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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

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- Politische oder religiöse Themen;
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7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Tourengeherverbot Ötscherlifte

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  • Tourengeherverbot Ötscherlifte

    Nun ist es also auch am Ötscher soweit.Das ist leider eine Tendenz die sich mittlerweile in vielen Skigebieten die auch von Tourengehern benutzt werden fortsetzt.
    Im Endeffekt werden die Skigebiete aber noch froh sein, wenn sich bei den horrenden Liftpreisen Tourengeher auf ihre Pisten verirren und
    auch Geld auf den Hütten lassen. Manche Skigebiete bieten zumindest Tourengeherkarten an, wenn auch zu überhöhten Preisen was
    das Verhältnis Preis/Leistung betrifft. Ein paar Euro für Parkplatzbenutzung würde wohl jeder zahlen.

    Wie rechtlich bindend so ein Verbot ist und was im Endeffekt die rechtlichen Konsequenzen bei Nichtbeachtung sind, wäre interessant zu erfahren.
    Vielleicht sind hier im Forum Experten die uns aufklären können!
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  • #2
    Na ich würde da halt einfach 1-2 Meter neben den präparierten/unpräparierten Pisten gehen, was soll dann sein?
    ____________________________________

    mehr Fotos mit Bericht bei unserem Blog : BSC Flatline Blog

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    • #3
      Zitat von dirk diggler Beitrag anzeigen
      Na ich würde da halt einfach 1-2 Meter neben den präparierten/unpräparierten Pisten gehen, was soll dann sein?
      Genau darum geht es. Gilt dieser Bereich bereits als freies Gelände?
      Ich glaube mal gelesen zu haben, dass erst ein Bereich ab 15m neben der Pistenmarkierung als freies Gelände gilt.

      Wie ein solches Pistenverbot überhaupt exekutiert werden soll ist eine andere Frage. Bin ich verpflichtet mich gegenüber einem Mitarbeiter der Liftgesellschaft auszuweisen und wenn nicht kommt dann die Polizei?

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      • #4
        Zitat von AndyL Beitrag anzeigen

        wenn nicht kommt dann die Polizei?
        Ja auf Tourenskiern über die Piste
        LGr. Pablito

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        • #5
          Hatten wir gerade anderswo diskutiert. Ich seh schon: Flächenwidmungsplan / Kataster (Doris) als neuer layer im ape map. Hahaha

          but i see direct lines

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          • #6
            Zitat von AndyL Beitrag anzeigen
            Wie ein solches Pistenverbot überhaupt exekutiert werden soll ist eine andere Frage. Bin ich verpflichtet mich gegenüber einem Mitarbeiter der Liftgesellschaft auszuweisen und wenn nicht kommt dann die Polizei?
            Ausweis muss man keinen zücken und die Polizei wird nicht kommen.
            Ich empfehle trotzdem ins freie Gelände auszuweichen oder dort zu gehen wo es - z.T. gegen Entgelt - geduldet wird.
            Weinviertelradler

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            • #7
              Wenn der Liftmitarbeiter einen Ausweis verlangt, dann gibt es wirklich einen der etwas Verbotenes macht. Erst wenn die Pisten eingezäunt sind, ist es verboten.
              Oder es gibt dort die von der BH ausgegebene befristete Sperrgebietstafel. Aber dann haben auch die Pistenfahrer ein Problem.
              Außerdem ist das Pistengehen noch nicht ausjudiziert, und die Liftbetreiber hüten sich auch davor es zu veranlassen, sonst hätten sie es auch schon längst gemacht. Das einzige das gilt, sind die Pistenregeln, und die besagen dass man am Rand der Piste aufsteigen darf. Und die Pistenregeln gibt es schon so lange, dass es damals noch nicht üblich war mit Fellen aufzusteigen sonst wäre es wahrscheinlich eh verboten.
              Zuletzt geändert von HansS; 18.12.2017, 17:16.

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              • #8
                Zitat von dirk diggler Beitrag anzeigen
                Na ich würde da halt einfach 1-2 Meter neben den präparierten/unpräparierten Pisten gehen, was soll dann sein?
                Es geht eher darum, dass man auf den präperierten Pisten wieder ins Tal hinunterfährt (Kosten für Pistenfahrzeuge welche die Liftbetreiber hereinholen wollen).
                Sonst ist es ja wurscht wo du aufsteigst.

