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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Sperrgebiets-Tafel

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  • #31
    AW: Sperrgebiets-Tafel

    Zitat von Egon Beitrag anzeigen
    Zuerst würde ich mal nicht vom Straßenverkehrrecht auf das Forstrecht schließen - die beiden haben nichts miteinander zu tun
    Ja, so weit gebe ich Dir vollkommen Recht, dieser Vergleich ist unpassend.

    Zitat von Egon Beitrag anzeigen
    Vergessene Tafeln aber werden nicht automatisch ungültig - Strafe zahlen oder über den Rechtsweg beeinspruchen (kann aber noch teurer werden ) auch die (ungerechtfertigte ) 50er Beschränkung ist rechtsverbindlich - aber sie kann beinsprucht werden - wenn Du aber dabei nicht recht bekommst - dann wirds eng
    Sperrgebietstafeln können nicht vergessen werden und trotzdem gültig bleiben. Es gibt nur folgende Möglichkeiten
    a) Es ist eine noch nicht abgelaufene Frist oben: Das Schild ist gültig.
    b) Abgelaufene Frist oben: Mittlerweile ungültig
    c) Es war nie eine Frist oben: Das Schild war NIE gültig.

    LG
    Erich
    „Meist ist der Sturz an sich gar nicht das Problem, sondern der Aufprall.“ Joe Simpson

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    • #32
      AW: Sperrgebiets-Tafel

      Zitat von Othmar1964 Beitrag anzeigen
      Nur die Tonnenschweren Baumsägemaschinen die ackern den Wald wie die Wilden um
      Da sieht man aber auch schön, daß Jagd- und Forstinteressen nicht immer deckungsgleich sind.
      Tourenbuch: Outdoor Weblog | ÖBRD Kärnten Infos

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      • #33
        AW: Sperrgebiets-Tafel

        Dieser Artikel dürfte die Frage klären:
        http://www.alpenverein-salzburg.at/d...eiheitweb0.pdf

        Dort gibt es auch ein Formular zum downloaden um diverse "Sperrgebiete" bzw. Tafel zu melden. Auch wenn diverse Schilder nicht gültig sind, ich bin mir sicher dass diese zur Abschreckung von jurisitisch weniger informierten Wanderern etc. benutzt werden!

        lG Andi
        Alle meine Touren auf meiner Homepage unter
        [url]http://www.riesner.at[/url]

        Nachts ist es kälter als draussen!

        [URL="http://www.gipfeltreffen.at/member.php?u=46044"]Das Leben geht weiter![/URL]

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        • #34
          AW: Sperrgebiets-Tafel

          der artikel ist leider irreführend.
          jagdlliche sperren aufgrund des forstgesetzes sind zwar nicht möglich weil kompetenzwidrig, aber was ist, wenn das jagdgestz die möglichkeit einer sperre vorsieht? und was, wenn eine behörde entgegen dem gesetz eine solche verordnung erlässt?
          dann geht´s natürlich, ist halt allenfalls gesetz widrig, was aber nur heißt, dass die verordnung vom verfassungsgerichtshof aufgehoben werden kann.
          Zuletzt geändert von nikst4; 23.04.2008, 08:50.

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          • #35
            AW: Sperrgebiets-Tafel

            Zitat von nikst4 Beitrag anzeigen
            ... und was, wenn eine behörde entgegen dem gesetz eine solche verordnung erlässt?
            Dann wird sie eben niemanden wegen der Nichtbeachtung der Verbotstafeln belangen können.
            snowkid G.m.b.h. - Gehst mit, bist hin... *g*

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            • #36
              AW: Sperrgebiets-Tafel

              da täuschst du dich jetzt aber
              das ist im endeffekt zwar richtig, du wirst aber erst mal gestraft und darfst sich dann bis zum verfassungsgerichtshof durchkämpfen, musst gebühren und einen anwalt zahlen und dann bekommst vielleicht recht.
              viel spass!
              Zuletzt geändert von nikst4; 23.04.2008, 15:12.

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              • #37
                AW: Sperrgebiets-Tafel

                An dieser Tafel fehlt wenigstens die Angabe des Datums, diese Tafel könnte man ja ewig
                dort belassen, dann wäre es ein allgemeines Nachtbegehungsverbot. Dazu steht aber
                "befristet" - ein weiterer Widerspruch - astrein rechtgültig kann so etwas nicht sein.
                An eine befristetete Angabe mit Datum und Uhrzeit müßte man sich - leider- halten...

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