Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Hubschrauberbergung, wann zahlt die Versicherung?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Hubschrauberbergung, wann zahlt die Versicherung?

    Jetzt muss ich mal eine Frage stellen, betreffend Hubschrauberbergung.
    Kurze Geschichte dazu, zwei befinden sich im im Abstieg (am frühen Nachmittag) auf einem sehr ausgesetzten Grat auf 4200m Höhe Abstieg zur Hütte würde noch Stunden dauern. Irgendwo am Grat Schutz suchen....sieht ebenfalls schlecht aus.
    Es zieht ein ordentliches Gewitter auf, kurz bevor es kracht werden die beiden noch ausgeflogen unverletzt (sozusagen im letzten möglichen Moment). So ein Gewitter könnte ja tödlich enden......es könnte aber auch nur mit nassen Kleidern enden....
    An diesem Tag war die gemeldete Gewitterwahrscheinlichkeit bei 0%.

    Wird dieser Einsatz von einer AV-Versicherung übernommen? Oder zahlt die nur bei Bergung mit Verletzung?
    Vielleicht weiss da jemand bescheid....
    ...a Tog ohne Bier is wia a Tog ohne Wein....
    google online Album

    Paul

  • #2
    AW: Hubschrauberbergung, wann zahlt die Versicherung?

    Die Gretchenfrage wird sein: handelt es sich um einen Unfall (wohl nein), oder muss der Versicherte, verletzt oder unverletzt, aus Berg- oder Wassernot geborgen werden? Wenn man letzteres (Bergnot) begründen kann, wird die AV-Versicherung für den Einsatz aufkommen, nehme ich an.
    Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

    Kommentar


    • #3
      AW: Hubschrauberbergung, wann zahlt die Versicherung?

      Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
      Die Gretchenfrage wird sein: handelt es sich um einen Unfall (wohl nein), oder muss der Versicherte, verletzt oder unverletzt, aus Berg- oder Wassernot geborgen werden? Wenn man letzteres (Bergnot) begründen kann, wird die AV-Versicherung für den Einsatz aufkommen, nehme ich an.
      stimmt würde ich auch annehmen, aber ist das wirklich so?
      Hat hier jemand fundierte Infos?
      ...a Tog ohne Bier is wia a Tog ohne Wein....
      google online Album

      Paul

      Kommentar


      • #4
        AW: Hubschrauberbergung, wann zahlt die Versicherung?

        http://www.alpenverein.at/portal_wAs...12_D_ebook.pdf
        Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

        Kommentar


        • #5
          AW: Hubschrauberbergung, wann zahlt die Versicherung?

          Würde mich da direkt in Innsbruck schlau machen, gute nette Leute sind dort am Werk, die helfen dir sicher weiter!
          .....Beteiligung stillgelegt....und immer gsund heimkommen!

          Kommentar


          • #6
            AW: Hubschrauberbergung, wann zahlt die Versicherung?

            Die Frage ist: zum Zeitpunkt des Notrufs sind die Bergsteiger noch nicht in Bergnot.
            Bergung auf Verdacht is fragwürdig.
            Kann mir vorstellen, das so etwas nicht gezahlt wird.

            LG Hans

            Kommentar


            • #7
              AW: Hubschrauberbergung, wann zahlt die Versicherung?

              So stehts in den Statuten, danke ingmar (hätt ich eigentlich auf dergoogeln können )
              Zitat von HansS Beitrag anzeigen
              1. Bergungskosten
              bis zu € 25.000,– pro Person und Versicherungsfall.
              Unter Bergungskosten verstehen wir jene Kosten der ortsansässigen
              Rettungsorganisationen (bei grenznahen Ereignissen
              auch die Kosten der Rettungsorganisationen des Nachbarlandes),
              die notwendig werden, wenn der Versicherte einen Unfall
              erlitten hat oder in Berg- oder Wassernot geraten ist und
              verletzt oder unverletzt geborgen werden muss (dasselbe gilt
              sinngemäß auch für den Todesfall).
              Bergungskosten sind die nachgewiesenen Kosten des Suchens
              nach dem Versicherten und seines Transportes bis zur nächsten
              befahrbaren Straße oder bis zum, dem Unfallort nächstgelegenen,
              Spital.
              Liest sich so als würde das gedeckt sein.
              Allerdings lässt sich sicher über die Definition von "Bergnot" diskutieren.
              Zitat von HansS Beitrag anzeigen
              Die Frage ist: zum Zeitpunkt des Notrufs sind die Bergsteiger noch nicht in Bergnot.
              Bergung auf Verdacht is fragwürdig.
              Kann mir vorstellen, das so etwas nicht gezahlt wird.
              LG Hans
              Eine wirklich konkrete Auskunft könnte man ja wirklich beim AV erfragen......

