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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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OÖ: Tagesticket für Schitourengeher ab Winter 2017/18

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  • HansS
    antwortet
    Wenn es verboten wäre, würde es im Schigebiet sicher geahndet.
    Sprich: Am Stuhleck würde es sicher genügen an einem Tag alle Pistengeher anzuzeigen. Es würde sofort Ruhe einkehren (keine Pistentourengeher mehr)
    Das es nicht so ist, zeigen die vielen Tourengeher die trotzdem unterwegs sind, und nichts zu befürchten haben.
    Außerdem macht das Schigebiet Werbung mit dem Pistengütesiegel. Das würde sofort aberkannt, wenn eine Pistenregel einseitig üngültig erklärt wäre.
    Zuletzt geändert von HansS; 28.12.2017, 10:24.

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  • Bassist
    antwortet
    Zitat von Die Waldfee Beitrag anzeigen
    Und wenn mir der Art. 7 der FIS-Pistenregel es gestattet am Rand einer Piste aufzusteigen, so muß das akzeptiert werden, daß das auch von Skitourengehern gemacht wird.
    Falsch. Aber wie es aussieht, kann ich Deine Distanz zu rechtlichen Fakten leider nicht verringern. Daher lass ich das jetzt auch.

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  • Die Waldfee
    antwortet
    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen

    Du interpretierst die FIS-Regeln völlig falsch. Die sind kein Gesetz, das etwas erlaubt, sondern eine Art Norm, wie etwas Bestimmtes - im Sinne eines möglichst gefahrlosen Miteinander - zu tun ist. Ähnlich: Das Rechtsfahrgebot auf der Straße heißt ja auch nicht, dass man jede Straße befahren darf, sofern man rechts fährt - ein simples Fahrverbot genügt und die Frage, welche Straßenseite man benützen soll oder darf, erübrigt sich.

    Deswegen ist auch ein Überarbeiten der FIS-Regeln nicht nötig.
    Ich bin mir sicher, daß man die FIS-Regeln nicht mit der STVO vergleichen sollte und auch niemals darf. Von daher hinkt der Vergleich doch gewaltig.
    Die FIS-Pistenregeln sagen mir auf, wie ich mich am besten verhalten sollte, um anderen Pistennutzern und Mir ein tolles Skierlebnis zu ermöglichen.
    Anhand dieser Regeln gestalte ich mein Aufenthalt auf der Piste.

    Und wenn mir der Art. 7 der FIS-Pistenregel es gestattet am Rand einer Piste aufzusteigen, so muß das akzeptiert werden, daß das auch von Skitourengehern gemacht wird.

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  • Bassist
    antwortet
    Schlimmer wirds......ORF

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  • Bassist
    antwortet
    Zitat von HansS Beitrag anzeigen
    Ja, genau.. ändern wir die Pistenregeln! Aber dann im gleichen Schritt das freie Betetungsrecht des Waldes im Sommer (MTB)
    Das Radeln im Wald ist leider momentan wieder in sehr weite Ferne gerückt.

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  • Bassist
    antwortet
    Zitat von Die Waldfee Beitrag anzeigen

    Das es Skitourengehern nicht explizit verboten ist, am Rand der Skipiste aufzusteigen.
    Ansonsten ist es notwendig die FIS-Regeln zu überarbeiten die es den Tourengehern verbietet am Pistenrand hoch zu laufen.
    Solange man es dem Ski und Snowbordfahrer gestattet am Rand auf oder abzusteigen können die Tourengeher nicht davon ausgenommen werden.
    Du interpretierst die FIS-Regeln völlig falsch. Die sind kein Gesetz, das etwas erlaubt, sondern eine Art Norm, wie etwas Bestimmtes - im Sinne eines möglichst gefahrlosen Miteinander - zu tun ist. Ähnlich: Das Rechtsfahrgebot auf der Straße heißt ja auch nicht, dass man jede Straße befahren darf, sofern man rechts fährt - ein simples Fahrverbot genügt und die Frage, welche Straßenseite man benützen soll oder darf, erübrigt sich.

    Deswegen ist auch ein Überarbeiten der FIS-Regeln nicht nötig.