                LG
                My Blogs > Meine bisher erstellten Tourenberichte

                Ein Gipfel gehört dir erst, wenn du wieder unten bist -
                denn vorher gehörst du ihm. (Hans Kammerlander)

                Hergott, d' Hoamat is schee (Aufschrift am Gipfelkreuz der Reisalpe)
                Im Höllengebirge wird einem nie langweilig ! ... (mein Leitspruch)

                Kommentar


                • #9
                  Unglaublich wo man heutzutage überall Geld rauspresst, die kriegen den Rachen wohl nie voll.
                  Aber so lange die Leute immer schön brav zahlen, wird es nicht anders werden.
                  Zuletzt geändert von helmut55; 18.12.2017, 18:38.
                  Lg. helmut55

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                  • #10
                    Es geht ja in vielen Gebieten um das Begehen markierter Wege und auch alter Schi-Routen, die oft schon vor den Liften waren, jedenfalls länger als 30 Jahre im guten Glauben begangen werden. Wo soll man denn mit Schiern dann auf den Ötscher gehen bzw. auf den Kleinen Ötscher, wenn nicht auf den markierten Wegen oder alten Schi-Routen. Wo soll man bei Lawinengefahr runter fahren, über die Nord-Rinnen oder durchs Grünloch vom Kleinen Ötscher, wo es schon Lawinen-Tote gegeben hat. Wenn man dieses Verbot einhält, kann man keine sinnvolle Schitour mehr auf den Ötscher oder auch auf den Kleinen Ötscher machen. Nur was können wir dafür, dass sie den Berg mit Liften und Pisten überziehen. Gehört der Berg der Liftgesellschaft?

                    Ich bitte die alpinen Vereine, hier endlich mehr aktiv zu werden, denn was in den letzten ein, zwei Jahren geschieht, ist einfach Unrecht; und das gegenüber einer Gruppe von Menschen, die im Übrigen mit ihren Steuergeldern auch die Subventionen und Förderungen der Schigebiete mitfinanzieren, und das ist sicher auch nicht wenig, von der Errichtung, den Modernisierungen bis hin zum laufenden Betrieb. Wenn sie jetzt den Ötscher praktisch auch für Tourengeher sperren, ist meines Erachtens eine Rote Linie überschritten. Was soll übrigens die Sache mit der Pistensicherung vor Saisonbeginn und einem Verbot, vor Saisonbeginn dort zu fahren? Weiß jemand, wie die Pisten am Ötscher gewidmet sind, ist es Waldgebiet? Unabhängig davon: Vielleicht sollten wir E-Mails an die Gemeinden und Tourismus-Verantwortlichen schreiben,
                    zB: [email protected]

                    Herzliche Grüße Franz
                    Zuletzt geändert von francesco; 19.12.2017, 01:23.

                    Kommentar


                    • #11
                      Im NÖ-Atlas finden sich die Grundstücksnummern - wie man aber zu den jeweiligen Besitzern kommt habe ich noch nicht herausgefunden:


                      LGr. Pablito

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                      • #12
                        Ins Ötscher-Gebiet komme ich so gut wie nie, kann also nicht beurteilen, wie weit sich die Waldgebiete neben der Piste für Schitouren eignen (dichter Wald oder eh angenehm weit gesteckt...).
                        Interessant ist, dass der Betreiber nur das Pistengehen, nicht aber das Befahren verbietet... Das Befahren, z.B. nach Präparierung müsste doch den Betreiber weit mehr stören, wenn dann z.B. am nächsten Morgen alles zerfahren und hart ist.
                        Wäre ich dort zu Hause und wäre ich dort immer schon (30 Jahre lang) gegangen, würde ich mich auch nicht so ohne weiteres von meiner gewohnten Anstiegsroute vertreiben lassen, schon gar nicht, wenn ich bereits vor Existenz des Liftes dort gegangen bin. Wie das dann rechtlich aussieht, wäre spannend.

                        LG

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                        • #13
                          So Leute ein Bericht der mir von der Rechtsabteilung der BH Scheibbs mitgeteilt wurde.

