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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wo führt das wieder hin

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  • Wo führt das wieder hin

    http://ooe.orf.at/news/stories/2545805/

    Das betrifft nicht nur die Jogger sondern alle Freizeitsportler
    - wenn sowas Schule macht werden sicher bald nochmehr Schilder mit : "Durchgang Verboten" aufgestellt
    Lg.Egon

  • #2
    AW: Wo führt das wieder hin

    Ois obs im Leben kane aundan Probleme gab..
    Over every mountain there is a path, although it may not be seen from the valley.

    Kommentar


    • #3
      AW: Wo führt das wieder hin

      hähähä
      da ich ein bienenstichallergie die tödlich sein kann habe, könnte ich in so einem fall den imker wegen mordversuch anzeigen?
      tu was du willst, aber tu was!!!

      Kommentar


      • #4
        AW: Wo führt das wieder hin

        es schneiden sich ja auch die Menschen den Fuß ab um etwas zu bekommen.... Wundern kann mich das wirklich nicht mehr.Wenn ich das nächste Mal einen billigen Wein trinke und mit Kopfschmerzen aufwache verklage ich den Winzer auf Schmerzensgeld

        Kommentar


        • #5
          AW: Wo führt das wieder hin

          Das Umfrageergebnis sagt eigentlich alles (aktuell: 97,86% bei "Nein, ich habe überhaupt kein Verständnis für die Klage.").
          "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

          https://www.instagram.com/grandcapucin38/

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          • #6
            AW: Wo führt das wieder hin

            Die Frage "wo führt das wieder hin" kann ich beantworten:

            dazu, dass die mit der Thematik befassten Rechtsanwälte (berechtigterweise) zu ihrem Geld kommen!

            Obwohl ich nie auf die Idee kommen würde wegen eines Bienenstiches irgendwen zu verklagen, geistern mir seit ich das gelesen habe diese Fragen im Kopf herum:

            Wo liegt juristisch der Unterschied zwischen dem freilaufenden Hund der den Jogger ins Wadl beißt und der freifliegenden (möglicherweise sogar gewerblich genutzten) Honigbiene die diesen sticht? Dramatisch können die Folgen in beiden Fällen sein!

            Wie läßt sich beweisen, dass die Biene tatsächlich aus dem Bienenstock neben dem Weg stammt und nicht irgendeine dahergeflogene Biene den Jogger gestochen hatte?

            Plessberger
            Zuletzt geändert von waldrauschen; 16.08.2012, 21:04.
            Alle meine Beiträge im Tourenforum

            Kommentar


            • #7
              AW: Wo führt das wieder hin

              Zitat von plessberger Beitrag anzeigen
              Wo liegt juristisch der Unterschied zwischen dem freilaufenden Hund der den Jogger ins Wadl beißt und der freifliegenden (möglicherweise sogar gewerblich genutzten) Honigbiene die diesen sticht? Dramatisch können die Folgen in beiden Fällen sein!
              Super! Sollte igendwann ein Steinbock oder eine Gams einen Stein abtreten, der mich trifft, dann verklag ich den MM .
              Brauchst eh nur do auffi

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              • #8
                AW: Wo führt das wieder hin

                Wem verklage ich bei Gelsenstiche???? Gibt`s da auch ein sog. "Salzamt" eh meinte "Gelsenamt" dafür????
                LG
                der 31.12.

                Kommentar


                • #9
                  AW: Wo führt das wieder hin

                  Zitat von plessberger Beitrag anzeigen
                  Wo liegt juristisch der Unterschied zwischen dem freilaufenden Hund der den Jogger ins Wadl beißt und der freifliegenden (möglicherweise sogar gewerblich genutzten) Honigbiene die diesen sticht?
                  Für Schäden durch Tiere gibt es einen eigenen Paragraph im ABGB, § 1320: Wird jemand durch ein Tier beschädigt, so ist derjenige dafür verantwortlich, der es dazu angetrieben, gereizt oder zu verwahren vernachlässigt hat. Derjenige, der das Tier hält, ist verantwortlich, wenn er nicht beweist, daß er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hatte.

                  Wir haben hier also sogar eine Beweislastumkehr, wonach der Halter die ordentliche Verwahrung beweisen muss. Bei Bienen gibt es eine solche aber nicht, die dürfen (müssen) frei herumfliegen (dafür spricht zB auch § 384, der dem Eigentümer eines Bieneschwarms das Recht gibt, diesen auch auf fremdem Grund zu verfolgen.)

