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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Tourengeherverbot Ötscherlifte

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  • #16
    Zitat von AndyL Beitrag anzeigen
    Das war wirklich eine "Glanzleistung" die der Herr Geschäftsführer Buder (der schon als Skirennläufer eine absolute N.... war) vollbracht hat.
    Andreas BUDER war Juniorenweltmeister in der Abfahrt, hat mehrere Europacuprennen gewonnen, war österreichischer Meister und hat in einer Weltcupsaison fünf top-ten Plätze in der Abfahrt erreicht.
    Luna latrantes canes non curat.
    Weinviertelradler

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    • #17
      Was mich ein bisschen stutzig macht ist, dass von dem Verbot doch hier traditionelle Wanderaufstiege betroffen sind z.B. der Weg über Riffelsattel und Ötscherschutzhaus.
      Dieser Weg ist markiert und trägt eine offizielle Nummer. Wie kann man hier das ersessene Wegerecht einfach so mirnix dirnix außer Kraft setzen?
      Zumindest ein Aufstieg zu Fuß sollte doch auf diesem Weg auf jeden Fall erlaubt sein.
      Es wäre mir neu, dass die Benutzung der Wanderwege an eine bestimmte Jahreszeit gebunden ist.
      Oder seh ich das falsch?
      Und mit welchem Argument könnte man dann die Benützung des Wanderweges mit schneebedingten Gehbehelfen wie Schneeschuhen oder Tourenschiern verbieten?
      Mir kommt das sehr windig vor.

      Aber im schlimmsten Fall würde ich einfach meine Aufstiegsspur im Wald ein paar Meter neben der Piste anlegen und auf Nachfrage behaupten, ich fahr eh über eine der Planen ab.
      Ich glaub, das Kontrollieren wird ihnen bald zu blöd werden.

      Kommentar


      • #18
        Zitat von Graograman Beitrag anzeigen
        Und mit welchem Argument könnte man dann die Benützung des Wanderweges mit schneebedingten Gehbehelfen wie Schneeschuhen oder Tourenschiern verbieten?
        Mir kommt das sehr windig vor.
        Wieso Innsbruck behauptet, dass das ersessene Wegerecht nicht greift ist wirklich seltsam... Manchmal würd ich mir wirklich wünschen, die würden meine Mitgliedsbeiträge weniger für die hundertste unnötige Hüttn investieren und dafür a paar scharfe Juristen anstellen die bereit sind ein paar Prozeße für Ihre Mitglieder kostenfrei bis zum VGH auszujudizieren.

        Zitat von Graograman Beitrag anzeigen
        Aber im schlimmsten Fall würde ich einfach meine Aufstiegsspur im Wald ein paar Meter neben der Piste anlegen...
        Genau. Und der Rauhe Kamm ist ja zum Glück auch schön! :-)
        carpe diem!
        www.instagram.com/bildervondraussen/

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        • #19
          Hier ein bisschen etwas zu der Thematik von den Naturfreunde Österreich, also rechtliches und was den Aufstieg ein paar Meter neben einer Piste betrifft, hängt also davon ab wie die Meter neben der Piste gewidmet sind. Hab aber auch im Kopf, find es aber gerade nicht (Forstgesetz?), dass die paar Meter knapp 50m sein sollten, da kann ich aber auch falsch liegen:

          http://www.oberoesterreich.naturfreu...s-pistengehen/

          Hier auch noch reinkopiert: Wie ist das mit dem Pistengehen?

          Das Schitourengehen auf Pisten ist in den letzten Jahren sehr beliebt geworden. Oft lockt die dürftige Schneelage TourengeherInnen auf die gut präparierten Pisten. Was man auf Pisten darf und was nicht, erfahren Sie im folgenden Überblick über die gesetzlichen Regelungen. Text: Dr. Wolfgang Stock, Jurist für Freizeitrecht
          Ist der organisierte Schiraum so etwas wie eine öffentliche Verkehrsfläche?

          Schipisten sind – im Gegensatz zum öffentlichen Verkehrsnetz – in aller Regel Privateigentum, wo kein generelles Nutzungsrecht besteht. (Allerdings wurden die meisten Schigebiete vor ihrer „Verliftung“ schon als freier Schiraum, also als Tourenschigebiete, genützt.)
          Haben SchitourengeherInnen dennoch das Recht, Schipisten zu benützen?

