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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Gratbegehung, wie definiert ihr das?

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  • Fritz_Phantom
    antwortet
    Der Übergang Schulter-Grat-Pfeiler ist tatsächlich interessant. Ich maße mir aber nicht an hier allgemeingültige Maßstäbe anzugeben sondern klassifiziere das eher nach Gefühl.
    Spontan würde ich es vielleicht ungefähr so bemessen:
    Eine Schulter ist ein breiter (>2m), eher flacher Grat. Wie steil diese seitlich abfällt ist eher zweitrangig.
    Ein Grat ist ein Grat - mäßig steil, aber recht eng (<2 m) und auf jeden Fall seitlich steil abfallend
    Ein Pfeiler (Glockner NO Grat) ist sehr steil und ist zu beklettern. Wie sehr er sich hervorhebt, also seitlich abfällt, ist nicht ganz so wichtig.

    Aber ich glaube ich bleibe dabei mit der Unschärfe diese Begriffe leben zu können

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  • tauernfuchs
    antwortet
    Danke für deinen Input, ich weiß, dass das Thema kaum jemanden beschäftigt.
    Die Unterscheidung in den Führern finde ich ja auch nicht unsinnig – voraus gesetzt, sie ist auch so formuliert. Genau das ist aber öfters nicht der Fall.
    Z.B. ist dann lapidar von z.B. einem Ost-Grat die Rede und beim näheren Durchlesen der Beschreibung entdeckt man (falls dies überhaupt aus dem Text hervor geht) dass der Grat überhaupt erst im obersten Abschnitt betreten wurde.
    Besser noch: Man entdeckt vielleicht, dass keck nur die Rinne daneben benutzt wurde.
    Oder – noch besser: Man entdeckt gar nichts… es wird nur eine Schwierigkeit angegeben, z.B. II.
    Wenn man dann vor der ersten wilden Stelle steht, die mit der Bewertung absolut nicht übereinstimmt, wird klar: Der Beschreiber der Route war nicht hier...
    Aber gut, dass Beschreibungen oft nicht stimmen, das wissen wir eh, darauf will ich hier auch nicht hinaus.

    Mich würde aber eure Meinung dazu interessieren:
    Wann kann man mit Fug und Recht behaupten, einen Grat begangen zu haben?
    Welche Kriterien würdet ihr heranziehen für eine „gültige“ Gratbegehung?.
    Oder anders rum: Wie viel „ Ausweichen“ erscheint euch „zulässig“?

    Über die Unterscheidung zwischen Grat und Pfeiler, mit den 45°, habe ich auch einmal wo gelesen.
    Dazu gibt es ja einige Kuriositäten in der Führerliteratur, die aus der Zeit stammen dürften, in der man bestrebt war, durch Verniedlichung die eigene Leistung noch besser heraus zu stellen. Z.B.:
    Grundschartner-Kante, lange als „Mittergrat“ gehandelt
    Großglockner Südgrat (gemeint ist der Südpfeiler des Kleinglockner)
    Großglockner NO-Grat (gemeint ist der Pfeiler rechts der Pallavicini-Rinne)

    Ok, wenn nun jemand der Meinung ist, das gehört ins alpine Panoptikum, ich kann´s auch verstehen…

    LG

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  • placeboi
    antwortet
    Um eine Definition von Gratbegehung habe ich mir noch nie Gedanken gemacht. So unsinnig finde ich die Unterscheidung in den Führern aber nicht, ich nutze ähnliches für meine private Tourenübersicht. <Himmelsrichtung>-Grat heißt es bei mir, wenn ich den Grat so begangen habe, wie er üblicherweise begangen/beschrieben wird. Werden in der Beschreibung größere Gratabschnitte übergangen, dann notiere ich direkter <Himmelsrichtung>-Grat, wenn typischerweise nur der obere Teil des Grats begangen wird, ich aber am Ansatz des Grats gestartet bin, nenne ich es kompletter <Himmelsrichtung>-Grat.

    Für die Unterscheidung Grat und Kante habe ich übrigens einmal eine Definition gefunden. Wenn die durschnittliche Neigung mehr als 45° beträgt ist es eine Kante, ansonsten ein Grat.

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  • tauernfuchs
    hat ein Thema erstellt Gratbegehung, wie definiert ihr das?.

    Gratbegehung, wie definiert ihr das?

    In diesem Forum wurde schon vieles diskutiert, Sinnvolles oder weniger Sinnvolles. Egal in welche Kategorie ihr diese Frage einordnet, vielleicht interessiert jemanden ja dieses Thema:
    Was ein Gipfel ist oder als solcher gelten darf, ist irgendwo genau definiert.
    Was gilt aber als Gratbegehung?

    Die Führerliteratur legt diesen Begriff manchmal akribisch, manchmal wieder sehr weitherzig aus. Da gibt es z.B. zu einem Ostgrat noch einen „direkten“ Ostgrat oder einen „oberen“, manchmal einen „gesamten“, gelegentlich auch mehreres zugleich.
    Besonders in älterer Führerliteratur stößt man auf das merkwürdige Phänomen, dass eine Route zwar als Gratroute benannt ist, in Wirklichkeit aber mehr oder weniger an der Basis des Grates entlang führt (ein sehr prominentes Beispiel findet sich z.B. am Glockner).
    Wie auch immer, wann ist für euch eine Gratbegehung tatsächlich eine bzw. wann gilt sie für euch als solche?

    Mein persönlicher Maßstab dafür ist eher streng:
    Sollte ich einmal länger als 100 Streckenmeter, tiefer als 20 Meter unter der Gratschneide vorbei müssen, nagt bei mir schon das „schlechte Gewissen“.
    Aber wie seht ihr das? Oder weiß jemand, ob das je von irgendwelchen Alpin-Päpsten/Vereinen definiert/ diskutiert wurde.

    LG
    Zuletzt geändert von tauernfuchs; 02.12.2017, 16:58.
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