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  • HansS
    antwortet
    Ja, genau.. ändern wir die Pistenregeln! Aber dann im gleichen Schritt das freie Betetungsrecht des Waldes im Sommer (MTB)

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  • Die Waldfee
    antwortet
    Zitat von FloImSchnee Beitrag anzeigen
    Deswegen jetzt zu den Liftlern hatschen würde ich nicht machen, das verschärft die Situation als Ganzes nur.

    Was ich schon machen würde: die betroffene Person freundlich, sachlich ansprechen. Manchen ist einfach nicht bewusst, dass sie grad daneben sind.
    Genau so schauts aus.

    Ich würde auch den direkten, freundlichen, Kontakt mit der entsprechenden Person suchen.
    Wenn man dann auf Uneinsichtigkeit stößt, kann man ja immer noch bei den Liftjogis vorstellig werden.

    Wer aber Probleme nicht anspricht, der darf sich nicht wundern, wenn sich nichts zum Positiven verändert.

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  • FloImSchnee
    antwortet
    Deswegen jetzt zu den Liftlern hatschen würde ich nicht machen, das verschärft die Situation als Ganzes nur.

    Was ich schon machen würde: die betroffene Person freundlich, sachlich ansprechen. Manchen ist einfach nicht bewusst, dass sie grad daneben sind.

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  • Die Waldfee
    antwortet
    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen

    Fis-Regel Nr. 7 lautet: Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.

    Was ist daran nicht zu verstehen?

    Wenn der Aufstieg anderwärtig verboten ist, erübrigt sich die Frage, wo man die Aufstiegsroute wählt.
    Das es Skitourengehern nicht explizit verboten ist, am Rand der Skipiste aufzusteigen.
    Ansonsten ist es notwendig die FIS-Regeln zu überarbeiten die es den Tourengehern verbietet am Pistenrand hoch zu laufen.
    Solange man es dem Ski und Snowbordfahrer gestattet am Rand auf oder abzusteigen können die Tourengeher nicht davon ausgenommen werden.
    Zuletzt geändert von Die Waldfee; 27.12.2017, 15:44.

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  • Die Waldfee
    antwortet
    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen

    Was soll das "sicherlich" ??? Und was soll da ein Vernadern bringen?
    Wenn mich was aufregt, dann spreche Ich das auch direkt und vor Ort an. Ansonsten darf ich mich auch nicht über gewisse Dinge aufregen


    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
    a) war die nicht im zuvor angesprochenen Bereich, sondern auf einer anderen Piste unterwegs und
    b) ist eine "Belehrung" bei jemand, der mitten auf einer Piste aufsteigt, wohl kaum zielführend.
    a) Aber das Mädel war auf "einer" Piste unterwegs und Du dich gestört gefühlt hast... ob das jetzt die Piste war oder nicht sei dahingestellt.
    b) Wenn man die entsprechende Person nicht drauf anspricht wird das auch nichts bringen.



    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
    Ich weiß nicht, was "man" gemacht hat.
    Also Du hast, wie ich erwartet habe, nichts unternommen... keine Meldung beim Lift oder Pistenpersonal, bzw. die Person direkt angesprochen ?



    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
    Welchem Umstand entnimmst Du ein "derart aufregen"?

    Bleib sachlich - Mutmaßungen, wer "sicherlich" oder "man" oder "derart" was gemacht oder nicht gemacht haben könnte, bringen genau nix.
    Mutmaßungen fallen mir schwer, denn ich habe nur Fragen gestellt (ja ich gebe zu das Fragezeichen vergessen zu haben)



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  • kokos
    antwortet
    Zitat von Die Waldfee Beitrag anzeigen