          Durch den Erwerb einer Liftkarte wird ein Beförderungsvertrag abgeschlossen, der auch ein Recht auf Benützung sämtlicher Flächen des organisierten Schiraums enthält. Auch ein „Eintrittsgeld“ für die Pistenbenützung schafft klare Verhältnisse. Oftmals gibt es für PistengeherInnen eigene Saison- oder Jahreskarten. In einigen Gebieten gibt der Liftbetreiber die Benützung der durch ihn präparierten Pisten über eine Parkgebühr frei.

          Kann der Pistenbetreiber den Aufstieg über Pisten verbieten?

          Ein generelles Verbot ist dort nicht möglich, wo gesetzliche Betretungsrechte oder ersessene Rechte bestehen. Zeitlich begrenzte Sperren, die dann ja für alle PistenbenützerInnen gelten (während der Pistenpräparierung bzw. außerhalb der Betriebszeiten), sind rechtlich zulässig und müssen auch von Pistengeherinnen und
          -gehern beachtet werden.

          Kann der Pistenbetreiber das Pistengehen auf den Pistenrand beschränken?

          Ja, das ist möglich, weil die FIS-Regel 7 (Aufstieg und Abstieg) besagt, dass SchifahrerInnen und SnowboarderInnen, die aufsteigen oder zu Fuß absteigen, den Rand der Abfahrt benutzen müssen. Auch die Empfehlung 3 der „10 Empfehlungen für Pistentouren“ des Österreichischen Kuratoriums für alpine Sicherheit gibt vor, nur am Pistenrand und nur hintereinander aufzusteigen. Bisweilen werden auf Schipisten auch separate Aufstiegsspuren bzw. -korridore ausgewiesen.

          Kann eine Gemeinde das Pistengehen verbieten?

          Nächtliche Pistensperren können Gemeinden (oder Bezirksverwaltungsbehörden) in Erfüllung gesetzlicher Aufgaben als sogenannte Durchführungsverordnungen erlassen. Zum Beispiel in Salzburg aufgrund von § 30 Abs. 2 des Landessicherheitsgesetzes: „Die Gemeinde kann zur Vermeidung von Gefährdungen für Leben und Gesundheit von Menschen durch Verordnung das Befahren und Begehen von Schipisten oder Schipistenabschnitten, die mit Hilfe von in der Dunkelheit schwer wahrnehmbaren Gegenständen präpariert werden, im örtlich und zeitlich notwendigen Ausmaß ab frühestens einer halben Stunde nach Betriebsschluss der für die betreffende Schipiste oder den betreffenden Schipistenabschnitt in Betracht kommenden Aufstiegshilfen, frühestens jedoch ab 17.00 Uhr, verbieten.“
          Im Rahmen des sogenannten ortspolizeilichen Verordnungsrechts („Pistenordnung“) kann das Pistengehen auch verboten werden, um einen störenden Missstand abzuwehren bzw. zu beseitigen. Allerdings dürfen solche Gemeindeverordnungen nicht gegen bestehende Gesetze (z. B. Wegefreiheitsgesetze) verstoßen.

          Kann auch der Aufstieg neben der Piste verboten werden?

          Das hängt von der Art der daneben befindlichen Grundfläche ab: Bei alpinem Ödland, Wald und öffentlichen bzw. markierten Wegen wäre ein Verbot des Aufstiegs neben der Piste unzulässig. Im alpinen Siedlungsgebiet wäre ein Verbot zulässig. Unter „alpinem Siedlungsgebiet“ versteht man ein Gebiet oberhalb der Baumgrenze, auf dem Wohnbauten errichtet werden dürfen (gilt auch als Bauland). Wenn also neben der Piste Alpinhotels oder Ferienhäuser stehen, kann dort der Aufstieg untersagt werden.
          Wenn sich in diesem Gebiet nur verschneites Weidegebiet (Ödland) befindet, werden SchitourengeherInnen durch die Wegefreiheitsgesetze gedeckt.
          Welche Konsequenzen kann verbotenes Pistengehen haben?

          Das Übertreten gesetzlicher oder behördlicher Verbote kann polizeiliches Einschreiten und Geldstrafen nach sich ziehen. Für Verbote durch Pistenbetreiber gilt: Das Vorliegen eines Verbotes bedeutet nicht, dass es auch rechtmäßig ist. Die Rechtmäßigkeit und im Falle, dass sie gegeben ist, die Rechtsfolge müssten in einem Zivilprozess geklärt werden.

          Pistentouren sorgfältig planen!

          Möchte man eine Schitour auf einer Piste unternehmen, sollte man sich im Rahmen der Planung rechtzeitig darüber informieren, was auf der ausgesuchten Piste vom Pistenbetreiber her erlaubt ist und was nicht. Darüber hinaus sollte man recherchieren, ob sich die jeweilige Piste auch wirklich gut zum Tourengehen eignet. Auf jeden Fall sollte man sich an die 10 Empfehlungen für Pistentouren halten!







