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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wanderer vs. Almen vs. Kühe vs. Hund

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  • #16
    Zitat von shadu Beitrag anzeigen
    Puh, als Deutschlehrer bereitet mir das Geschriebene erst einmal ganz unabhängig vom Inhalt ganz schöne Augenschmerzen. Kurzschlussreaktion hin oder her, aber wenn man etwas veröffentlicht, sollte man die einfachsten Grundregeln der Grammatik schon beherzigen. Die Orthographie übernimmt ja bereits das elektronische Schreibprogramm.

    So wird man - abgesehen von ein paar Gleichgesinnten vielleicht - mit seiner Meinung wohl eher nicht ernstgenommen werden...
    Zuletzt geändert von Wette; 24.02.2019, 22:39.
    "Meine Spur ziehe ich am liebsten, wohin keine andere führt. Ich kann zurückblicken und sie beurteilen, was ich sonst nicht könnte, weil sie sich durch die vielen anderen verlieren würde.
    Auch mein Leben will ich unter Kontrolle haben. Darum gehe ich einen eigenen Weg, dem nicht jeder folgt." (Heini Holzer)

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    • #17
      JEDER Bauer, durch dessen Grund ein Wanderweg führt, sollte umgehend den Weg mit Hinweis auf das Urteil sperren.
      Vorzugsweise die Wege, die zu Berghütten führen !

      Andererseits darf man sich auch nicht wundern: Musste selbst - mehrmals - miterleben, wie ein Hund eine Kuh angekläfft hat,
      die Besitzer daneben lachten und das Ganze auch noch mit Hendi-Fotos bzw. Selfies festhielten. Da deafst di net wundern,
      wenn die Rindviecher (die mit 4 Beinen !) deppert wern...
      Zayataler Schienentaxi Asparn an der Zaya - Mistelbach Interspar
      - www.landesbahn.at - www.weinvierteldraisine.at

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      • #18
        Zitat von Wette Beitrag anzeigen

        Puh, als Deutschlehrer bereitet mir das Geschriebene erst einmal ganz unabhängig vom Inhalt ganz schöne Augenschmerzen. Kurzschlussreaktion hin oder her, aber wenn man etwas veröffentlicht, sollte man die einfachsten Grundregeln der Grammatik schon beherzigen. Die Orthographie übernimmt ja bereits das elektronische Schreibprogramm.

        So wird man - abgesehen von ein paar Gleichgesinnten vielleicht - mit seiner Meinung wohl eher nicht ernstgenommen werden...
        Die etwas originelle Orthografie ist wohl das kleinste Problem in dieser Angelegenheit ......

        1) Mein Beileid den Angehörigen der verstorbenen Frau
        2) Das Urteil ist für mich überraschend - die Medienberichte lesen sich allerdings doch etwas anders als die Presseaussendung des LG Innsbruck
        3) Die Reaktion der Almbauern ist verständlich
        4) Die Wanderer haben nun auf Almwegen ein analoges Problem zu den MTBern auf Forststrassen .....
        5) Der Aufschrei der Touristiker wird allerdings bei den Wanderern wesentlich heftiger ausfallen als bei den MTBern.
        Zuletzt geändert von w56; 25.02.2019, 08:37.

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        • #19
          Jetzt kann man sich darüber streiten, ab wann ein Wanderweg stark frequentiert ist, und ob es um befestigte Wege oder um Steige geht.

          http://www.wetteran.de

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          • #20
            Zitat von shadu Beitrag anzeigen
            Handelt es sich dabei um markierte Wanderwege? Dann könnte eine Sperre schwierig werden...

            LG Helwin

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            • #21
              Zitat von helwin Beitrag anzeigen
              ...
              Handelt es sich dabei um markierte Wanderwege? Dann könnte eine Sperre schwierig werden...

              LG Helwin
              Servus Zusammen, ja das sind markierte Wanderwege. Der Weg auf den Großen Galtenberg ist auch ein AV-Steig.