    Was jetzt nun ?
    Es ist doch in der FIS-Regel für Ski und Snowboardfahrer unter Punkt 7 klar erwähnt, daß man am Pistenrand aufsteigen darf.
    Entweder es ist erlaubt, oder verboten. ...
    Ich interpretiere das so, dass der Pistenrand für die Bruchpiloten quasi der Pannenstreifen der Piste ist, .
    Eine Änderung der Fis regeln oder eine verbindliche Regelung zB als Landesgesetz, dass Tourengeher am Pistenrand grundsätzlich aufsteigen dürfen, kann ich mir nicht vorstellen, dass es das gibt, oder geben wird.
    Das gesamte Lebensumfeld wird sukzessive von allen möglichen Sicherheitsbestimmungen beeinflußt, auf der Piste wird es nicht anders sein, und Tourengeher auf der Piste reduzieren bestimmt nicht das Sicherheitsrisiko.
    Aber vielleicht irre ich mich. Nachdem ich Pisten als Tourengeher meide, ist es mir auch egal, allerdings wenn ich Piste fahre, fahre ich am liebsten am Rand wo es spannende Schneeverhältnisse aller Art gibt.

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  • Bassist
    antwortet
    Zitat von Die Waldfee Beitrag anzeigen
    Es ist doch in der FIS-Regel für Ski und Snowboardfahrer unter Punkt 7 klar erwähnt, daß man am Pistenrand aufsteigen darf.
    Entweder es ist erlaubt, oder verboten.
    Fis-Regel Nr. 7 lautet: Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.

    Was ist daran nicht zu verstehen?

    Wenn der Aufstieg anderwärtig verboten ist, erübrigt sich die Frage, wo man die Aufstiegsroute wählt.

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  • Bassist
    antwortet
    Zitat von Die Waldfee Beitrag anzeigen
    Sicherlich hast Du Dich beim Pisten oder Liftpersonal über das aufsteigende Mädel beschwert und den Vorfall gemeldet.
    Was soll das "sicherlich" ??? Und was soll da ein Vernadern bringen?


    Zitat von Die Waldfee Beitrag anzeigen
    Ein feiner Zug wäre doch auch gewesen, dieses Mädel direkt vor Ort anzusprechen und auf das Fehlverhalten und die alternative Aufstiegsroute Sommerweg hinzuweisen.
    a) war die nicht im zuvor angesprochenen Bereich, sondern auf einer anderen Piste unterwegs und
    b) ist eine "Belehrung" bei jemand, der mitten auf einer Piste aufsteigt, wohl kaum zielführend.

    Zitat von Die Waldfee Beitrag anzeigen
    Hat man aber Beides sicher nicht gemacht.
    Ich weiß nicht, was "man" gemacht hat.

    Zitat von Die Waldfee Beitrag anzeigen
    Ich weiß auch gar nicht warum man sich wegen solcher Kleinigkeiten derart aufregen kann !?
    Welchem Umstand entnimmst Du ein "derart aufregen"?

    Bleib sachlich - Mutmaßungen, wer "sicherlich" oder "man" oder "derart" was gemacht oder nicht gemacht haben könnte, bringen genau nix.

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  • Die Waldfee
    antwortet
    Zitat von Bassist Beitrag anzeigen

    Da widerspricht sich gar nix.

    Die, die dort absolut nicht das Sück mit dem Lift fahren wollen, könnten auch noch über den Sommerweg aufsteigen - das tun aber nur sehr Wenige, weil dieser Weg viel mühsamer zu beghen ist als die Piste.

    Und nebenbei: Ob hier alles schon bis zum OGH ausjudiziert worden ist, ist fraglich. Und wenn das mal passiert, kann der Schuss auch nach Hinten losgehen. Ärgerlich ist jedoch bereits jetzt, dass selbst dort, wo absoluter Good-Will der Liftbetreiber besteht, ein paar Typen keinerlei Spielregeln akzeptieren wollen.
    Ich kann dich sicher sehr gut verstehen, daß Du dich diesbezüglich (zurecht) aufregst.
    Sicherlich hast Du Dich beim Pisten oder Liftpersonal über das aufsteigende Mädel beschwert und den Vorfall gemeldet. Ein feiner Zug wäre doch auch gewesen, dieses Mädel direkt vor Ort anzusprechen und auf das Fehlverhalten und die alternative Aufstiegsroute Sommerweg hinzuweisen.
    Hat man aber Beides sicher nicht gemacht.

    Ich weiß auch gar nicht warum man sich wegen solcher Kleinigkeiten derart aufregen kann !?


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