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          • #20
            Zitat von Graograman Beitrag anzeigen
            Was mich ein bisschen stutzig macht ist, dass von dem Verbot doch hier traditionelle Wanderaufstiege betroffen sind z.B. der Weg über Riffelsattel und Ötscherschutzhaus.
            Dieser Weg ist markiert und trägt eine offizielle Nummer. Wie kann man hier das ersessene Wegerecht einfach so mirnix dirnix außer Kraft setzen?
            Zumindest ein Aufstieg zu Fuß sollte doch auf diesem Weg auf jeden Fall erlaubt sein.
            Es wäre mir neu, dass die Benutzung der Wanderwege an eine bestimmte Jahreszeit gebunden ist.
            Oder seh ich das falsch?
            Es wird ja immer amüsanter... irgendwie bin Ich entsetzt, daß sich das (Pisten)Tourengehen oder das Tourengehen in Skigebieten aktuell so gestaltet.

            Ich versuche mir gerade dieses Szenario vorzustellen, wo der Bergwanderer, der einen Gipfel zu Fuß besteigen möchte, der von einer Bergbahn erschlossen ist, ebenfalls zu Kasse gebeten wird.

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            • #21
              Zitat von Graograman Beitrag anzeigen
              Was mich ein bisschen stutzig macht ist, dass von dem Verbot doch hier traditionelle Wanderaufstiege betroffen sind z.B. der Weg über Riffelsattel und Ötscherschutzhaus.
              Dieser Weg ist markiert und trägt eine offizielle Nummer. Wie kann man hier das ersessene Wegerecht einfach so mirnix dirnix außer Kraft setzen?
              Zumindest ein Aufstieg zu Fuß sollte doch auf diesem Weg auf jeden Fall erlaubt sein.
              Es wäre mir neu, dass die Benutzung der Wanderwege an eine bestimmte Jahreszeit gebunden ist.
              Oder seh ich das falsch?
              Und mit welchem Argument könnte man dann die Benützung des Wanderweges mit schneebedingten Gehbehelfen wie Schneeschuhen oder Tourenschiern verbieten?
              Mir kommt das sehr windig vor.

              Aber im schlimmsten Fall würde ich einfach meine Aufstiegsspur im Wald ein paar Meter neben der Piste anlegen und auf Nachfrage behaupten, ich fahr eh über eine der Planen ab.
              Ich glaub, das Kontrollieren wird ihnen bald zu blöd werden.
              Mir kommt das auch sehr windig vor, sogar die Rechtsauskunft der BH Scheibs klingt mir eher nach "den Liftbetreibern angepasster" Rechtsauslegung.
              Im Übrigen ist auf der Tafel nur vom Pistengehen die Rede, Abfahren darf man.... nicht einmal das ist zeitlich eingeschränkt.

              LG

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              • #22
                Je mehr Aktive eine Sportart betreiben - siehe auch MTB, umso mehr disziplin- und hirnlose Leute werden darunter sein. Und diejenigen, die sich an die Regeln halten, baden Verbote dann mit aus. Und leider stimmen auch die Berichte mit zu viert nebeneinander aufsteigenden Tourengehern (selbst erlebt am Ziehweg am Kasberg). Wobei die prozentuelle Zahl der unfallverursachenden Möchtegern-Carver (viel zu schnell für ihr mangelhaftes Können), zu den sich falsch verhaltenden Schitourengehern naturgemäß weit höher ist. Hier vermisse ich allerdings Maßnahmen von der Liftbetreiberseite. Wobei es mir ab heuer wurscht ist, denn ich verzichte auf deren pickelhart präparierte Bügelbrettkunstschneepisten zum Schitagfamilienpreis von 300-400 EUR.

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                • #23
                  Mir ist das Pistengehen an sich ziemlich "wurscht", weil ich das ohnehin kaum betreibe und genug andere Betätigungsfelder finde.
                  Was mir nicht egal ist, dass es möglich sein soll, über Pistenabsperrungen Tourengehern den Zugang zu einem Gipfel zu verwehren.
                  Ich glaube, hier wird einfach ein Verbot ohne richtige rechtliche Grundlage auszusprechen probiert. Man hofft einfach, dass sich da ohnehin niemand auf einen Prozess einlassen wird und die meisten lassen sich davon eh abschrecken.
                  Sicher, es muss nicht sein, dass man da in Viererreihen dahin marschiert, aber von einer Gefährdung kann man bei Einzelpersonen wohl nicht ausgehen.
                  Was ist schließlich, wenn ein regulärer Pistenschifahrer stürzt oder ev. unter einer Geländekante eine Pause macht. Ich denke auf Pisten gilt immer auch noch die Regel, dass man so fährt, dass man jederzeit ausweichen oder abbremsen kann, jedenfalls nicht blindlings hinunter rauscht..

