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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
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- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Die höchsten Berge der Bundesländer Österreichs nach "Schweizer Bezeichnung"

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  • Die höchsten Berge der Bundesländer Österreichs nach "Schweizer Bezeichnung"

    An alle Statistiker,

    hat jemand eine Liste der höchsten Berge unserer Bundesländer nach "Schweizer Bezeichnung" ?

    Damit ist gemeint: ein Berg gilt dann als eigener Berg, wenn er ganz auf dem jeweiligen Bundesland liegt und nicht als Grenzberg mit einem anderen geteilt wird. Für Wien bleibt der Hermannskogel und für NÖ der Schneeberg dabei. Welcher ist ab der der Höchste von B, St. K, OÖ, S, T und V, weil der Dachstein gilt nicht, da er ein Grenzberg ist. Ebenso Großglockner, Großvenediger, Geschriebenstein und Piz Buin.

    PS: der Höchste Berg der Schweiz ist der Dom, weil der Monte Rosa wird ja mit Italien geteilt.

  • #2
    AW: Die höchsten Bergen der Bundesländer nach &quot;Schweizer Bezeichnung&quot;

    Zitat von Aspang Beitrag anzeigen
    Welcher ist ab der der Höchste von B, St. K, OÖ, S, T und V, weil der Dachstein gilt nicht, da er ein Grenzberg ist.
    wenn ich mich nicht ganz irre, ist die Hochwildstelle der höchste allein steirische Berg
    www.kfc-online.de

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    • #3
      AW: Die höchsten Bergen der Bundesländer nach &quot;Schweizer Bezeichnung&quot;

      In Tirol bleibt es die Wildspitze

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      • #4
        AW: Die höchsten Bergen der Bundesländer nach &quot;Schweizer Bezeichnung&quot;

        Zitat von rene6768 Beitrag anzeigen
        In Tirol bleibt es die Wildspitze
        Wieso bleibt??
        "Vorher" war's der Großglockner, bzw. für "ganz" Tirol der Ortler ...

        lg
        Norbert
        Meine Touren in Europa
        ... in Italien
        Meine Touren in Südamerika
        Blumen und anderes

        Kommentar


        • #5
          AW: Die höchsten Bergen der Bundesländer nach &quot;Schweizer Bezeichnung&quot;

          Zitat von Marc74 Beitrag anzeigen
          wenn ich mich nicht ganz irre, ist die Hochwildstelle der höchste allein steirische Berg
          Ja das hab ich auch so gehört

          Kommentar


          • #6
            AW: Die höchsten Bergen der Bundesländer nach &quot;Schweizer Bezeichnung&quot;

            Zitat von csf125 Beitrag anzeigen
            Wieso bleibt??
            "Vorher" war's der Großglockner, bzw. für "ganz" Tirol der Ortler ...

            lg
            Norbert
            Auch der Ortler würde nicht gelten, da er ein Grenzberg zum Trentino ist.

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            • #7
              AW: Die höchsten Bergen der Bundesländer nach &quot;Schweizer Bezeichnung&quot;

              Zitat von Aspang Beitrag anzeigen
              Auch der Ortler würde nicht gelten, da er ein Grenzberg zum Trentino ist.
              Schon, aber gemeint war "vorher", einfach der absolut Höchste im Lande.

              lg
              Norbert
              Meine Touren in Europa
              ... in Italien
              Meine Touren in Südamerika
              Blumen und anderes

              Kommentar


              • #8
                AW: Die höchsten Berge der Bundesländer nach &quot;Schweizer Bezeichnung&quot;

                Meiner bescheidenen Meinung nach dürfte die Schneeglocke (3.223) der höchste rein-Vorarlberger Gipfel sein.

                In Salzburg: Großes Wiesbachhorn?