              Ich seh das auch problematisch. Könnte spannend werden diesen Sommer

              Viele Liebe Grüße von climby

              Meine Nachbarn hören Metal, ob sie wollen oder nicht

              Kommentar


              • #22
                Zitat von BergBauernBua Beitrag anzeigen
                Egal ob man den tragischen Tatbestand kennt oder nicht, sollte dieses Urteil der Berufung standhalten, so hätte dies eine fatale Signalwirkung für den Freizeitsport auf fremden Grund und Boden.
                Grundeigentümer werden verständlicherweise und mit Recht bestehende Steige, Wege und Straßen sperren.
                Dieses Urteil, welches aus meiner Sicht ohne Hausverstand und Augenmaß gefällt wurde, würde wunderbar in die Piefkesage Teil 4 passen, ist jedoch kein Segen für bewegungslfreudige Naturliebhaber.
                Das Gericht hat offenbar ein sehr umfangreiches Beweisverfahren durchgeführt, Details sind im Bericht Slunecka´s nachzulesen. Ein Urteil ist kein Meinungsbildungsprozess sondern die rechtliche Bewertung eines zuvor festgestellten Sachverhaltes.
                Weinviertelradler

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                • #23
                  Zitat von shadu Beitrag anzeigen
                  Starke Worte. Bezüglich der Umsetzung sehe ich da schon noch ein paar ? dahinter.

                  Diese gesamte Diskussion ist in gewisser Weise nur unsinnig, da beim Wandern etc. ein gewisses Risiko niemals ausgeschlossen werden kann. Wenn jemand nicht bereit ist, dieses Risiko einzugehen, soll er/sie daheim bleiben. Punkt.

                  LG
                  My Blogs > Meine bisher erstellten Tourenberichte

                  Ein Gipfel gehört dir erst, wenn du wieder unten bist -
                  denn vorher gehörst du ihm. (Hans Kammerlander)

                  Hergott, d' Hoamat is schee (Aufschrift am Gipfelkreuz der Reisalpe)
                  Im Höllengebirge wird einem nie langweilig ! ... (mein Leitspruch)

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                  • #24
                    Diese gesamte Diskussion ist in gewisser Weise nur unsinnig, da beim Wandern etc. ein gewisses Risiko
                    niemals
                    ausgeschlossen werden kann. Wenn jemand nicht bereit ist, dieses Risiko einzugehen, soll er/sie daheim bleiben. Punkt.
                    LG
                    Der Unfall hat sich auf einer öffentlichen Straße ereignet und in unmittelbarer Nähe zu einer Gastwirtschaft mit 220 Sitzplätzen. Offenbar liegt in diesen Umständen der Grund im konkreten Fall eine Umzäunung der Weidefläche zu verlangen, weil ein markant erhöhtes Gefährdungspotential bestand. Die Entscheidung wäre sicher anders aufgefallen, hätte sich der Vorfall auf einem Wanderweg im engeren Sinn ereignet.
                    Weinviertelradler

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                    • #25
                      Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigen
                      Der Unfall hat sich auf einer öffentlichen Straße ereignet und in unmittelbarer Nähe zu einer Gastwirtschaft mit 220 Sitzplätzen. Offenbar liegt in diesen Umständen der Grund im konkreten Fall eine Umzäunung der Weidefläche zu verlangen, weil ein markant erhöhtes Gefährdungspotential bestand. Die Entscheidung wäre sicher anders aufgefallen, hätte sich der Vorfall auf einem Wanderweg im engeren Sinn ereignet.
                      Dann ist zu hoffen, dass das Urteil doch nicht so schwerwiegende Auswirkungen hat wie befürchtet wird. Eine große Verunsicherung bleibt angesichts des Strafausmaßes natürlich trotzdem zurück, und ich habe Verständnis für jeden Almbauern, der jetzt die Konsequenzen daraus zieht. Ich bin gespannt, wie sich das in den kommenden Monaten und Jahren entwickeln wird...
                      Zuletzt geändert von maxrax; 25.02.2019, 18:55.

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                      • #26
                        Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigen
                        Der Unfall hat sich auf einer öffentlichen Straße ereignet und in unmittelbarer Nähe zu einer Gastwirtschaft mit 220 Sitzplätzen. Offenbar liegt in diesen Umständen der Grund im konkreten Fall eine Umzäunung der Weidefläche zu verlangen, weil ein markant erhöhtes Gefährdungspotential bestand. Die Entscheidung wäre sicher anders aufgefallen, hätte sich der Vorfall auf einem Wanderweg im engeren Sinn ereignet.
                        Wie gesagt, ich kenne die örtliche Situation dort nicht. Steht auf dieser öffentlichen Straße ev. ein Gefahrenzeichen "Achtung, Weidevieh"?



