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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Tourengeherverbot Ötscherlifte

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  • #31
    Zitat von Wandersmann:
    1.) Die Bürgermeisterin steht auf der Seite der Liftbetreiber (Was willst dann von der? Muß doch sein, bringt Geld für die Gemeindekasse)
    2.) Laut BH Scheibbs ist es egal wie es gewidmet ist, es ist Privatbesitz und der Besitzer kann tun was er will. (Liftbetreiber sind verlängerte Hand der Besitzer mit all den gleichen Rechten!!!).
    Provokant ohne dich beleidigen zu wollen, aber würdest du nicht auch Geld verlangen wollen wenn jemand über dein Grundstück geht und du kannst ihn ausquetschen oder ist es dir egal wenn "alle" über dein Grundstück laufen??? Es bringt viel Geld, ohne separat etwas dafür zu tun!!!

    Lieber Wandersmann!
    ad 1: Immerhin unterstützt die Bürgermeisterin von Gaming die Freigabe der Forstrassen fürs Mountainbiken, was natürlich jetzt Dein Argument nicht aufhebt.
    ad 2: Mich würde es nicht stören wenn Wanderer, Schitourengeher etc. über mein Grundstück gehen, solange sie keinen Schaden anrichten und ich würde auch kein Geld dafür verlangen. Das freie Betretungsrecht des Waldes und das Begehen markierter Wege, auch mit Schi, ist sowieso keine Frage.

    Ich war am 27.12.17 am Ötscher: Es gab eine recht gute Aufstiegsspur durch den Wald zum Schutzhaus, mit einer Abzweigung zum Riffelsattel, von wo die Spur auf den Kleinen Ötscher führt. So berührt man kaum die Pisten. Die Spur ist natürlich etwas anspruchsvoller (Spitzkehren, im Wald manchmal Vereisung durch herabtropfendes Schmelzwasser), aber dafür mehr in der Natur.

    Probleme könnte es geben, wenn abseits der Pisten zu wenig Schnee liegt; wobei ja auf den Großen Ötscher und ich glaube auch auf den Riffelsattel nicht beschneit wird und bei wenig Schnee hier kein Pistenbetrieb herrscht, der Aufstieg mit Tourenschi aber trotzdem oft möglich ist.

    Zu der ganzen Problematik möchte ich noch eines erwähnen:

    In unmittelbarer Nähe des Ötschers (12km) liegt das BERGSTEIGERDORF LUNZ AM SEE.

    Der Ötscher ist hier einer der nächstliegenden Berge, auf den dort auch hingewiesen wird. Bergsteigerdörfer haben sich besonders dem Bergsteigen (auch mit Schi) und dem sanften Tourismus verschrieben. "Sie garantieren ein professionelles Tourismusangebot für Bergsteiger... Diese Marke soll für einen anspruchsvollen Bergtourismus stehen, der sich vom gegenwärtigen Standardangebot absetzt und eine ökonomisch tragfähige Kombination aus Natur-Schonung, Identitäts-Erhalt und alpinistischer Herausforderung anbietet." siehe: http://www.lunz.at/de/urlaub-in-lunz/sehenswuerdigkeiten/das-bergsteigerdorf.html

    Die Tourismusverantwortlichen der Region sollten die Marke "Bergsteigerdorf" entsprechend schützen.

    LG Franz

    Zuletzt geändert von francesco; 09.01.2018, 22:20.

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    • #32
      francesco
      ich weiß d. as Lunz ein Bergsteigerdorf ist, den ich komme aus der Gegend.
      Ich hab am Montag mit der Frau Bürgermeister Gruber gesprochen.
      Sie hat mir gesagt das es schon 2 Besprechungen gab. Laut ihrer Aussage dürfen keine Kosten verrechnet werden. Dazu sage ich nur Wahlen stehen an!!!!

      Lg der Wandersmann

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      • #33
        Auch am Annaberg ein Thema:

        http://www.bergfex.at/annaberg/komme...gID=1000102916

        @Wandersmann: Wahl - Kosten ??? Ich verstehe nur Bahnhof
        Weinviertelradler

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        • #34
          Hallo!

          Es ist allles zwischenzeitig anders!
          SIEHE AUCH
          http://www.oetscher.at/oeetscher/win..._infotafel.pdf

          LG
          Erich


          "Gesundheit ist des Menschen höchstes Gut"

          Kommentar


          • #35
            Aja, mittlerweile ist das Tourengehen dort ja offiziell erlaubt - und kostet 8 EUR für Benützung Parkplatz und Routen/Pisten.

            http://www.oetscher.at/de/winter/skigebiet/tourengeher

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            • #36
              Was ist nun mit dem von Wandersmann erwähnten Versprechen von Frau Bürgermeister Gruber, dass keine Kosten verrechnet werden dürfen? Und wenn schon: 8 Euro sind jedenfalls nicht verhältnismäßig. Eine Schi-Tageskarte kostet 38,50 Euro. Wenn ein Schifahrer vielleicht 10 Mal mit dem Lift rauffährt und die Pisten runter, sind das pro Fahrt nicht ganz 4 Euro – für Lift und Piste. Der Tourengeher benützt nur für eine Abfahrt eine Piste (vielleicht auch nur teilweise) und keinen Lift. Verhältnismäßig wären also vielleicht 2 Euro plus ein paar Euro fürs Parken. Dazu eine Frage: Zahlen Wanderer eigentlich für den Parkplatz. Wie ist das mit den Schneeschuh-Gehern?

              Die markierten Wege und die alten Schirouten müssten eigentlich grundsätzlich ganzjährig frei begehbar sein, egal mit oder ohne Schi oder mit Schneeschuhen, meinetwegen gegen einen angemessenen Beitrag für entsprechende Gegenleistung wie etwa eine Parkgebühr (dann aber pro Auto und für alle) oder für Kunstschneepisten, wenn ich sie auch benütze. Wenn jemand Lift und Pisten nicht benützt, soll er auch nichts bezahlen müssen, und auf die Piste zwingen können sie auch niemanden (freies Betretungsrecht des Waldes), auch wenn in der Regelung steht: „"Die Abfahrten müssen über die Pisten …... getätigt werden." Franz
              Zuletzt geändert von francesco; 03.12.2018, 18:33.

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