                Kommentar


                • #9
                  AW: Die höchsten Bergen der Bundesländer nach &quot;Schweizer Bezeichnung&quot;

                  Zitat von Aspang Beitrag anzeigen
                  Auch der Ortler würde nicht gelten, da er ein Grenzberg zum Trentino ist.
                  also wenn die grenze südtirol/trentino die gleiche wie die ehemalige staatsgrenze ist, hätte der ortler damals zur gänze in österreich gestanden, denn heute steht er (laut tabacco-karte) vollständig in südtirol.
                  gruss, vdniels

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Die höchsten Berge der Bundesländer nach &quot;Schweizer Bezeichnung&quot;

                    Der höchste Berg Deutschlands war bekanntlicht (bis zum Ende des 1. Weltkriegs) die "Kaiser Wilhelm-Spitze"- zu deutsch: Kilimandjaro.
                    Warum darf man nicht hin und wieder einfach mal was Unvernünftiges tun- solange man es vernünftig tut... ?

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                    • #11
                      AW: Die höchsten Bergen der Bundesländer nach &quot;Schweizer Bezeichnung&quot;

                      Zitat von vdniels Beitrag anzeigen
                      also wenn die grenze südtirol/trentino die gleiche wie die ehemalige staatsgrenze ist, hätte der ortler damals zur gänze in österreich gestanden, denn heute steht er (laut tabacco-karte) vollständig in südtirol.
                      gruss, vdniels
                      also, in jedem Fall ist der Ortler kein Grenzberg zum Trentino
                      www.kfc-online.de

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Die höchsten Berge der Bundesländer nach &quot;Schweizer Bezeichnung&quot;

                        Hallo,

                        schau mal beim Chefstatistiker Guinness auf die Homepage: http://bergliste.at/

                        Ich glaub uner dem Menüpunkt "Besondere Gipfel" könntest fündig werden..

                        LG,
                        Rainer

                        Zitat von Aspang Beitrag anzeigen
                        An alle Statistiker,

                        hat jemand eine Liste der höchsten Berge unserer Bundesländer nach "Schweizer Bezeichnung" ?

                        Damit ist gemeint: ein Berg gilt dann als eigener Berg, wenn er ganz auf dem jeweiligen Bundesland liegt und nicht als Grenzberg mit einem anderen geteilt wird. Für Wien bleibt der Hermannskogel und für NÖ der Schneeberg dabei. Welcher ist ab der der Höchste von B, St. K, OÖ, S, T und V, weil der Dachstein gilt nicht, da er ein Grenzberg ist. Ebenso Großglockner, Großvenediger, Geschriebenstein und Piz Buin.

                        PS: der Höchste Berg der Schweiz ist der Dom, weil der Monte Rosa wird ja mit Italien geteilt.
                        Neuerdings zur "Untermiete" auf http://rainer.bergliste.at/


                        25.02.2012 - Schneidlifthütte
                        26.02.2012 - Gr. Kesselgraben
                        01.04.2012 - Nandlgrat - Klosterwappen
                        22.04.2012 - Krumme Ries
                        27.04.2012 - Lahning Ries

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                        • #13
                          AW: Die höchsten Berge der Bundesländer nach &quot;Schweizer Bezeichnung&quot;

                          Zitat von Aspang Beitrag anzeigen
                          Welcher ist ab der der Höchste von B, St. K, OÖ, S, T und V, weil der Dachstein gilt nicht, da er ein Grenzberg ist.
                          in OÖ wirds wohl das Hohe Kreuz [2.837m] sein - dort ist die Schartenhöhe immerhin größer als 100m, ansonsten wär natürlich der Niedere Dachstein mit 2.934m höher - wobei der nur so 60-70m Schartenhöhe hat...

                          Wobei es gibt auch viele die den Großen Priel [2.515m] als höchsten Berg von OÖ ansehen...
                          Zuletzt geändert von LampisBerge; 23.03.2009, 20:46.
                          lampi
                          ________________________________________
                          Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

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                          • #14
                            AW: Die höchsten Berge der Bundesländer nach &quot;Schweizer Bezeichnung&quot;

                            wie schauts als reinen OÖer mit dem Gjaidsteinaus?

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                            • #15
                              AW: Die höchsten Berge der Bundesländer nach &quot;Schweizer Bezeichnung&quot;

                              Zitat von harry2501 Beitrag anzeigen
                              wie schauts als reinen OÖer mit dem Gjaidsteinaus?
                              da wär sicher das Hohe Kreuz zu bevorzugen - ist ja bei ungefähr gleicher Schartenhöhe um 43m Höher
                              lampi
                              ________________________________________
                              Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

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