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                  • #24
                    https://www.bergfex.at/annaberg/komm...gID=1000102930

                    Wenn mir ein solcher pistenrutschender Zeitgenosse mal über den weg läuft...

                    Wenn der nicht von der Liftlobby gesponsert ist, und wirklich seine Meinung äussert wundert mich nix mehr...
                    carpe diem!
                    www.instagram.com/bildervondraussen/

                    Kommentar


                    • #25
                      Wenn Russen, Tschechen und Ungarn nicht halb Lackenhof aufgekauft hätten, könnte sich dieser gewisse Hr. Buder beim Arbeitsamt anstellen. Dann wäre diese Region tot. Ich habe viele Jahre nur Tourengeher (mich und viele, viele Andere) gesehen die Geld hinbrachten. Und jetzt muß man sich von irgend einem Kasperl das Berg Gehen verbieten lassen, obwohl man dort schon seit ungefähr 40 Jahren unterwegs ist. Ich benutzte wenn nötig nur kurze Strecken der Piste (am äußersten Rand) und habe garantiert nie jemand behindert.

                      Aber egal. Ich werde mir in Zukunft - auch im Sommer - den Weg nach Lackenhof sparen. Es gibt ja genug andere Berge ohne Wichtigtuer.
                      Menschen, die die Berge lieben widerspiegeln Sonnenlicht,
                      die Anderen, die im Tal geblieben, verstehen ihre Sprache nicht.

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                      • #26
                        @Francesco

                        Zwei Sachen was ich sagen möchte:

                        1.) Die Bürgermeisterin steht auf der Seite der Liftbetreiber (Was willst dann von der? Muß doch sein, bringt Geld für die Gemeindekasse)
                        2.) Laut BH Scheibbs ist es egal wie es gewidmet ist, es ist Privatbesitz und der Besitzer kann tun was er will. (Liftbetreiber sind verlängerte Hand der Besitzer mit all den gleichen Rechten!!!).
                        Provokant ohne dich beleidigen zu wollen, aber würdest du nicht auch Geld verlangen wollen wenn jemand über dein Grundstück geht und du kannst ihn ausquetschen oder ist es dir egal
                        wenn "alle" über dein Grundstück laufen??? Es bringt viel Geld, ohne separat etwas dafür zu tun!!!

                        Lg Der Wandersmann

                        Kommentar


                        • #27
                          pablito

                          Bitte kannst mir sagen warum es den Namen unterstreicht und als mailadi identifiziert???

                          Zu deinem Problem,
                          Grundsätzlich solltest du auf der Homepage der jeweiligen Landesregierungen auf die Grundstücksdaten wie Name und Adresse kommen.

                          Lg Der Wandersmann

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                          • #28
                            Zitat von Wandersmann Beitrag anzeigen
                            @Francesco

                            Zwei Sachen was ich sagen möchte:
                            ....
                            2.) Laut BH Scheibbs ist es egal wie es gewidmet ist, es ist Privatbesitz und der Besitzer kann tun was er will. (Liftbetreiber sind verlängerte Hand der Besitzer mit all den gleichen Rechten!!!).
                            ....
                            das stimmt so nicht ganz, untertrieben gesagt.
                            es gibt unzählige Regulierungen, die das "tun was man will" am eigenen Grundstück erheblich einschränken.
                            Raumplanung, Baurecht, Umweltrecht usw usw...





                            Zitat von Wandersmann Beitrag anzeigen
                            ...

                            Grundsätzlich solltest du auf der Homepage der jeweiligen Landesregierungen auf die Grundstücksdaten wie Name und Adresse kommen.
                            Die Grundstückseigentümer sind im Grundbuch ersichtlich.
                            vor der Zeit des www war dafür das Bezirksgericht anzusteuern.
                            Heute gibt es über das Internet zahlreiche Zugangsmöglichkeiten zum Grundbuch, die Abfrage ist kostenpflichtig.