              Die Bergrettungsversicherung kommt jedenfalls dafür auf, ......
              Zuletzt geändert von paulchen; 22.08.2012, 14:19.
              ...a Tog ohne Bier is wia a Tog ohne Wein....
              google online Album

              Paul

              Kommentar


              • #8
                AW: Hubschrauberbergung, wann zahlt die Versicherung?

                Der springende Punkt ist doch, daß der Hubschrauber ja nicht vom Bergsteiger geholt wird, sondern von der Bergrettungsleitstelle entschieden wird, was zu tun ist.
                Beim Notruf wird ja erfragt, wer, wann, wo, was ist passiert. Und wenn die den Hubschrauber losschicken wird es dafür einen triftigen Grund geben, auch wenn noch keiner verletzt ist. Die alarmieren ja nicht einfach so den Heli.
                Damit wird die Bergnot wohl auch von der Versicherung akzeptiert werden. Außer beim Notruf wurden bewußt falsche Angaben gemacht, die der Leitstelle ein falsches Bild der Situation vermittelt haben.
                lG
                BCM
                Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd. (Buffalo Bill)

                Kommentar


                • #9
                  AW: Hubschrauberbergung, wann zahlt die Versicherung?

                  Der springende Punkt ist auch es geht um Geld: wer den Einsatz bezahtl ist der Firma/Organisation welche den Hubschrauber losschickt eigentlich im großen und ganzen zimmlich schnuppe; außer der Geborgene ist so "neger", dass man die Bergekosten nicht gerichtlich eintreiben kann, was nicht sehr oft der Fall sein wird. Im anderen Fall zahlt es die Versicherung.
                  Ich will hier niemanden etwas unterstellen, aber auch die Betreiber der Hubschrauber denken ans Finanzielle.
                  Lg
                  der 31.12.

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Hubschrauberbergung, wann zahlt die Versicherung?

                    Zitat von slunecka Beitrag anzeigen
                    Ich will hier niemanden etwas unterstellen, aber auch die Betreiber der Hubschrauber denken ans Finanzielle.
                    Das ist auch gut so, denn ein Hubschrauber läßt sich nicht mit Engagement alleine kaufen und betreiben. Und Pilot, Notarzt, Flugretter etc. wollen auch Geld sehen. Oder arbeitet irgendwer aus purer Begeisterung?

                    Allerdings entscheidet über den Einsatz auch nicht der Betreiber des Fluggerätes sondern die Rettungsleitstelle. Welches finanzielle Interesse haben die?

                    lG
                    BCM
                    Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd. (Buffalo Bill)

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Hubschrauberbergung, wann zahlt die Versicherung?

                      wenn unverletzt oder tot kommt in ö üblicherweise (bei tot zwingend) das innenministerium und das kostet meines wissens nichts...

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Hubschrauberbergung, wann zahlt die Versicherung?

                        stimmt bei suche,tot oder unverletzt kommt der blaue (Libelle)
                        bei Verletzungen/internistischer Notfall kommt gelb,rot oder eine andere farbe -
                        der verletzte bzw der anforderer hat dabei keine entscheidungsgewalt ob mannschaft der bergrettung oder hubschrauber kommen soll.
                        die Entscheidung liegt dabei an der landesleitstelle 140, oder bei der örtlichen bergrettung (Einsatzleiter).
                        die bergettung selbst kommt auch nicht umsonst - auch diese verechnet ihre kosten pro mann,zeit und fahrzeug der Versicherung - in manchen fällen ist somit ein hubschrauber billiger als eine bergung durch die bergrettung (aufgrund der langen zeit für anstieg und Abtransport)
                        das wichtigste für den patienten ist somit nur: VERSIcHERT ZU SEIN!!!
                        das ganze gilt aber nur für den alpinen Bereich - dieser kann aber schon 5m neben der Strasse sein -
                        d.h. sollt dir zuhaus was passieren, schlepp dich an eine böschung im Wald - ruf 140 und der rest erledigt sich von selbst ))