                          Wenn der Liftbetreiber das gesamte Gebiet oder auch Teile für die Tourengeher sperrt, ist es sein Recht. Im Gesetz steht der Grundeigentümer ist berechtigt, sobald aber das Verpachtet ist, wie hier an den Liftbetreiber,(gilt in ganz Österreich gleich) ist dieser mit all den Rechten die ein Grundeigentümer hat betraut. Das heißt das der Liftbetreiber
                          die Möglichkeit hat, die Schitourengeher wegen Besitzstörung klagen kann und darf.
                          Darauf angesprochen wegen den Wanderwegen im Sommer, wurde gesagt dass das nichts mit dieser Situation zu tun hat. Ebenso mit dem ersessenen Recht der Schifahrer (mehr als 30 Jahre)hat hier nichts zu tun.
                          Hab danach in Innsbruck beim Alpenverein angerufen und wollte mit dem Larcher darüber reden, da dieser aber in einer Besprechung war, wurde ich mit seinem Stellvertreter verbunden und auch dieser hat dasselbe gesagt. Sie sind zwar nicht zufrieden mit dieser Situation, aber sie haben absolut keine Möglichkeit irgend etwas zu tun. Es kommt nun drauf an was sie verlangen werden und schaun was mal rauskommt.
                          Laut der NÖN soll es im Neuen Jahr mit dem Buder, (der als Schifahrer schon ...... zusammen gebracht hat) der Bürgermeisterin von Gaming (die auf der Seite der Liftbetreiber steht) 'der Ötscher Schutzhaus Wirtin und Schitourengeher einen Krisengipfel geben. Bin gespannt was rauskommt. Werd versuchen bei dem Krisengipfel dabei zu sein.

                          Lg Der Wandersmann

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                          • #14
                            Die Zahl derer, die Pistentouren gehen, wächst recht flott. Den Liftbetreibern ist das natürlich nicht entgangen. Die Einen gehen dagegen mit Verboten und Klagsdrohungen vor, die Anderen bieten ein Tourengeherticket (zahle ich gerne für Pistenbenützung, Parkplatz, WC usw.) an und sorgen mit Markierungen oder eigenen Aufstiegsrouten für Ordnung. Dort sind dann unter der Woche, speziell zu den Randzeiten, häufig mehr Tourengeher als Skifahrer zu sehen. Und manche gönnen sich nach der Tour noch eine zweite Abfahrt per Lift. Auch "Kleinvieh" macht Mist. Wo diese Tourengeher dann den Pisten-Familiensonntag verbringen werden, kann man sich auch vorstellen.

                            Also, liebe Verbots- und Wegekel-Liftbetreiber: Ihr seht von mir keinen müden Cent. Den trage ich mit vielen seiner Kollegen in jene Skigebiete, die mir freundlich gesonnen sind.
                            Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                            • #15
                              Wandersmann Besten Dank für die Bekanntgabe der Rechtsauskunft die du von der BH Scheibbs erhalten hast.

                              Das war wirklich eine "Glanzleistung" die der Herr Geschäftsführer Buder (der schon als Skirennläufer eine absolute N.... war) vollbracht hat. Man wird sehen was bei den kommenden Gesprächen mit den Alpinen Vereinen und sonstigen Beteiligten herauskommen wird. Sonst werden die Tourengeher vielleicht nur mehr nach Saisonende - wo ja keine Verbot mehr besteht - den Ötscher besuchen.

                              Im übrigen stelle ich mir den Vollzug des Tourengeherverbotes nicht so einfach vor. Gehe ich verbotenerweise auf einer der Pisten Richtung Ötschergipfel und werde von einem Bediensteten der Liftbetriebe angehalten bin ich ihm gegenüber nicht zur Ausweisleistung verpflichtet. Er kann zwar die 'Polizei verständigen - die nächste Polizeiinspektion ist allerdings in Gaming bzw. Großreifling und bis die vor Ort sind bin ich schon am Ötscher und über eine der Rinnen oder auch Pisten abgefahren und nicht mehr auffindbar. Außerdem ist überhaupt fraglich ob die Polizei zu solchen Einsätzen kommt. Des weiteren wäre interssant zu wissen was sagen die Hüttenbetreiber dazu. Die Tourengeher lassen meist mehr Geld auf den Hütten als die Pistenskifahrer die schon mit den teuren Liftkarten kämpfen.



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