                            am Beispiel Schigebiet Lackenhof:
                            Die Abfrage, über den Zugang beim BEV (Bundes Eich- und Vermessungsamt), für das Grundstück 291/25 (das hat mich interessiert, weil es die Pisten beim kleinne Ötscher beihaltet - siehe Bild unten) hat zur Einlagezahl 258 der Katastralgemeinde 22016 Lackenhof geführt.
                            Der Grundbuchauszug dafür kostet zB 4,59 Eur.

                            Laut Grundbuchauszug ist diese Einlagezahl das "Gut Langau", gehört der Langau Trust LCB mit Firmensitz in den USA
                            Das sind immerhin 19170780 m2, also 1917 ha oder ca 19 km2, das ist schon was, und das gibt's für günstige 4,59 Eur.

                            Unter unzähligen anderen Grundstücksnummern sind in dieser Einlagezahl eben auch das Grundstück 291/25 (Piste - kleiner Ötscher) enthalten, und ist im Grundbuchauszug ausgewiesen mit:
                            291/25 GST-Fläche 103163
                            Bauf.(10) 83
                            Landw(10) 95788
                            Landw(30) 796
                            Alpen(10) 915
                            Wald(10) 2317
                            Gewässer(20) 646
                            Sonst(10) 2618 Am Belling 5

                            Die Bezeichnung bzw Widmung "Piste" oder "GSPO Schipiste" kommt im Grundbuchauszug nirgends vor, so wie es zB im Flächenwidmungsplan beim Unterberg bei Muggendorf schon der Fall ist, siehe hier in diesem thread .
                            Leider bin ich im www nicht auf einen Flächenwidmungsplan gestoßen, der das Schigebiet Lackenhof abdeckt.
                            Das wäre interessant, was dort alles als Wald ausgewiesen ist, wo dann eben §33 Forstgesetz gilt, bzw welche Bereich dort als Piste ausgewiesen sind.

                            andere Frage: - Konflikt Wege - Piste:
                            wie ist das jetzt mit markierten Wanderwegen und Konflikt mit Schipisten, so eine Situation gibt es beim Ötscher ja auch.
                            Die sollten jedenfalls rechtmässig nicht gesperrt werden können, würde ich vermuten oder hoffen, oder ist das auch so eine Grauzone.
                            Weiß das wer hier?

                            edit: die antwort dazu habe ich bei #19 bzw http://www.oberoesterreich.naturfreu...s-pistengehen/
                            zu flott überlesen, die lautet " Ein generelles Verbot ist dort nicht möglich, wo gesetzliche Betretungsrechte oder ersessene Rechte bestehen. Zeitlich begrenzte Sperren, die dann ja für alle PistenbenützerInnen gelten (während der Pistenpräparierung bzw. außerhalb der Betriebszeiten), sind rechtlich zulässig und müssen auch von Pistengeherinnen und -gehern beachtet werden."
                            das sollte wohl für markierte Wege gelten.


                            aus "http://atlas.noe.gv.at/webgisatlas/(S(cztqytorw20pugogpkg42pqm))/init.aspx?karte=atlas_gst"
                            Lackenhof, Bereich Liftstation Talstation
                            Zuletzt geändert von kokos; 30.12.2017, 19:53.

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                            • #29
                              kokos

                              Mir ist schon bewußt das es Einschränkungen gibt bezüglich Baurecht, Umwelt, Raumplanung etc. Hier geht es aber nicht um diese Themen, sondern rein ums Schitourengehen auf Schipisten! Und wie gesagt, ist dies die Auskunft der BH Scheibbs.
                              Es gibt auf der Homepage der Länder einen unentgeltlichen Zugang für die Auskunft der Besitzer der Grundstücke, aber nicht mehr.

                              Lg der Wandersmann

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                              • #30
                                @kokos "Leider bin ich im www nicht auf einen Flächenwidmungsplan gestoßen, der das Schigebiet Lackenhof abdeckt....."

                                Flächenwidmungen findet man ebenfalls im NÖ Atlas 4.0:

                                links unten auf "Karten Center Alle Karten" klicken und unter dem Unterpunkt "Planung und Kataster" auf "Flächenwidmung" klicken. Dann kann man über die "Detail Suche" (Fernglassymbol) die Flächenwidmung in Gemeinden/auf bestimmten Grundstücken etc. suchen bzw. sich anzeigen lassen.

                                Ist man in der "richtigen" Karte Flächenwidmung gelandet findet man linkerhand eine Anleitung, wie man sich die Flächenwidmung anzeigen lassen kann.
                                Leider sind die Flächenwidmungspläne im NÖ GIS nicht neu digitalisiert sondern lediglich als scans georeferenziert, aber es geht so habwegs....

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