                        bei bergungen ohne medizinischen Hintergrund - versteigungen, Verirrungen o.ä. müsste man selber zahlen ...aber man ist ja schnell erschöpft und unterkühlt...somit ist wieder ein medizinische Notfall ))

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Hubschrauberbergung, wann zahlt die Versicherung?

                          Vor einem Jahr kam ich durch Irrtum in ein Gelände, wo ich weder vor noch zurück konnte. Ein Abstieg ohne Seil war gleich Absturz und das Weiterklettern durch Überhang für mich nicht mehr möglich. Es war schon später Nachmittag und ich hatte zufällig mein Handy mit (meine Frau hat es mir noch eingesteckt). In diesem Bereich gab es früher keinen Empfang. Also habe ich einmal die Bergrettung angerufen um festzustellen ob überhaupt ein Empfang möglich ist. Überraschenderweise war sofort Kontakt und ich habe meine ungefähre Positionen angegeben. Mir wurde mitgeteilt dass man mich lokalisieren wird. Es war jedoch nicht mit dem Handy, sondern mit dem Hubschrauber.
                          Man hat mich also lokalisiert, die Bergretter seilten mich zu einem Standplatz ab. Anschliessend wurde eine Taubergung durchgeführt. Mein Einwand, dass ich ja von hier wieder selbst gehen kann wurde erwidert mit "der Hubschrauber ist schon unterwegs" und ich wurde durch die Luefte transportiert (was eigentlich nicht lustig war).
                          Aber ab diesem Zeitpunkt war ich in einer Rettungsprozedur, wo die Dinge eben automatisch ablaufen.
                          Durch Zufall hat mich der Polizeihubschrauber gerettet, da der gelbe OEAMTC bei einer anderen Bergung mit Todesfolge bereits eingesetzt war.
                          Es wurden meine Personalien aufgenommen (Ausweis) und ich konnte leicht geschockt von diesem Erlebnis nach Hause fahren.

                          Die Bergung durch den Polizeihubschrauber erfolgte "gratis" - da Innenministerium - die Bergrettung verrechnete 500 Euro.
                          Ich hatte beim OEAMTC einen "Schutzbrief" und habe wegen Uebernahme der Kosten angefragt, incl. zweimaligem direkten Besuch in der Zentrale in Wien.
                          Dies wurde abgelehnt, bzw. bin ich von einer Stelle zur anderen geschickt worden. Ich bin dann vom Klub nach 20 Jahren Mitgliedschaft ausgetreten und habe die Rechnung selbst bezahlt.

                          Fazit:
                          Ich bin seit vielen Jahren in den Bergen unterwegs, auch in schwierigem Gelaende. In diesem einen Fall habe ich einen Fehler gemacht und die Bergrettung mit Polizei haben mir geholfen - dadurch bin ich ihnen zu grossem Dank verpflichtet. Ich bin jetzt finanzielles Mitglied der Bergrettung und spende auch etwas. In den Bergen bin ich vorsichtiger unterwegs.

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Hubschrauberbergung, wann zahlt die Versicherung?

                            Zitat von 4138 Beitrag anzeigen
                            und ich konnte leicht geschockt von diesem Erlebnis nach Hause fahren.
                            Na des is aber auch net gut gewesen. Hättest a taxi nehmen sollen.

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Hubschrauberbergung, wann zahlt die Versicherung?

                              Zitat von 4138
                              Ich hatte beim OEAMTC einen "Schutzbrief"
                              Was hat der ÖAMTC mit der Berg-Rettung zu tun ?

                              Genausowenig wie der Österreichische Alpenverein mit der Südost-Tangente !

                              Oder rufst Du gar 112 an, wenn Dir auf der Westautobahn der Kühler kocht ?
                              Zuletzt geändert von Willy; 25.08.2012, 08:36.
                              TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

                              Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X