einen Draht gespannt hat. Ihn hätten nach eigenen Angaben Mountainbiker und Motocrossfahrer immer wieder geärgert.

                                Das ist kein Lausbubenstreich. Das ist an Dummheit und Blödheit nicht mehr zu überbieten“, sagte Landesjägermeister Sepp Brandmayr über den Jagdkollegen. .........."

                                Quelle: http://ooe.orf.at/news/stories/2913991/


                                Hier bin ich mit dem Landesjägermeister einer Meinung - die Ernsthaftigkeit dieser Aussage können wir dann an den Konsequenzen beurteilen.

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