                  Also, relativ große Unterschiede zwischen Bienen und Hunden ...
                  Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Wo führt das wieder hin

                    Die Leute werden ja immer dämlicher! Fast schon zustände wie bei den Amerikanern alles und jeden verklagen frechheit....

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Wo führt das wieder hin

                      ......
                      Zuletzt geändert von kokos; 17.08.2012, 11:45.

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Wo führt das wieder hin

                        Ach das wird hoffentlich nichts, das ist doch einfach nur lächerlich...
                        LG
                        Sebastian

                        samma uns ehrlich - das Leben is herrlich!

                        Tourenfotos

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Wo führt das wieder hin

                          Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                          Für Schäden durch Tiere gibt es einen eigenen Paragraph im ABGB, § 1320: Wird jemand durch ein Tier beschädigt, so ist derjenige dafür verantwortlich, der es dazu angetrieben, gereizt oder zu verwahren vernachlässigt hat. Derjenige, der das Tier hält, ist verantwortlich, wenn er nicht beweist, daß er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hatte.

                          Wir haben hier also sogar eine Beweislastumkehr, wonach der Halter die ordentliche Verwahrung beweisen muss. Bei Bienen gibt es eine solche aber nicht, die dürfen (müssen) frei herumfliegen (dafür spricht zB auch § 384, der dem Eigentümer eines Bieneschwarms das Recht gibt, diesen auch auf fremdem Grund zu verfolgen.)

                          Also, relativ große Unterschiede zwischen Bienen und Hunden ...
                          Servus Ingmar,

                          Danke für die Antwort!
                          So "vernünftig" wie du sehen, dass ja offensichtlich nicht alle Juristen.

                          Zitat aus dem oben verlinkten Artikel:

                          Kerschner: „Jogger nicht ganz chancenlos“

                          Er schätze die Chancen nicht allzugroß ein, sagte Rechtsexperte Ferdinand Kerschner im ORF-Interview. Aber ganz chancenlos sei die Klage für den Jogger nicht. „Es gibt nämlich im AGBG eine so genannte Tierhalter-Haftung und dafür ist nicht vorausgesetzt, dass der Gestochene ein Verschulden positiv nachweist, sondern dass sich der Halter entlasten muss, dass ihn keine Verletzung der objektiv gebotenen Sorgfalt trifft“, so der Jurist. Der Landwirt müsse nachweisen, dass er die Aufsichtspflicht bezüglich der Bienen nicht verletzt habe.

                          Aufsichtspflicht bei Bienen?

                          Ob und wie weit solche Sorgfaltspflichten bei Bienen bestehen, müsse ein sachverständiger Imkermeister klären. Angebrachte Warnschilder würden jedenfalls nicht zur Gänze entlasten. Es liege möglicherweise ein Handeln auf eigene Gefahr vor, dieses schließe jedoch die Haftung nicht zur Gänze aus, so Kerschner.


                          Grüße,
                          Plessberger
                          Alle meine Beiträge im Tourenforum

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                          • #14
                            AW: Wo führt das wieder hin

                            So ganz von der Hand zu weisen und per se lächerlich sind derartige Haftungsfragen sicher nicht.

                            Wenn jemand Bienenstöcke in der Pampa aufstellt und irgendein Zufallspassant gepiekst wird, sollte es keinen Richter geben, der dafür Schadensersatz zuspricht.

                            Stellt jemand hingegen seine Bienenstöcke z.B unmittelbar neben dem Spielplatz eines Kindergartens auf, sieht das schon ganz anders aus.

                            Dazwischen gibts genug andere Varianten, wo das nicht ganz so klar auf der Hand liegt. Und da ist es grundsätzlich gut, wenn es einen Anspruch auf eine richterliche Abklärung gibt. Leute, die "auf Luft" klagen, kriegen sowieso eine saftige Rechnung präsentiert
                            Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Wo führt das wieder hin

                              Ich bin dafür, daß das jahrelang ausgestritten wird, damit die Kosten schön steigen,
                              ungeachtet von Hausverstand und Volksmeinung (97%...)

                              Der Landwirt ging schlau an die Öffentlichkeit, die lieben, nun allseits bekannten Herren
                              Jogger und Rechtsanwalt (samt Kanzlei) sind schon heute die Blamierten, nur sie glaubens noch nicht..
                              lg s.

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