                        Auch in den OÖ Nachrichten ist dieses Thema ein Thema.
                        My Blogs > Meine bisher erstellten Tourenberichte

                        Ein Gipfel gehört dir erst, wenn du wieder unten bist -
                        denn vorher gehörst du ihm. (Hans Kammerlander)

                        Hergott, d' Hoamat is schee (Aufschrift am Gipfelkreuz der Reisalpe)
                        Im Höllengebirge wird einem nie langweilig ! ... (mein Leitspruch)

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                        • #27
                          Ich verstehe Herrn Moser völlig in seiner Reaktion und unabhängig von folgenden Gerichtsurteilen wird es noch zahlreiche solche geben.
                          Auch wenn nicht alle angestebten Sperren durchsetzbar sein werden, großräumige und unatraktive Umgehungen sind auf Privatgrundstücken teilweise sehr wohl möglich.
                          Schade finde ich das die jahrelangen Bemühungen um einen vernünftigen Konsens in der "Freizeitnutzung" von Privatgrund so ein jähes Ende gefunden hat. Hört man sich in der Bauernschaft um, so habe ich den Eindruck das in Zukunft neue Nutzungsprojekte nicht mehr möglich sein werden und bestehende Vereinbarungen sobald wie möglich gekündigt werden.
                          Firngleiter sei noch gesagt das mir sehrwohl klar ist das ein Gerichtsurteil nichts mit einer Stammtischmeinung gemein hat, aber sehr wohl falsch sein kann.
                          Recht haben heißt leider nicht immer Recht bekommen!
                          Menschenaugen, die auf solchen Bergen glänzen, können nie ganz kurzsichtig,
                          Herzen, die auf solchen Höhen wachsen, nie ganz engherzig werden.


                          Peter Rosegger

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                          • #28
                            Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen

                            Starke Worte. Bezüglich der Umsetzung sehe ich da schon noch ein paar ? dahinter.

                            Diese gesamte Diskussion ist in gewisser Weise nur unsinnig, da beim Wandern etc. ein gewisses Risiko niemals ausgeschlossen werden kann. Wenn jemand nicht bereit ist, dieses Risiko einzugehen, soll er/sie daheim bleiben. Punkt.

                            LG

                            Kommentar


                            • #29
                              @ maxrax: Es handelt sich um das Urteil eines Zivilgerichtes, der Beklagte wurde also nicht bestraft sondern zur Leistung von Schadenersatz verurteilt. In solchen Fällen geht es in der Regel um Trauerschmerzengeld, Begräbniskosten und für den Fall, dass das Opfer zum Familienunterhalt beigetragen hat auch um Rentenansprüche.

                              @ Jgaord...: Aus der Pressemitteilung des LG Innsbruck geht hervor, dass es eine Hinweistafel mit Bezug auf die Mutterkuhhaltung gab. Diese hat das Gericht im konkreten Fall aber als nicht ausreichend angesehen.

                              @ BergBauernBua: Ob das Urteil falsch ist oder nicht wird die nächste Instanz beurteilen. Gerechtigkeit ist ein höchst subjektives Empfinden.
                              Zuletzt geändert von Firngleiter; 26.02.2019, 10:21.
                              Weinviertelradler

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                              • #30
                                Zitat von Firngleiter Beitrag anzeigen
                                @ Jgaord...: Aus der Pressemitteilung des LG Innsbruck geht hervor, dass es eine Hinweistafel mit Bezug auf die Mutterkuhhaltung gab. Diese hat das Gericht im konkreten Fall aber als nicht ausreichend angesehen.
                                Ja, zefix, (tschuldigung) wozu sind diese Schilder denn sonst da bzw. was brauchts denn sonst noch alles?
                                Ich komm' mir vor wie in einer Bananenrepublik ... auch ein erst kürzlich gefälltes Urteil des VwGH, wo festgestellt wurde, dass man sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten hat (!!!), zeigt, wie realitätsfremd manche Mitbürger sich verhalten.

                                LG
                                My Blogs > Meine bisher erstellten Tourenberichte

                                Ein Gipfel gehört dir erst, wenn du wieder unten bist -
                                denn vorher gehörst du ihm. (Hans Kammerlander)

                                Hergott, d' Hoamat is schee (Aufschrift am Gipfelkreuz der Reisalpe)
                                Im Höllengebirge wird einem nie langweilig ! ... (mein Leitspruch)

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